Tag 2 im Wehrhahn-Prozess (30.01.2018)

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Auch während des zweiten Prozesstages im Wehrhahn-Prozess blieb der Angeklagte Ralf S. bei seiner Aussage, nichts mit dem Anschlag am 27. Juli 2000 zu tun gehabt zu haben. Er habe auch keine Kenntnisse darüber, wer die Tat verübt haben könnte. Über den größten Teil des Verhandlungstages beschäftigte sich das Gericht aber mit der Inaugenscheinnahme von abgehörten Telefonaten, die meisten aus den Wochen nach der Tat. Aus den Telefonaten spielte das Gericht Auszüge ein und befragte dazu den Angeklagten.

Zunächst ging es zu Beginn des Verhandlungstages aber noch einmal um die Frage der von S. angemieteten und/oder genutzten Wohnungen in Flingern. Nachdem er – so S. – 1999 seine spätere Freundin D. kennengelernt hätte, wären beide von Pempelfort nach Flingern gezogen. Privat hätten er und seine Freundin in einer Wohnung auf der Schützenstraße gelebt. Später habe er sich eine eigene Wohnung auf der Gerresheimer Straße 13 besorgt, die er aber nur als Büro und Lagerfläche genutzt habe. Er habe mehr Platz gebraucht. Zudem sei für seinen Hund die Wohnung in der Schützenstraße ungeeignet gewesen. Übernachtet habe er jedoch immer in der Schützenstraße. Er sei zudem Mieter einer Wohnung auf der Gerresheimer Straße 37 gewesen. Diese habe er teilweise ebenfalls als Lager benutzt, zugleich sei sie aber „als WG“ an Studierende vermietet gewesen. Nähere Angaben wurden zu dieser Wohnung nicht gemacht.

Bei dem anschließenden Abspielen der Auszüge aus abgehörten Telefonaten kam zum einen heraus, dass S. in diversen Telefongesprächen über seine Qualifikation im Umgang mit Sprengstoff berichtet hatte. In polizeilichen Vernehmungen und vor Gericht hatte er stets betont, nicht im Umgang mit Sprengstoff ausgebildet worden zu sein. In einem der Telefonate sprach er davon, er stünde im Visier der Ermittlungsbehörden, weil er der einzige Rechte im Stadtteil sei, der die nötige Ausbildung habe, um Sprengsätze bauen zu können. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters begründete er diesen Widerspruch damit, dass er sich habe wichtigmachen wollen.

Den kompletten Beitrag könnt ihr bei „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW“ lesen…

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