Tag 11 im Wehrhahn-Prozess (5.03.2018)

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Beim 11. Hauptverhandlungstag am 5. März 2018 sagten vormittags als Zeuginnen zwei Frauen aus, mit denen der Angeklagte einst liiert war. Nachmittags erschien dann derjenige damalige Neonazi-Aktivist zur Aussage, der 1999/2000 für den MAD und den NRW-Verfassungsschutz tätig war und zeitweise für S. gearbeitet hatte. Zum Schluss des Hauptverhandlungstages stand dann noch der Psychiatrische Sachverständige Dr. Sven-Uwe Kutscher zur Verfügung, der eine Zusammenfassung seines vorläufigen Gutachtens vortrug und Fragen hierzu beantwortete.

Die erste Zeugin

Als erste Zeugin war eine Frau an der Reihe, die ab Ende 1999 wenige Monate als Sicherheitsmitarbeiterin – vermittelt über das Arbeitsamt – Ralf S. unterstellt war und innerhalb dieser Zeit eine „kurze Affäre“ mit ihm hatte. Von seiner Lebensgefährtin D. habe sie erst recht spät erfahren. Sie habe „Schluss gemacht, weil der mir überall aufgelauert hat, das war mir unheimlich“. S. sei „extrem in allem, was er tut“, so die Zeugin. Er sei zudem „sehr von sich überzeugt“, ein „nein!“ würde er nicht akzeptieren. Sie habe auch noch nie jemanden kennengelernt, der so überzeugend lügen könne. Er habe ständig Leute „angeschleppt“, denen er „irgendeinen Scheiß erzählt“ habe und die ihn dann geschützt – beispielsweise vor Gericht für ihn ausgesagt – hätten. Wie extrem „ausländerfeindlich“ er sei, wäre ihr erst nach einiger Zeit aufgefallen. S. habe aber auch Drogen- und Alkoholkonsument*innen, Schwule, Lesben und andere gehasst. Sie berichtete zudem ausführlich, nach Beendigung der „Affäre“ von ihm gestalked und bedroht worden zu sein. Auch eine ihrer Freundinnen und ihre Eltern seien von S. belästigt worden, ihr Vater habe ebenfalls Anzeige erstattet. S. habe „beim Terrorisieren eine große Fantasie entwickelt“. Er habe ihr die Wohnungstür eingetreten, plötzlich auf dem Balkon eines Nachbarn gestanden, sie festgehalten und ihr gedroht, ihren Eltern würde was passieren, und er würde sie „abstechen“, wenn sie sich noch einmal körperlich gegen ihn wehren würde. Einmal habe er ohne einzuschreiten zugelassen, dass sein Hund sie gebissen habe. Sie habe ihn daraufhin angezeigt. Über einen längeren Zeitraum sei er dann nahezu täglich auf ihrer Straße aufgetaucht, habe sie observiert und sei ihr nachgegangen – verbunden mit der Forderung, ihre Strafanzeige zurückzunehmen.

Den kompletten Beitrag könnt ihr bei „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW“ lesen…

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