Tag 10 im Wehrhahn-Prozess (2.03.2018)

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Am 10. Hauptverhandlungstag waren drei Zeuginnen geladen. Am meisten dürften sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Nebenklage von der 54-jährigen Zeugin L. versprochen haben, die im Jahr 2000 jenes Tattoo-Studio auf der Kölner Straße in Düsseldorf betrieben hatte, in dem sich Ralf S. häufig aufhielt, auch am 27. Juli 2000, dem Tattag. Allerdings taten sich bei ihrer Aussage vor Gericht deutliche Lücken bzw. Abweichungen auf im Vergleich zu dem, was über ihre früheren Aussagen seit 2015 protokolliert worden war. Überhaupt nichts zur Aufklärung beisteuern konnte die beiden anderen Zeuginnen.

L. berichtete, dass Ralf S. häufig mit seinem Hund in Flingern Patrouille gelaufen sei und sich als „Dorfsheriff“ aufgespielt habe. So habe sie ihn kennengelernt, auch sie sei mit ihrem Hund dort spazieren gegangen. Damals habe sie auf der Birkenstraße gewohnt. Nachdem sie am 1. Juli 2000 ihren Laden auf der Kölner Straße eröffnet habe, hätte sie täglich den Kreuzungsbereich Ackerstraße/Gerresheimer Straße passiert und habe S. dort mehrmals an der Elisabethkirche stehen sehen. Er sei dann nahezu täglich zum Kaffeetrinken im Laden vorbei gekommen, nicht selten auch mehrmals täglich, so wie auch am Tattag. Im Jahr 2000 habe sie getrennt von ihrem Ehemann gelebt und sei mit Patrick E. liiert gewesen. Noch in 2000 habe sie ihren Laden einem Kollegen übergeben und sei nach Potsdam gezogen, nicht zuletzt, weil sie sich von Ralf S. bedrängt und von Linken bedroht gefühlt habe. Ihr sei alles zu viel geworden. Ende 2001 sei sie aber zurückgekommen. Ihr sei im Laufe der Jahre vieles durch den Kopf gegangen und klar geworden. Das Thema Wehrhahn-Anschlag habe sie belastet. Deshalb sei sie durchaus erleichtert gewesen, als sie 2015 die Gelegenheit bekam, im Rahmen der Neuermittlungen darüber reden zu können.

Den kompletten Beitrag könnt ihr bei „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW“ lesen…

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