Tag 12 im Wehrhahn-Prozess (8.03.2018)

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Beim 12. Hauptverhandlungstag am 8. März 2018 sagten als Zeug*innen zwei Polizeibeamt*innen und zwei Sprachlehrer*innen aus. Erstere hatten im Juli 2014 in Castrop-Rauxel Andreas L. vernommen, dem Ralf S. in Haft in der Justizvollzugsanstalt von seiner Täterschaft beim Wehrhahn-Anschlag berichtet haben soll und der bereits am 8. Prozesstag vor dem Landgericht Düsseldorf ausgesagt hatte. Letztere leiteten im Herbst 1999 im Auftrag einer Sprachschule zwei Deutschkurse für „jüdische Kontingentflüchtlinge“, die in einem Gebäude in der Düsseldorfer Gerresheimer Straße 54 (Ecke Worringer Straße) stattfanden, schräg gegenüber dem Militaria-Laden des angeklagten Ralf S.

Die Zeugin Silke G. (Polizeibeamtin)

Als erstes wurde die Polizistin Silke G. (47) vernommen. Diese war 2014 beim Kriminalkommissariat (KK) 11 in Düsseldorf tätig und für Tötungsdelikte zuständig. Sie gab an, dass im Juli 2014 beim PP Düsseldorf bekannt geworden sei, dass ein Andreas L. möglicherweise neue Informationen zu dem Anschlag am Wehrhahn haben könnte. Daraufhin sei sie von ihrem Dienststellenleiter beauftragt worden, mit einem Kollegen in die JVA Castrop-Rauxel zu fahren, in der Andreas L. einsaß. Sie sei dafür ausgewählt worden, da sie sich dienstlich zuvor noch nie mit diesem Anschlag befasst habe und deswegen unvoreingenommen gewesen sei. Aus diesem Grund habe sie auch keinerlei Detailinformationen zu dem Anschlag sowie zu der Art der Sprengvorrichtung und des Zündmechanismus von ihren Kolleg*innen bekommen.

Den kompletten Beitrag könnt ihr bei „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW“ lesen…

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