Welt/Nebenklage: Staatsanwaltschaft Köln will nicht gegen Aktenvernichter „Lingen“ ermitteln – Verjährung droht

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Die Staatsanwaltschaft Köln will nicht gegen den Aktenvernichter „Lothar Lingen“ ermitteln, weil sie keinen Anfangsverdacht sieht:
Lingen hatte am 11. November 2011 das Schreddern von V-Mann-Akten seines Amts veranlasst. (…)Erst im vergangenen Monat war bekannt geworden, dass Lingen, der unter anderem in seiner Karriere für die Führung rechter V-Leute verantwortlich war, im Jahr 2014 ausführlich gegenüber der Bundesanwaltschaft ausgesagt hat. In seiner Aussage gab er zu, dass er die Akten vorsätzlich geschreddert hatte. Wörtlich heißt es darin: „Vernichtete Akten können … nicht mehr geprüft werden.“
Lingen hatte ausgeführt, dass ihm klar gewesen sei, dass die vielen V-Männer des Bundesamtes in Thüringen – Lingen sprach von „acht, neun oder zehn Fällen“ – in der Öffentlichkeit die Frage aufgeworfen hätten, „aus welchem Grunde die Verfassungsschutzbehörden über die terroristischen Aktivitäten der drei eigentlich nicht informiert worden sind“. Mit „der drei“ meinte der ehemalige führende BfV-Mitarbeiter das Trio Mundlos, Zschäpe und Böhnhardt. Lingen hatte außerdem gegenüber der Bundesanwaltschaft gesagt: „Die nackten Zahlen sprachen ja dafür, dass wir wussten, was da läuft, was aber nicht der Fall war.“ Damit gestand Lingen ein, dass es ihm darum ging, gezielt Akten vernichten zu lassen, um unangenehme Fragen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Vertreter von Nebenklägern im Münchner NSU-Prozess hatten nach Bekanntwerden der Aussagen Lingens Anzeige gegen den ehemaligen Verfassungsschützer bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Köln gestellt. Die hatte sich bereits einmal im Juni 2013 geweigert, Ermittlungen gegen Lingen aufzunehmen. Abermals hat die Kölner Staatsanwaltschaft am Dienstag, wie die „Welt“ erfuhr, die Eröffnung eines Verfahrens abgelehnt. In einer siebenseitigen Begründung behauptet der zuständige Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn, dass sich durch die Aussage Lingens der Sachverhalt nicht verändert habe. Zudem schiebt der Oberstaatsanwalt der Bundesanwaltschaft den Schwarzen Peter zu. Die habe offenbar, so schreibt Willuhn in seiner Begründung, „in Übereinstimmung mit der vorstehenden Rechtsauffassung keine Veranlassung gesehen, den Vernehmungsinhalt meiner Behörde zur Kenntnis zu bringen“. Tatsächlich war eine Bundesanwältin vor dem NSU-Ausschuss des Bundestages davon ausgegangen, dass die Aussage Lingens an die Staatsanwaltschaft in Köln längst weitergeleitet worden sei. Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Das Timing der Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist brisant. Denn bereits in drei Tagen, am 11. November 2016, verjährt die Schredderaktion von Lothar Lingen strafrechtlich. Allein seine Ladung zu einer Aussage bei der Staatsanwaltschaft würde jedoch die Verjährung unterbrechen.
Im Folgenden dokumentieren wir noch die Presseerklärung der Nebenklage von Familie Kubasik:
Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwältin von der Behrens, Rechtsanwalt Ilius, Rechtsanwalt Scharmer, Rechtsanwalt Dr. Stolle vom 08.11.2016

Staatsanwaltschaft Köln will das Verfahren gegen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz nicht aufnehmen – jedenfalls aber verjähren lassen

Am heutigen Tag teilte die Staatsanwaltschaft Köln auf die Strafanzeige von Elif und Gamze Kubasik sowie der Anwälte der Familie Kubasik aus Dortmund mit, dass Sie keine Ermittlungen gegen den Mitarbeiter mit dem Deckmnahmen „Lothar Lingen“ oder sonstige Verantwortliche des Bundesamtes für Verfassungsschutz aufnehmen will. Einen Anfangsverdacht sehe man dort weder für eine Strafvereitelung, noch für eine Urkundenunterdrückung oder einen Verwahrungsbruch.

Die Anzeige war unter dem 05.10.2016 erstattet worden, nachdem Ende September im Bundestagsuntersuchungsausschuss eine Vernehmung von „Lothar Lingen“ durch das BKA und die Bundesanwaltschaft bekannt geworden war, aus der klar hervorgeht, dass wichtige Akten von thüringer V-Leuten nach Selbstenttarnung des NSU bewußt herausgesucht und geschreddert wurden, um das Bundesamt für Verfassungsschutz vor zumindest schwierigen Fragen zu bewahren. „Vernichtete Akten können aber nicht mehr geprüft werden“, sagte der ehemalige Mitarbeiter des Bundesamtes resümierend in seiner erst Ende September 2016 bekannt gewordenen Vernehmung.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat entgegen dieser Feststellungen des aktuellen und letzten Untersuchungsausschusses nun mitgeteilt, dass sie davon ausgeht, dass das Aktenschreddern am 11.11.2011 „mit den zum Vernichtungszeitpunkt geltenden hausinternen Aufbewahrungsbestimmungen vereinbar anzusehen“ sei. Außerdem teilte sie heute Nachmittag, also am 08.11.2016, mit, dass letzlich die Strafverfolgung wegen einer etwaige Beteiligung an den angezeigten Sachverhalten am 10.11.2016 – also in nicht einmal zwei Tagen – verjähren wird. Dabei verschweigt die Staatsanwaltschaft Köln allerdings, dass sie durch einfache Ermittlungsschritte, also beispielsweise durch die Anordnung der Vernehmung von „Lothar Lingen“, die Verjährung zum aktuellen Zeitpunkt unterbrechen und damit ersteinmal verhindern könnte.

Alle Anzeigenerstatterinnen und Anzeigenerstatter haben Beschwerde gegen den heutigen Bescheid eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Wir haben die Staatsanwaltschaft Köln außerdem aufgefordert, durch Ermittlungshandlungen die Verjährung zu unterbrechen, damit die Veranwortlichen im Bundesamt für Verfassungschutz sich nicht endgültig durch Verjährung jeder Verantwortung entziehen können, bevor überhaupt über unsere Beschwerde entschieden ist. Ob bis zum 10.11.2016 die Generalstaatsanwaltschaft oder zumindest der Justizminister von NRW als letzte Fachaufsichtsbehörde intervenieren, um die Verjährung, die die Staatsanwaltschaft Köln offensichtlich ohne jede Intervention eintreten lassen will, doch noch zu unterbrechen, bleibt abzuwarten.

Gamze Kubasik erklärt dazu:

„Ich bin wirklich erschüttert. Unsere Familie hat nach dem Mord an meinem Vater über fünf Jahre gerade durch die Behörden in Nordrhein-Westfahlen im Zenrum der Ermittlungen gestanden. Alle unsere Hinweise auf Nazis als Täter hatte man ignoriert. Vollkommen zu Unrecht, wie seit 2011 auch Staatsanwaltschaft und Polizei einsehen mussten. Nun aber scheinen gerade hier in Nordrhein-Westfahlen die Leute davon zu kommen, die Akten vernichtet haben, um den Verfassungsschutz vor unbequemen Fragen zu schützen und das sogar zugegeben haben sollen. Soll das jetzt etwa die rückhaltlose Aufklärung sein, die uns versprochen wurde?“

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