Tag 6 im Wehrhahn-Prozess (16.02.2018)

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Während des 6. Hauptverhandlungstags wurde die Bundeswehrzeit des Angeklagten unter die Lupe genommen. Vom Gericht eingeladen war als Sachverständiger Oberstleutnant Dipl. Ing. Thomas Enke, Berater für den Inspekteur des Heeres im Aufgabenbereich der munitionstechnischen und schießtechnischen Sicherheit. Ihm stand es zu, an diesem Tag ebenfalls Fragen an den Angeklagten und an die Zeugen zu richten. Gleichzeitig stand er für die Beantwortung von Fragen und für sachkundige Einschätzungen innerhalb seines Fachgebiets zur Verfügung. Als Zeugen geladen waren zwei damalige Vorgesetzte von Ralf S. aus seiner Zeit als Soldat in der Düsseldorfer Reitzenstein-Kaserne.

Befragt zu seiner militärischen Ausbildung und seinen Einsatzbereichen bei der Bundeswehr, zeigte sich Ralf S. wie gewohnt redselig. Letztendlich betonte er noch einmal, nie im Umgang mit Sprengmitteln ausgebildet worden zu sein oder mit solchen hantiert zu haben. Auch nicht in seinen Unteroffizierslehrgängen. Er habe während seiner Grundausbildung zwei Handgranaten geworfen („nicht mein Ding, zu gefährlich“) und hin und wieder das Standardgewehr G3 zugeteilt bekommen, beispielsweise als Wachsoldat. Die Munition habe man nach Feierabend wieder abgeben müssen, „der Russe“ habe sich ja nicht wirklich blicken lassen. Nach seiner im April 1987 begonnenen Grundausbildung in Achim bei Bremen habe er in Rotenburg (Wümme) gedient, habe sich aber 1988 aufgrund einer schweren Erkrankung seines Vaters nach Düsseldorf versetzen lassen. Er sei Kradfahrer, Kradmelder und Kübelwagenfahrer gewesen, in Düsseldorf aber letztendlich im Fernmeldebataillon gelandet. Er habe sich dann für vier Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Man habe im Rahmen der elektronischen Kampfaufklärung „den Russen abgehört, oder wen auch immer“ – und ansonsten oft „herumgedümpelt“. Er sei zudem als Fahrer des Kompaniechefs Frank B. tätig gewesen. 1989/90 sei ihm von eben jenem angeboten worden, bei vorbereitenden Wochenendlehrgängen für die Einzelkämpferausbildung im Gelände zu unterstützen. Das Angebot habe er angenommen. Es folgten bis zu seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr diverse solcher Lehrgänge, mit bis zu 15 Teilnehmern – manchmal aber auch nur mit drei bis vier. Leiter der Vorausbildung sei Frank B. gewesen, unterstützt von einem stellvertretenden Zugführer, Andreas B. Er selber sei aber nur für die Fahrzeugwartung und Versorgung zuständig und als Fahrer tätig gewesen. Er habe nichts mit Sprengstoff oder Munition zu tun gehabt. Nach seinem Ausscheiden aus der Bundeswehr 1991 als Obergefreiter habe er bis 2006 als Reservist an diversen Lehrgängen (u.a. „Schießen mit einem elektronischen Gewehr“) der Bundeswehr teilgenommen.

Den kompletten Beitrag könnt ihr bei „Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus NRW“ lesen…

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