Zur Erinnerung: In Haft soll Ralf S. sich im Juni 2014 dem Zeugen Andreas L. gegenüber gebrüstet haben, den Sprengstoffanschlag vom Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn verübt zu haben [siehe Bericht zum 8. Verhandlungstag vom 22.02.2018]. L. hatte daraufhin die JVA informiert und damit die Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen den schon unmittelbar nach dem Anschlag vom 27. Juli 2000 als Täter verdächtigten Ralf S. ins Rollen gebracht.
Von beiden Zeuginnen erhoffte sich das Gericht nun Auskunft darüber, was sie zu den sehr unterschiedlichen Phasen der Ermittlungsgeschichte – zum Zeitpunkt des Anschlags im Sommer 2000 und kurz vor Wiederaufnahme der Ermittlungen 2014 – über ihren damaligen Freund mitbekommen, von ihm und anderen erzählt bekommen oder selbst vom Tatzusammenhang gewusst haben. Bei den Ermittlungen 2014 bis 2017 hatten beide Zeuginnen gegenüber den Ermittler*innen der zweiten Ermittlungskommission „EK Furche“ Angaben gemacht, die zur Belastung des Beschuldigten beigetragen hatten.
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