Zeugenvernehmung vom 21. Oktober (nicht-öffentlich) – Zusammenfassung

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Am 21. Oktober tagte der NSU-PUA in nicht-öffentlicher Sitzung und wollte einen Beamten des „Bundesamtes für Verfassungsschutz“ (BfV) vernehmen. Einer Pressemitteilung des Vorsitzenden Sven Wolf ist zu entnehmen, dass  der Ausschuss dabei mit dem Problem einer beschränkten Aussagegenehmigung konfrontiert war.

Der Zeuge sollte zu einem vom BfV im Juli 2004 erstellten Dossier befragt werden, in dem der Anschlag in der Keupstraße mit den Bombenanschlägen des David Copeland 1999 in London verglichen sowie mit „Combat 18“ in Verbindung gebracht wurde. (zum Inhalt dieses Dossiers siehe: Abschlussbericht des Bundestags-PUA, S. 709-711). Das BfV schickte dieses Dossier an den NRW-Verfassungsschutz, der dieses wiederum an die Kölner Polizei weiterleiten sollte. Alle bislang im PUA vernommen Polizeiermittler aus Köln haben ausgesagt, dieses Dossier nicht erhalten zu haben.

Im Folgenden die Pressemitteilung des Vorsitzenden:

Seine massive Verärgerung über die beschränkte Aussagegenehmigung des Bundesamtes für Verfassungsschutz für die heutige Zeugenvernehmung in nichtöffentlicher Sitzung hat der Vorsitzende des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses NSU, Sven Wolf, im Namen aller Ausschussmitglieder zum Ausdruck gebracht. Die Vernehmung des Zeugen wurde deshalb beendet. Der Untersuchungsausschuss fasste einen erweiterten Beweisbeschluss, um die Zeugenvernehmung zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen zu können.

Die Beendigung der Zeugenvernehmung sei umso ärgerlicher, so Wolf, da bereits im Juli 2004 nach dem Anschlag in der Kölner Keupstraße im Bundesamt für Verfassungsschutz ein Dossier verfasst worden sei, in dem es zahlreiche Hinweise auf mögliche rechtsextremistische Hintergründe des Anschlags und deren mögliche Motivlagen gegeben habe. Das Dossier sei an die Polizei weitergeleitet worden. Ob es bei den weiteren polizeilichen Ermittlungen eine Rolle gespielt habe, will der Ausschuss in seiner weiteren Arbeit durch Vernehmung weiterer Zeugen aufklären. Diese notwendige Aufklärungsarbeit sei durch die beschränkte Aussagegenehmigung des Bundesamtes für Verfassungsschutz erheblich verzögert worden, stellte Wolf fest.

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