Zeugenvernehmung vom 20. August 2015 – Zusammenfassung

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In der 16. Sitzung des Untersuchungsausschusses wurde die Vernehmung von Zeug_innen zum Anschlag in der Probsteigasse fortgesetzt. Großen Raum nahm dabei die Spur Johann H. ein. Der V-Mann und stellvertretende Kameradschaftsführer der „Kamerdschaft Köln“ geriet 2012 in Verdacht, dem Phantombild des Probsteigassen-Täters ähnlich zu sehen. Geladen waren vier Zeug_innen:

  • Der LKA-Beamte Norbert Trumm bearbeitete in Tatortgruppe Sprengstoff/Brand den Anschlag in der Probsteigassen
  • Der Polizist Dieter Kretzer war der Leiter der BAO Trio NRW beim LKA, die sich nach der Selbstenttarnung mit Ermittlungen zum NSU befasst war.
  • Die BKA-Beamtin Annika Voggenreiter war für die Abklärung der Spur Johann H. zuständig.
  • Burkhard Schnieder war als Gruppenleiter des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes ebenfalls mit der Spur Johann H. befasst.

Vernehmung Norbert Trumm

Der lange Sitzungstag begann mit der Aussage des LKA-Beamten Norbert Trumm, der seit 1993 in der Tatortgruppe Sprengstoff/Brand tätig ist. Am 19. Januar 2001, als die Sprengfalle in der Probsteigasse explodierte, nahm er zusammen mit von ihm angeforderten Kollegen des BKA den Tatort auf. Das LKA war auch im weiteren Verlauf der Ermittlungen für die Analyse der Bombe zuständig. Ziemlich schnell war klar, dass es sich um eine Schwarzpulverexplosion handelte. Die Herkunft der einzelnen Bombenbestandtteile – eine Stollendose und eine Sauerstoffgasflasche – wurden ermittelt, allerdings handelte es sich um Massenartikel, mit denen eine Rückverfolgung zum Täter nicht möglich war. Ausgelöst wurde die Bombe beim Anheben des Deckels der Stollendose entweder durch eine Fotozelle oder durch einen Abrisszünder.

Deutliche Worte fand der Zeuge zur Charakterisierung der Bombe: Diese sei eine „hinterlistige Bombe“, eine „Sprengfalle“ gewesen. Die Bombe hätte tödlich sein können, die Verletzte habe schlicht Glück gehabt. Durch den Splitterflug wären auch alle anderen Menschen gefährdet gewesen, die sich in der Nähe der Explosion aufgehalten hätten. Trumm widersprach auch Aussagen vom Vortag, dass es sich bei den Opfern um „Zufallsopfer“ gehandelt habe. Wenn eine solche Sprengfalle in einem Laden hinterlasse werde, dann solle auch der Personenkreis dieses Geschäftes getroffen werden. Auf Nachfrage erklärte er, solche Sprengfallen seien in seiner Berufspraxis eher selten. Trumms Aussagen stehen damit im Widerspruch zu der Ansicht des damals Leitenden Oberstaatsanwalts Hans-Bernhard Jansen, der am Vortrag gesagt hatte, die Bombe sei „nicht außergewöhnlich“ gewesen.

Zur Konstruktion der Bombe sagte er aus, sie rangiere irgendwo zwischen einem Selbstbau nach einer Internetanleitung und einer professionellen Konstruktion. Der Täter habe nicht zwingend ein großes technisches Verständnis benötigt, aber Bombenbauer_innen verfügten seiner Erfahrung nach in der Regel über eine gewisse Affinität. Solange die Batterie der Bombe nicht angestellt gewesen sei, sei es möglich gewesen, mit der nicht-scharfen Sprengfalle gefahrlos auch 500 Kilometer zurückzulegen.

2001 habe man versucht an den Bombenresten Fingerabdruckspuren zu nehmen. Auf eine DNA-Analyse habe man jedoch verzichtet, da nach damaligem Kenntnisstand aufgrund der hohen Temperaturen durch die Explosion nicht mit DNA-Spuren zu rechnen gewesen sei. Dennoch bewertete Trumm die frühe Vernichtung der Asservate im Jahr 2006 durch Staatsanwalt Schlotterbeck als „unglücklich“, da es einen großen technischen Fortschritt bei der DNA-Analyse gebe und man zukünftig auf den Teilen der Dose DNA-Spuren hätte finden können. Dies sei durch die Vernichtung der Asservate nun nicht mehr möglich. Anhand der Sprengstoffrückstände sei kein Vergleich mit anderen Bomben möglich: Schwarzpulver sei Schwarzpulver.

Trumm wurde auch zur Abfrage des Tatmitttelmeldedienst befragt. In dieser Datenbank werden Informationen wie verwendetes Sprengmittel, Art der Zündung und verwendete Materialien gesammelt. Die landesweite Abfrage habe das LKA gemacht, die bundesweite Abfrage sei durch das BKA erfolgt. Es gebe zwar die Möglichkeit einen Eintrag unter „Bekennung“ einzugeben, eine solche Bekennung habe aber im Falle der Probsteigasse nicht vorgelegen. Angaben zum „Motiv“ einer Tat seien nicht vorgesehen. Trumm betonte, dass seine Tatortgruppe nach objektiven und nicht nach subjektiven Kriterien arbeitete und man keine Spekulationen über Motive anstelle. Solche Fragen seien die Aufgabe der ermittelnden Polizist_innen. Er gehe davon aus, dass die Kolleg_innen der Polizei Köln damals in alle Richtungen ermittelt hätten. Dabei sollte seiner Ansicht nach „rechts“ natürlich ein Faktor sein.

Vernehmung Dieter Kretzer

Als zweiter Zeuge wurde der ehemalige Leiter der Abteilung Staatsschutz beim LKA, Dieter Kretzer, gehört. Nach der Enttarnung des NSU leitete er die BAO Trio NRW, die einerseits eigenständige Ermittlungen durchführte, aber auch Aufträge vom BKA bekam. Nachdem LKA-Beamte die Tat in der Probsteigasse im Bekennungsvideo erkannt und so dem NSU zugeordnet hatten, habe der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernommen. Dieser habe einen strengen Maßstab angelegt. Die im Video gezeigte Stollendose sei ein „Verdachtsindikator“ dafür gewesen, dass die Ersteller des Videos die Täter waren oder sich sehr nah an den Tätern befunden hätten. Durch einen Vorhalt des Abgeordneten Andreas Kossiski (SPD) wurde aber klargestellt, dass es sich bei der Abbildung der Stollendose nicht um exklusives Täterwissen handelte, da dasselbe Foto in einer Kölner Tageszeitung veröffentlicht wurde.

Kretzer musste eingestehen, dass die „Konkretisierung des Anteils von Täterschaft und Teilhabe des NSU“ nicht dargestellt werden konnte. Es gebe im Detail Ungereimtheiten, die nicht zu klären seien. So sei auch ihm nicht klar, warum der Tatort ausgewählt worden sei. Auch der Ablegezeitpunkt der Bombe lasse sich nicht genau feststellen. Es gebe über das Video hinaus auch keine Hinweise auf Böhnhardt und Mundlos als Täter in der Probsteigasse. Auch in Hinblick auf die beim NSU gefundenen Adressen und Ausspähungen sagte er, dass manche Beschreibungen so konkret gewesen seien, dass die Orte „ausbaldowert“ worden sein müssten. Es habe Hilfe von Ortskundigen geben müssen. Dass der NSU „Ankerpunkte“ in NRW hatte, sei deshalb eine Hypothese gewesen, die man aber nicht untermauern konnte.

Kretzer machte deutlich, dass er persönlich es für unwahrscheinlich halte, dass der NSU nicht über eine lokale Unterstützungsszene verfügt habe. Aber konkrete Erkenntnisse hätten sich in allen Fällen nicht verfizieren lassen. Dies wiederholte Kretzer mehrfach. Dies gelte auch für Spuren nach Dortmund, ins Münsterland [Anm.: Anschuldigungen des Stephan Kahl, ein NPD-Funktionär aus dem Münsterland sei in den Keupstraßen-Anschlag verwickelt gewesen] und hinsichtlich einer Saalveranstaltung der „Freien Kräfte Köln“ 2009 in Erftstadt [Anm.: Behauptung eines Informanten des WDR, das Trio sei dort anwesend gewesen].

Wie diese Spuren abgearbeitet wurden, dazu äußerte sich Kretzer nur wenig konkret. Deutlich wurde aber, dass das LKA NRW mit Ausnahme von Stephan Kahl und Axel Reitz keine Vernehmungen durchführte. Von der Spur Johann H. hat Kretzer erst bei einer Besprechung mit dem BKA erfahren. Der NRW-Verfassungsschutz habe das LKA nicht eingebunden, obwohl in der BAO Trio NRW ein Beamter als „Single-Point-of-Contact“ zu den Geheimdiensten abgestellt gewesen sei. Es sei kein Hinweis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, wenn man erfahre, dass der Verfassungsschutz NRW direkt an den Generalbundesanwalt und das BKA herantrete, so Kretzer.

Er gehe davon aus, dass der Verfassungsschutz seine Quellen befragt habe, so Kretzer. Ihm sei mitgeteilt worden, Quellen hätten nie über den NSU berichtet. Der Verfassungsschutz nehme eine Güterabwägung vor, er schicke dem LKA nicht alles. Kretzer betonte zugleich, dass es aber generell eine gute Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei gebe, die allerdings an Grenzen stoßen könne.

Vernehmung Annika Voggenreiter

Zur konkreten Abklärung der Spur Johann H. befragte der Ausschuss dann die 25-jährige BKA-Beamtin Annika Voggenreiter. Ihre Antworten auf die Fragen der Ausschussmitglieder kamen langsam, mehrfach brach sie begonnene Sätze ab. Sie wirkte recht eingeschüchtert und darauf bedacht, nichts Falsches zu sagen. Dies mag der Anwesenheit eines BKA-Verteters geschuldet gewesen sein, der neben den üblichen Vertretern der Landesregierung im hinteren Teil des Saales mit Blickkontakt zur Zeugin saß.

Voggenreiter war als junge Beamtin bis September 2012 bei der BAO Trio des BKA tätig. Sie habe dort die Ermittlungen zu den Kölner Taten betreut und auch eigene Vernehmungen durchgeführt. Ihre Aufträge seien immer von Vorgesetzten gekommen, so auch der Auftrag, die Spur Johann H. abzuklären. Sie trug Daten des PP Köln und Daten der Kreispolizeibehörden Erftstadt über ihn zusammen. In ihrem Abschlussbericht zu ihren Ermittlungen zum Probsteigassen-Anschlag habe sie die Spur nicht erwähnt, da sie noch nicht abgeschlossen gewesen sei, berichtete Voggenreiter auf Nachfrage. Sie habe allerdings die BAO Trio im September 2012 verlassen, wie dann weiter ermittelt worden sei, wisse sie nicht. Über die Spur H. habe sie den Kolleg_innen mündlich berichtet.

Die Zeugin legte 2012 dem Vater und der Schwester der Geschädigten mehrere Wahllichtbildvorlagen vor: die erste sei von einer BKA-Dienststelle erstellt worden und enthielt Proträtfotos, die zweite habe die Zeugin selbst erstellt, sie enthielt Ganzkörperaufnahmen. Neben Bildern von H. enthielten die Vorlagen auch Fotos von NSU-Unterstützern und teilweise auch so genannte Dummys. Auf Fotos hätten die beiden Mundlos und Böhnhardt nicht als Bombenleger identifizieren können. Die beiden Augenzeug_innen hätten dies am „Gesamteindruck“ festgemacht, so Voggenreiter.

Von H. habe sie ein Foto besorgt, dass dieser bei einer Passbeantragung 2004 benutzt habe. Sämtlichen Proträtbildern seien dann lange Haare montiert worden, damit die Frisuren Ähnlichkeit zum Phantombild aufwiesen. Der Abgeordnete Arif Ünal (Grüne) zweifelte an, ob dieses Vorgehen gerichtsfest sei. Sie könne nicht sagen, wie ein Gericht dies bewerte, so Voggenreiter. Eine solche Vorgehensweise sei aber üblich.

Johann H. sei in dieser Wahllichtbildvorlage von den Augenzeug_innen nicht erkannt worden. Die Piraten-Obfrau Birgit Rydlewski wies daraufhin, dass das verwendete Porträtfoto von H. diesen mit einem Bart zeige, bei der Zeugenbeschreibung des Bombenlegers aber keine Rede von einem Bart gewesen sei. Warum sei dieser Bart nicht ebenfalls retuschiert worden? Voggenreiter antwortete, dass man diesen Bart hätte entfernen können. Man habe es aber nicht gemacht, damit das Bild authentisch bleibe. Durch die Veränderung des Bartes mit der Bildbearbeitung hätte man auch die Struktur des Kiefers verändert, so Voggenreiter.

Bezüglich des Ganzkörperfotos von H., das den Zeug_innen vorgelegt wurde, gestand Voggenreiter ein, dass es sich um ein sehr schlechtes Bild handele. Aber es sei das einzige verfügbare Ganzkörperbild gewesen, herausgeschnitten aus einem Gruppenfoto. „Das Bild war natürlich sehr schlecht. Aber es war nun mal das einzige Ganzkörperbild, was zu diesem Zeitpunkt vorlag. Daher haben wir das einfach in die Vorlage integriert. Mir ist klar, dass das nicht optimal war aufgrund der unterschiedlichen Hintergünde – aber wir haben das halt einfach nehmen wollen“, so Voggenreiter.

Das Foto habe das BKA vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz erhalten. Es sei von ihr kein anderes Foto angefordert worden. Hätte beim Verfassungsschutz ein Foto in besserer Qualität vorgelegen, hätten das BKA dieses sicher auch erhalten, glaubte die Zeugin. Auch zur Körpergröße H.`s erlaube das Bild keine Aussage, weil die Vergleichsmöglichkeit fehle. Auf Frage des grünen Obmannes Arif Ünal, wie groß H. denn sei, konnte die BKA-Ermittlerin keine Angabe machen. Die Augenzeugin habe damals auch nur gesagt, die Person auf dem Foto wirke klein. H. könne sie aufgrund dieser Aussage nicht als Täter ausschließen, es hätten sich jedoch auch keine Anhaltspunkte für seine Verwicklung ergeben, so Voggenreiter. Im Widerspruch zu dieser Aussage steht ein Vermerk von Frau Voggenreiter, in dem sie schrieb, die Zeugin habe H. aufgrund seiner „kleinen Statur“ als Täter ausgeschlossen.

Da Johann H. von den Augenzeug_innen nicht als Täter wieder erkannt worden sei, habe sie keine weiteren Ermittlungen durchgeführt. Auf Nachfrage bestätigte Voggenreiter, dass sie herausgefunden habe, dass H. 1985 wegen eines Sprengstoffdelikts zu einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden sei und dass er Waffenbesitzer sowie Mitglied in einem Bundeswehrreservistenverband für Scharfschützen gewesen sei. Weitergehende Ermittlungen bei der Bundeswehr oder hinsichtlich der „Kameradschaft Walter Spangenberg“ habe sie nicht mehr getätigt.

Zu Beginn der zweiten Fragerunde fragte der CDU-Obmann Peter Biesenbach, wann der Zeugin bekannt geworden sei, dass es sich bei Johann H. um einen V-Mann handelt. Hier intervenierte der Vorsitzende und äußerte Bedenken, dass die Frage Frau Voggenreiter in Schwierigkeiten bringen könne. Wenig später wurde die Sitzung kurz unterbrochen, im Anschluss fragte der CDU-Abgeordnete die Zeugin nach den Personalien ihres Vorgesetzen. Danach wurde die Vernehmung beendet.

Vernehmung Burkhard Schnieder

Als vierter Zeuge dieses Tages ist Burkhard Schnieder geladen, bis vor Kurzem stellvertretender Leiter der Abteilung 6/Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW. Er war im Jahr 2012 der Stellvertreter der Abteilungsleiterin Mathilde Koller. Er kam erst verspätet mit den Ermittlungen zum NSU in Berührung, als er am 1. Februar 2012 Gruppenleiter der Abteilung 6 geworden sei, so Schnieder. Seit 1993 habe er in verschiedenen Abteilungen des Innenministeriums, unter anderem in der Kommunalabteilung und der Abteilung 1 „Ausländerangelegenheiten“, gearbeitet.

Schnieder wurde zuerst danach befragt, ob der Anschlag in der Probsteigasse damals ein Vorgang beim Verfassungsschutz war. Der Zeuge antwortete, er kenne auch nur die Aussage des ehemaligen Abteilungsleiters Hartwig Möller, dass der Verfassungsschutz nicht mit dem Anschlag befasst war. Auf Nachfrage erklärte es, dass es normal sei, dass eine WE-Meldung [WE=Wichtiges Ereignis] an den Verfassungsschutz gesendet werde. Ihm sei aber nicht bekannt, dass es eine WE-Meldung zur Probsteigasse gebe. „Nein, man hat einen derartigen Eingang nicht gefunden.“ Später erklärte er auf Nachfrage, das 2001 vom Bombenleger in der Probsteigasse erstellte Phantombild sei dem Verfassungsschutz nicht bekannt gewesen.

Die Befragung konzentrierte sich dann auf die Dienstlichen Erklärungen Mathilde Kollers zur Person Johann H.. Die erste, datiert auf den 9. Februar 2012, enthielt den Hinweis, dass H. Ähnlichkeiten mit dem Phantombild des Täters aus der Probsteigasse aufweise. Diese Erklärung wurde von Schnieder im Auftrag unterschrieben. Dies resultiere daraus, dass Frau Koller an dem Tag verhindert gewesen sei, so Schnieder. Er, Schnieder, habe die Erklärung persönlich nach Karlsruhe gebracht. Auf Nachfrage, warum in der Dienstlichen Erklärung nicht die Verurteilung von H. wegen eines Sprengstoffdelikts erwähnt werde, erwiderte Schnieder, er habe dem Generalbundesanwalt „alles“ mündlich mitgeteilt.

Zur Frage, wie diese Ähnlichkeit dem Verfassungsschutz aufgefallen sei, erläuterte Schnieder, diese Ähnlichkeit sei einer Sachbearbeiterin aufgefallen. Nach einer Überprüfung sei der GBA davon unterrichtet worden. Die Vorgeschichte sei so gewesen, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz vom BKA den Auftrag bekommen habe, zu recherchieren, ob bestimmtes Material relevant sei. Einer Sachberabeiterin des BfV sei aufgefallen, dass ihr eine Person aus anderen Zusammenhängen der rechtsextremen Szene in Köln bekannt sei. Daher habe das BfV mit dem LfV NRW Kontakt aufgenommen und darauf darauf aufmerksam gemacht, dass dieses Phantombild möglicherweise Ähnlichkeit mit einer Szeneperson aus Köln habe. „Wir waren auch in der Lage und der Auffassung, diese Person identifizieren zu können“, so Schnieder. Man habe dann den GBA von diesem Wissensstand unterrichtet.

Schnieder wurde gefragt, auf welcher Grundlage er damals die Aussage getroffen habe, dass keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung von Johann H. vorlägen. Antwort: „Durch Aktenrecherche“. Nachfrage: „Das haben Sie alles innerhalb eines Tages gemacht?“ Antwort Schnieder: „Ja, die Aktenrecherche und die Internetrecherche.“

Als Heiko Hendricks (CDU) nachfragt, warum die Erklärung, dass H. ein Mitarbeiter des VS war, erst eine Woche später erfolgt sei, unterbrach Wolf, er gehe davon aus, dass der Zeuge dazu im öffentlichen Teil nichts sagen werde. Der Zeuge verwies daraufhin auf den nicht-öffentlichen Teil.
Im Folgenden berief sich der Zeuge des Öfteren darauf, im öffentlichen Teil nichts oder nur eingeschränkt antworten zu können, so auch als es um an das BKA weitergeleitete Fotos von H. oder seine Funktionen innerhalb der extremen Rechten ging.

Monika Düker (Grüne) fragte, wo die Grenze bei der Führung von V-Leuten liege und ob nach den damaligen Regeln für V-Leute die Führung eines stellvertretenden Kameradschaftsführers als Quelle akzeptabel gewesen sei. Schnieder antwortet, dass eine Person, die zu Straf- und Gewalttaten neige nicht akzeptabel sei. Damals habe beim Verfassungsschutz aber eine etwas andere Philosophie geherrscht, in Einzelfällen habe man die „Steuerung von oben“ als Strategie der Befriedung angesehen. Diese Philopsophie sein nun aber aufgegeben worden. Mitunter sei es aber im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zu versuchen Einfluss auf Organisationen zu nehmen, so der Zeuge. Dazu müsse man aber in die inneren Zirkel eindringen.

Abschließend fragte Birgit Rydlewski (Piraten), ob es akzeptabel sei, wenn ein V-Mann Kampfsportraining gebe. Dies sei sicherlich grenzwertig, antwortete Schnieder. Wenn das „ernst gemeint“ sei, dann sei das nicht mehr akzeptabel.

Damit endete die öffentliche Sitzung um 18:30 Uhr. Der Zeuge Schnieder wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter vernommen.

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