Sitzung vom 2. Juni 2016 – Zusammenfassung

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In seiner 38. Sitzung befasste sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss erstmals mit dem Tod des V-Mannes Thomas Richter alias Corelli. Geladen waren:

  • Dr. Karin Varchmin-Schultheiß, Institut für Rechtsmedizin Münster
  • Prof. Dr. Werner Scherbaum, Diabetes-Experte
  • Markus Grimme, Vermieter

Disclaimer: Im Folgenden haben wir die wichtigsten Aussagen der ZeugInnen zusammengefasst. Wir haben versucht die medizinischen Aussagen möglichst verständlich wieder zu geben. Trotz großer Sorgfalt können wir keine Garantie für komplette Fehlerfreiheit geben.

Vernehmung Dr. Karin Varchmin-Schultheiß

Als erste Zeugin des Tages wurde die Ärztin für Pathologie und Rechtsmedizin, Dr. Karin Varchim-Schultheiß befragt, die erklärte, dass sie seit 1979 als Medizinerin arbeite. Seit 1998 sei sie beim Institut für Rechtsmedizin in Münster tätig, dass für die Staatsanwaltschaften in Münster, Detmold, Paderborn und Bielefeld zuständig sei. Am 8.4.2014 habe sie einen Anruf von Oberstaatsanwalt Meyer erhalten und sei daraufhin nach Paderborn zur Obduktion des Leichnams von Thomas Dellig [Anm.: Tarnname von Richter] gefahren. Dort sei ihr gesagt worden, dass der Tote für den Verfassungsschutz gearbeitet und einen neuen Namen habe, so die Zeugin.

Ihr sei mitgeteilt worden, dass Richter am Vortag tot aufgefunden worden sei und letztmalig am 2.4.2014 lebend gesehen worden sein soll. Sie habe noch gefragt, unter welchen Umständen die Leiche aufgefunden worden sei. Interessant sei gewesen, dass in der Wohnung zahlreiche Medikamente mit dem Wirkstoff Sildenafil gefunden worden seien. Dies sei der Wirkstoff von Viagra. Der Notarzt habe in der Todesbescheinigung als Todesart „ungeklärt“ und als Todesursache „nicht bekannt“ eingetragen. Der Mann habe alles richtig gemacht, so die Zeugin.

In ihren weiteren Ausführungen schilderte die Zeugin ausführlich, wie sie bei der Obduktion vorgegangen ist und welche Ergebnisse sie fand. Das Gehirn des Toten sei auffällig gewesen, ein Teststreifen auf Glukose und Ketonkörper habe sich verfärbt. Dies sei ein Hinweis darauf, dass das Hirnkammerwasser zu viel Glukose enhalte. Dazu habe auch die Konsistenz des Gehirns gepasst, diese sei steif gewesen. Normalerweise zerfließe die Gehirnmasse nach einigen Tagen des Todes, die steife Konsistenz gebe es eigentlich nur bei einer Hyperglykämie. Die übrigen Organen seien ohne Auffälligkeiten gewesen. Im Magen habe sich 200 Milliliter bräunliche Flüssigkeit ohne partikuläre Bestandteile befunden. Auffällig sei noch die Harnblase gewesen, weil sie 700 Milliliter Urin enthalten habe. Bei klarem Bewusstsein sei eine solche Urinmenge nicht zu ertragen, weswegen man dies als Hinweis für eine Intoxikation nehmen könne. Dies sei auch typisch für eine Hyperglkämie, finde sich aber auch bei Alkoholtodesfällen oder Alkoholvergiftungen, so die Zeugin. Bei dem Toten habe sie zudem eine Fettleber festgestellt, die auch bei Stoffwechselstörungen wie Diabetes auftrete. Auch sehr adipöse Personen hätten in der Regel eine Fettleber, aber Richter habe einen schlanken Körperbau gehabt.

Die Zeugin erklärte, dass sie viele Asservate für toxikologische Untersuchungen entnommen habe. Bei den folgenden Laboruntersuchungen habe man die Lactatwerte und Glukosewerte im Augenkammerwasser und dem Hirnkammerwasser untersucht und dabei „exorbitant hohe“ Werte festgestellt. Diese hohe Werte wiesen auf ein hyperglykämisches Koma als Todesursache hin. Die Zeugin gab an, zusätzliche noch viele Organteile einer feingeweblichen Untersuchungen unterzogen zu haben. Abgesehen von der Fettleber habe sie dabei aber keine Auffälligkeiten festgestellt.

Die Rechtsmedizin hätte dann noch ein Zusatzgutachten gemacht, dass der Frage nachgegangen sei, ob für Außenstehende unmittelbar erkennbar gewesen sei, dass der Tote kurz vor einem hyperglykämischen Koma gestanden habe. Sie sei zu dem Schluss gekommen, dass der Betroffene die Symptome falsch und medizinische Laien die Symptome ebenfalls nicht sicher einordnen könnten. Die Zeugin erklärte, dass ihre Kollegin Dr. Köhler noch toxikologische Untersuchungen nach den wesentlichen Pharmaka durchgeführt hätte. Die Zeugin formulierte als Fazit: „Für uns war das Obduktionsergebnis eigentlich schon eindeutig.“ Die Untersuchungen in der Labormedizin seien nur gemacht worden, weil der Fall etwas Besonderes war – „Verfassungsschutz und so“.

Nach Frage der CDU erklärte die Zeugin, dass der Betroffene bei einem hyperglykämischen Koma nicht sofort tot umfalle, sondern sich dies etwas hinziehe. Es komme aber zu einer Bewusstseinstrübung. Meist werde keine Hilfe geholt. Die Todesursache sei für die Rechtsmedizin nicht Besonderes.

Weil die SPD keine Fragen hatte, wechselte das Fragerecht zur Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die Zeugin antwortete auf die Frage, ob ein hyperglykämisches Koma von außen ausgelöst werden könne, dass dies nicht gehe. Ein hypoglykämisches Koma könne durch Spritzen von Insulin verursacht werden, aber ein hyperglykämisches Koma käme von innen. FDP und Piraten hatten ebenfalls keine Fragen mehr. Zum Schluss fragte die Zeugin, ob es Ärzte gegeben habe, die Richter behandelt hätten. Der Vorsitzende Sven Wolf antwortete, dass dem Montag-Bericht zu Folge Richter seit 2010 nicht mehr beim Arzt gewesen sei.

Vernehmung Prof. Dr. Werner Scherbaum

Die Vernehmung des Diabetes-Experten Prof. Dr. Scherbaum erbrachte eine überraschende Neuigkeit: Der Zeuge revidierte die zentrale Aussage seines 2014 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Paderborn erstellten Gutachtens, wonach es keine Substanz gebe, die das ketoazidotische Koma, an dem Thomas Richter am 7. April 2014 verstarb, auslösen könne. An der Todesursache ketoazidotisches Koma hielt Scherbaum weiterhin fest, ebenso dass die Symptome typisch für eine Typ 1 Diabetes seien, wie sie bei unter 40-jährigen auftrete. Seine neuen Recherchen hätten aber ergeben, dass sich das ketoazidotische Koma doch extern auslösen lasse. Er sei auf Experimente mit Tieren gestoßen, denen Substanzen gespritzt worden seien, die zu den Symptomen einer Diabetes führten. Der Zeuge nannte die Substanzen Streptozocin, Aloxan und Vacor.

Vacor sei in den 1970er Jahren als Rattengift auf den Markt gekommen, so der Zeuge. Eine in den 1980er Jahren durchgeführte Studie aus den USA habe 12 Fälle untersucht, wo Menschen Vacor in suizidaler Absicht eingenommen hätten. Eine Dosis zwischen 0,4 – 0,7 mg führe dazu, dass die Vergifteten nicht mehr aufstehen könnten, Krämpfe bekämen und ins Koma fielen. Vacor wirke sehr schnell und könne mit Geschmackstoffen gemischt werden. Das Gift könne geschluckt werden, so der Zeuge.

Das Gift zerstöre die so genannten Pankreas-Inseln in der Bauchspeicheldrüse, wodurch die Insulinproduktion unterbunden werde. Dies führe dann ohne Behandlung zur Übersäuerung des Blutes und zur diabetischen Ketozidose mit Symptomen wie Müdigkeit über Lethargie bis zum Koma und schließlich zum Tode. Die Vergiftung führe auch zu einer Veränderung der Stimme, der Betroffene habe eine „Stakkato-Stimme“. Der Zeuge fragte deshalb, ob es Tonaufnahmen des Thomas Richter gebe.

Die Veränderung in der Bauchspeicheldrüse sei wenige Stunden nach dem Eintreten des Todes nicht mehr nachweisbar, da sich die Drüse bei allen Leichen „selbst verdaut“. Die Rückstände des Giftes ließen sich aber bei toxikologischen Untersuchungen nachweisen. Der Zeuge Scherbaum zog das Fazit, dass er nicht mehr 100%ig ausschließen könne, dass Thomas Richter an dieser verabreichten Substanz verstorben ist, weil 2014 die passenden toxikologischen Untersuchungen nicht durchgeführt wurden.

Damit konfrontiert, dass seine Ausführungen im PUA dem Ergebnis seines Gutachtens von 2014 widersprechen und gefragt, ob er dieses vorgetragene Wissen schon 2014 gehabt habe, gestand der Zeuge ein, dass sich sein Wissen durch neue Recherchen vermehrt habe. Eine Aussage wie in seinem Gutachten von 2014 könne er heute nicht mehr treffen.

Gefragt, ob damals weitere Untersuchungen notwendig gewesen seien, sagte der Zeuge, dass es für ihn schon wichtig gewesen wäre zu erfahren, wann und wo Richter in ärztlicher Behandlung gewesen sei, wer ihn behandelt, über welche Kontaktpersonen er verfügt und welche Medikamente er eingenommen habe. Diese Informationen hätten ihm 2014 aber nicht vor gelgen. Der Vorsitzende Sven Wolf führte aus, dass Jerzy Montag in seinem Bericht die Aussage getroffen habe, dass Richter seit 2010 nicht mehr beim Arzt gewesen sein soll. Der Zeuge Scherbaum bestätigte, dass ihm damals keine Krankenakten von Thomas Richter vorgelegen hätten. Er habe aber auch nicht nach den Krankenakten gefragt.

Der Zeuge regte an, die Leichenasservate zielgenau nach Vacor zu untersuchen, da die beiden anderen vom ihm recherchierten Substanzen Aloxan und Streptozocin.
andere Symptomerscheinungen hätten.

Der Zeuge teilte auch mit, dass dem sozialen Umfeld einer an Typ 1 Diabetes erkrankten Person deren starker Gewichtsverlust von 6-10 Kilo in wenigen Wochen auffallen müsste. Der Betroffene habe zudem starken Durst. Bei fortlaufender Erkrankung könne der Betroffene unter Wahrnehmungsstörungen leiden und nicht mehr adäquat reagieren. Der Zeuge war überzeugt, dass in allen Phasen der Erkrankung eine Rettungsmöglichkeit bestünde. Die Mortalitätsrate liege bei 30 Prozent.

Fazit: Die Aussage des Diabetes-Experten Prof. Dr. Scherbaum stellt die bisherigen Annahmen, dass das ketoazidotische Koma, an dem Thomas Richter verstarb, durch eine unerkannte Diabetes-Erkrankung ausgelöst worden sei, in Frage. Die tödliche Stoffwechselentgleisung könnte auch durch eine Vergiftung mit Vacor ausgelöst worden sein.
Die Aussage Scherbaums im Gutachten von 2014, dass es keine Substanz gebe, die eine zum Tode führende Hyperglykämie auslösen könne, ist nicht länger haltbar – und wird vom Zeugen auch nicht länger vertreten. Im November 2014 hatte Scherbaums Gutachten allerdings dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Paderborn ein Fremdverschulden am Tod von Richter ausgeschlossen und das Ermittlungsverfahren nach§ 170 Abs. 2 StPO einstellte. Die Aussage von Scherbaum im PUA stellt auch die Ergebnisse des Sachverständigen Jerzy Montag in Frage, der sich mit dem Fall „Corelli“ befasste. Montag hatte in seinem Bericht geschrieben: „Der Sachverständige hat sich in seinem Bericht diesem Ermittlungsergebnis angeschlossen. Vor dem Hintergrund der geschilderten Feststellungen kommt er zu dem Schluss, dass es keine vernünftigen Zweifel an einem natürlichen Tod R***s gebe. Nach Lage der Dinge sei davon auszugehen, dass R*** am Morgen des 04.04.2014 an einer diabetischen Stoffwechselentgleisung verstarb.“
Jetzt müssen schnellstens neue toxikologische Untersuchungen durchgeführt werden.

Vernehmung Markus Grimme

Der Zeuge Grimme stellte, auf die Bitte des Vorsitzenden hin, als 48 Jahre alter Maschinenschlosser vor, der in Paderborn im selben Haus wie der verstorbene Thomas Dellig [Anm. Tarnidentität von Thomas Richter] lebte. Der Kontakt zu seinem Mieter sei über die Mietwohnzentrale entstanden, als Richter eine Wohnung für 6 Monate suchte, so der Zeuge. Richter habe erklärt, dass da er danach bei Rheinstahl einen Job anfangen würde und umziehen würde.

Richter habe die Miete immer in bar bezahlen wollen, so der Zeuge. Er habe auch angeboten, alle 6 Monate sofort zu bezahlen, da er eine Abfindung erhalten habe. Auch die Kaution habe er in bar bezahlt. An einem der ersten Tagen eines Monats habe Richter bei ihm angerufen, um die Miete zu bezahlen, so der Zeuge. Anfangs wollte er nur bis Ende März bleiben, dann habe er aber darum gebeten, das Mietverhältnis um einen weiteren Monat zu verlängern. Da der Zeuge noch keinen Nachmieter gefunden hatte, habe er zugestimmt. Das letzte Gespräch mit Richter habe zirka eine Woche vor dem Auffinden seiner Leiche am 7.04.2014 stattgefunden. Zu diesem Zeitpunkt habe er Richter auch das letzte Mal lebend gesehen.

Der Zeuge erklärte, dass Richter die Miete für April noch bezahlt habe, vermutlich Anfang April, den genauen Termin, wusste er nicht mehr genau. Auf Frage erklärte der Zeuge, dass Richter auf ihn nicht krank gewirkt habe , er habe auch nicht bemerkt, dass er stark an Gewicht abgenommen habe.Richter hatte Wahrnehmung des Zeugen eher selten Besuch, er habe aber gehört, dass es wohl eine Bekannte in Bad Lippspringe geben solle.

Der Zeuge erklärte, dass er mit seiner Mutter im 2. Obergeschoss des Mehrfamilienhaus wohne. Er habe aber keinen Blick darauf, wer ins Haus hinein- oder hinaus gehe. Die Nachbarn hätten eher keinen Kontakt mit Richter gehabt, der als ein sehr verschlossener Typ gewirkt habe, der keine Kontakte wollte. Ihm sei aufgefallen, dass Richter beim Verlassen des Hauses immer ein schwarzes Käppi sehr runter gezogen getragen habe, auch wenn dies nicht dem Wetter entsprochen habe. „Der wollte wohl seine Ruhe haben“ – das hätte sich auch nicht geändert.

Ob Richter krank gewesen sei, sei ihm nicht bekannt gewesen, so der Zeuge. Richter habe wohl viel vorm PC gesessen, „Ballerspiele“ wären da gelaufen, wenn er die Wohnung zur Abholung der Miete betreten habe. Sie hätten nicht viel miteinander gesprochen, nur Geplänkel wegen der PC-Spiele. Einmal im Monat hätte er ihn in seiner Wohnung gesehen. Es sei immer sehr ordentlich und aufgeräumt gewesen. Die Wohnung habe Richter komplett möbliert gemietet. Der Zeuge sagte, dass er den Eindruck hatte, dass Richter ein strukturierter Mann gewesen sei. In einer Ecke hätten noch unausgepackte Kisten gestanden. Soweit er wisse, habe Richter keine Tageszeitung bezogen, er habe auch nicht mit bekommen, wie voll der Briefkasten gewesen und ob er regelmäßig geleert worden sei.

Zum Auffindetag der Leiche Richters am 7.04.2014 berichtete der Zeuge, dass er zuhause gewesen sei, als zwei Personen, ein Mann und eine Frau, an der Tür geschellt hätten. Die Beideh hätten sich ihm als Bekannte seines Mieters vorgestellt. Sie sagten, dass sich Sorgen machten, da sie Richter nicht erreichen könnten, er würde auch nicht ans Telefon gehen und der PKW, sein VW Scirocco stünde unbewegt vor dem Haus.

Der Zeuge erklärte, dass er diese beiden Bekannten zuvor noch nie gesehen habe. Sein Eindruck sei gewesen, dass sie sich in dem Haus nicht ausgekannt hätten. Die Bekannten drängten ihn, mit nach oben zu gehen. Als nach mehrmaligem Klopfen keine Reaktion gekommen sei und er die Tür auch mit dem Zweitschlüssel nicht habe öffnen können, weil von innen abgeschlossen worden sei und der Wohnungsschlüssel gesteckt habe, hätten die Bekannten iihn gedrängt, die Tür aufzubrechen.

Nach mehrmaligem nachdrücklichen Nachfragen von Ausschussmitgliedern sagte der Zeuge, dass die Bekannten „wohl irgendeine Befürchtung gehabt“ hätten – sie hätten sich vorher darüber unterhalten, dass sie sich Gedanken machten, weil Richter seit Tagen nichts von sich hören ließ . Diese Situation kam ihm sehr „druckvoll“ vor, die Bekannten hätten auf jeden Fall in die Wohnung hinein gewollt.

Der Zeuge führte aus, dass er dann die Tür aufgebrochen und den Namen Richters gerufen habe. Als keine Resonanz gekommen sei, habe er die Wohnung betreten, zuerst alleine. Er habe Richter kopfüber im Bett vorgefunden. Für ihn habe es ausgesehen, als sei Richter beim Öffnen/Schließen der Jalousie auf das Bett gefallen. Dies sei aber „nur seine Deutung“, so der Zeuge. Die Leiche sei leicht blau angelaufen gewesen.

Beide Bekannten von Richter seien ihm gefolgt und im Türrahmen stehen geblieben. Sie hätten sich der Leiche nicht genähert und sie auch nicht angefasst, so der Zeuge. Sie wirkten auf den Zeugen nicht erschrocken oder entsetzt, sondern gefasst und meinten: „Da können wir jetzt nichts mehr machen“. Auf Nachfrage erklärte der Zeuge, er habe kein Erstaunen bei den beiden bemerkt oder eine entsetzte Reaktion, wie bei Freunden oder guten Bekannten üblich, festgestellt.

Sie seien dann alle zusammen aus der Wohnung gegangen. Er haben nicht gesehen, ob die beiden in der Wohnung etwas hingelegt oder weggenommen hätten, so der Zeuge. Er sei dann zusammen mit den beiden nach unten gegangen. Seine erste Reaktion sei gewesen, sein Handy aus der Wohnung zu holen, um die Polizei anzurufen. Die beiden Bekannten hätten vor der Haustür gewartet und beide hätten telefoniert, zirka 5-10 Minuten lang, dabei seien sie vor dem Haus auf- und abgegangen. Von den Telefongesprächen habe er nichts mitbekommen.

Der Zeuge erklärte, die beiden seien nicht noch einmal in das Haus gegangen, das hätte er gehört. Sie hätten draußen und unten im Hausflur gewartet, bis die Polizei gekommen sei. Dann hätten sie sich verabschiedet. Die Leiche sei am selben Tag noch abgeholt worden. Die Leiche sei weder von ihm noch den Bekannten angefasst worden. Niemand habe ihm gesagt, wer die beiden Bekannten waren, auch später nicht.

Die Wohnung sei dann von der Polizei versiegelt worden. Mehrfach seien Leute wegen Fingerabdrücken. 1-2 Tage später wurden die Sachen von der Polizei abgeholt. In der Wohnung hat er einen großen und einen kleinen Laptop und ein Handy (Smartphone) liegen sehen. Die Polizei hat die PCs, CD‘s und die Laptops mitgenommen.

Der Zeuge führte aus, dass er in der Wohnung einen großen und einen kleinen Laptop, ein Smartphone und eine externe Festplatte gesehen habe. Die Wohnung habe auch ein WLAN gehabt.

Später war nochmal ein Kriminalpolizist aus Bielefeld da gewesen, der in Begleitung des Zeugen etwas in der Wohnung gesucht habe. Dann seien vor angemeldet nochmal 4 bis 5 Beamte gekommen, vermutlich aus Düsseldorf. [Anm.: vermutlich sind die Beamten des BKA gemeint, die am 25.4.2014 die Wohnung durchsuchten.] Diese Beamten seien an einem Freitagnachmittag gekommen und bis 21 oder 22 Uhr geblieben. In der Wohnung hätten sie nach Laptops und Festplatten gesucht. Sie hätten ihn auch verhört, so der Zeuge.

In der Wohnung habe sich eine Dachluke befunden. Richter habe ihn danach auch gefragt, so der Zeuge. Er habe gesagt, die Luke führe nach oben zu einem Raum seines Sohnes. Diesen Raum, in den die Luke von Richters Wohnung aus führe, könne man auch vom Treppenhaus aus betreten. Die Luke sei aber stets komplett verriegelt gewesen.

Auf Frage führte der Zeuge aus, es gebe am Haus einen Nebeneingang, der sei hinten. Aber für diesen Eingang habe niemand einen Schlüssel. Einen Balkon gebe es nicht.

Auf Frage erwiderte der Zeuge, dass Richter nicht den Eindruck gemacht habe, dass vor seinem Tod an Gewicht verloren habe.

Über den Bruder des Richter sagte der Zeuge, dieser habe auf ihn eher den Eindruck eines „Leichenfledderers“ gemacht, der nach dem Motto, „kann man noch was mitnehmen“ aufgetreten sei.

Zuletzt erklärte der Zeuge, dass er auf den durch das Aufbrechen der Tür verursachten Kosten der Schäden in Höhe von 3000 Euro sitzen geblieben sei.

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