Am 7. April starb der Neonazi Thomas Richter. Er war als V-Mann „Corelli“ viele Jahre lang eine der Top-Quellen des Verfassungsschutzes. Nach seiner Enttarnung 2012 lebte Richter im Zeugenschutzprogramm versteckt in Paderborn, wo er wenige Tage bevor er beim BKA vernommen werden sollte, tot aufgefunden wurde. Als offizielle Todesursache wurde eine unerkannte Diabetes-Erkrankung genannt. Der Innenausschuss des Deutschen Bundestages befasst sich seit einiger Zeit mit „Corelli“, da bekannt wurde, dass er dem Bundesamt für Verfassungsschutz bereits im Jahr 2005 eine CD mit Aufschrift der „NSU/NSDAP“ übergeben hatte. Erst im Herbst 2014 gab das Bundesamt bekannt, man habe die CD erst zu diesem Zeitpunkt zufällig im Aktenbestand entdeckt. Um die Todesumstände „Corellis“ aufzuklären hat der Bundestag-Innenausschuss Akten aus dem Geschäftsbereich des nordrhein-westfälischen Justizministerium angefordert. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty will diese Akten aber nicht an den Bundestag liefern, wie das WDR-Magazin „Westpol“ recherchiert hat:
Was wusste „Corelli“ über den NSU? Welche Informationen hat er wann an den Verfassungsschutz weitergegeben? Darüber konnte er keine Auskunft mehr geben. Denn kurz vor einer Vernehmung durch das Bundeskriminalamt wurde er tot aufgefunden. „Die Todesumstände sind einigermaßen ungewöhnlich“, sagte der Vorsitzende des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), zu WESTPOL. „Es steht auch noch nicht einmal der genaue Zeitpunkt des Todes fest.“ Das werfe Fragen auf: „Handelt es sich um einen natürlichen Tod oder ist Fremdeinwirkung nicht doch wahrscheinlich? Wie ist er zu Tode gekommen? Welche Möglichkeiten gibt es?“
Der Innenausschuss des Bundestags will nun die medizinischen Gutachten dazu einsehen. Die liegen bei der Staatsanwaltschaft Paderborn. Doch NRW-Justizminister Kutschaty (SPD) verweigert die Freigabe. Er habe das vom Generalstaatsanwalt prüfen lassen, schreibt Kutschaty in einem Brief an den Ausschussvorsitzenden, der WESTPOL vorliegt. Ergebnis: Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Herausgabe der Akten. „Ich habe keinen Anlass, der rechtlichen Würdigung des Generalstaatsanwalts in Hamm entgegenzutreten, und vermag Sie insoweit in dieser Angelegenheit nicht zu unterstützen“, schreibt Kutschaty an Bosbach.