Zeugenvernehmung vom 17. September 2015 – Zusammenfassung

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Sven Wolf eröffnete kurz nach 10 Uhr die 15. Sitzung des Untersuchungsausschusses. Thematisch standen die von Ali Demir getätigte Beobachtung einer bewaffneten Person in Zivilkleidung sowie die Einbindung des Polizeilichen Staatsschutzes bei den Ermittlungen zu den Bombenanschlägen in der Probsteigasse und der Keupstraße im Vordergrund. Geladen waren zwei Zeugen:

  • Der Polizist Stephan Voß fuhr am Tag des Anschlags in der Keupstraße mit seinem Kollegen Peter Baumeister auf Streife. Sie trafen als erste Polizeikräfte in der Keupstraße ein.
  • Der Kriminalpolizist Günter Gebert war von 2000 bis 2006 Kriminalkomissariatsleiter beim Staatsschutz im Polizeipräsidium Köln. Sein Kommissariat war für Rechts- und Linksextremismus zuständig. Er ist vor zwei Jahren pensioniert worden.

Vernehmung Stephan Voß

Die Vernehmung des Zeugen Voß war eine der kürzesten dieses Untersuchungsausschusses, schon nach einer halben Stunde hatten der Vorsitzende und die Abgeordneten ihre Fragen gestellt. Der Grund dafür war, dass in der Vorwoche bereits Voß` Kollege Peter Baumeister ausführlich befragt worden war. [Sitzung vom 10.09.2015] Voß bestätigte dessen Aussagen, von kleineren Abweichungen in der Wahrnehmung abgesehen.

Voß, der 2004 auf einer Innenstadtwache Dienst versah, begleitete am 9. Juni 2004 als Ersatzmann seinen Kollegen Baumeister, der als Hundeführer einem anderen Dienstort zugeordnet war, auf seiner Streife durch die Stadtteile Kalk und Mülheim. Die beiden Polizisten kannten sich, da Baumeister zeitweise auf derselben Innenstadtwache arbeitete. Sie fuhren in einem Zivilwagen, hatten zwei Hunden bei sich und trugen Uniform. Der Zeuge erläuterte, dass er aufgrund einer Diensvorschrift seine Uniformshose vor Streifenbeginn wechseln musste, um sich der Uniform des Baumeister anzugleichen. Diese trug als Hundeführer eine grüne Hose und ein beige-farbendes Oberhemd. Voß trug normalerweise eine braune Hose. Der Zeuge sagte, dass er „definitiv“ seine Waffe am Gürtel getragen habe, Baumeister ebenso.

Der Zeuge Ali Demir [Sitzung am 10.09.2015] hatte ausgesagt, er habe kurz nach der Explosion zwei zivil gekleidete Männer gesehen, von denen der eine mit einem karierten Hemd begleitet war und eine Waffe im Schulterholster trug. Während Demir zudem helle Schuhe sah, erklärten die Polizisten, dass sie schwarze Schuhe trugen.

Voß gab an, dass sie vor der Explosion im Bereich der Schanzenstraße auf Streife waren, da im Bereich des E-Werkes ein Schwerpunkt von Autodiebstählen und BTM-Delikten war. Sie hätten aber damals keine Personen kontrolliert. Im Widerspruch zur Aussage seines Kollegen Baumeister gab der Zeuge an, den Knall der Explosion vernommen zu haben. Als man dann in Richtung Explosionsort fuhr, sei ein Funkspruch eingegangen. Voß erinnerte sich, dass sie in der Schanzenstraße parkten und zu Fuß in die Keupstraße gingen. Baumeister hatte ausgesagt, sie seien erst einige Meter mit dem Auto in die Keupstraße hineingefahren. Voß dazu: „Das ist 12 Jahre her. Jeder hat seine Version in Erinnerung.“ In die Keupstraße ist der Zeuge nach eigenen Angaben rund 100 Meter reingelaufen, dort habe man Absperrungen gemacht. Er sei zwar von Personen angesprochen worden, aber niemand habe sich als Herr Demir vorgestellt. Er könne deshalb weder ausschließen noch bestätigen, dass er mit Demir geredet habe. Im Bundestag-Untersuchungsausschuss, wo der Zeuge bereits ausgesagt hatte, habe man ihm ein Foto von Demir gezeigt. Er habe aber keine Erinnerung an den Mann gehabt.

Weitere Fragen der Abgeordneten drehten sich um Aussagen von Voß und Baumeister vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss, auf Grund dessen die beiden Polizisten zuvor von dem ehemaligen Leiter der EG „Sprengstoff“, Markus Weber, vernommen wurden. Auf Nachfrage sagte der Zeuge, es denke schon, dass diese Vernehmung „arg spät“ durchgeführt worden sei. Er habe hinterfragt, warum diese erst 10 – 11 Jahre später stattfand. Wer die Vernehmung angeordnet habe, wisse er nicht. Im Bundestag sah er auch erstmals einen Ausschnitt aus dem Viva-Überwachungsvideo. Dies war ihm weder 2004 noch bei seiner Vernehmung 2013 gezeigt worden.

Voß gab an, keine Fahrradfahrer gesehen zu haben, als sie die Schanzenstraße durchfuhren, um zum Einsatzort zu gelangen.

Vernehmung Günter Gebert

Als zweiter Zeuge wurde Günter Gebert, der ehemalige Leiter des Kommissariats 2 (zuständig für Rechts- und Linksextremismus) des Polizeilichen Staatsschutzes Köln, gehört. Der Zeuge erklärte zu Beginn, dass er seit 1970 als Polizist in Köln tätig war, zuerst im Streifendienst, später im Kriminaldienst. Ab 1984 war er für 15 Jahre bei der Polizei Bonn, danach wechselte er nach Köln, wo er 2000 Kommissariatsleiter des Staatsschutzes wurde. Seit zwei Jahren sei er pensioniert, er habe nach seiner Pensionierung rund 90 Prozent seiner Unterlagen vernichtet. Den noch vorhandenen Unterlagen über Überstunden konnte er entnehmen, dass er am 19. Januar 2001, dem Tag der Bombenexplosion in der Probsteigasse, von 8:30 Uhr bis 14 Uhr auf seiner Dienstelle gewesen sei, danach habe er Rufbereitschaft gehabt. Er sei aber zu keiner Zeit über den Vorfall informiert worden.

Der Kölner Staatsschutz war zu dem damaligen Zeitpunkt in zwei Kriminalkommissariate (KK1 und KK2) unterteilt. Das von dem Herrn Krabbe geleitete KK 1 war für Ausländerextremismus zuständig, Gebert nannte als Beispiel für deren Aufgaben, „wenn Türken eine Demo anmeldeten“. Das von Gebert geleitete KK2 war explizit mit Rechtsextremismus befasst. Deshalb betonte der CDU-Abgeordnete Heiko Hendricks in seiner Befragung, er nehme an, dass Gebert ein „Fachmann“ und somit der „richtige Zeuge“ sei. Denn eigentlich habe man den obersten Kölner Staatsschutzleiter Burbach, Geberts Vorgesetzten, laden wollen, der aber verstorben sei.

Dass der Zeuge ein Fachmann für Rechtsextremismus war, daran musste die kundige Beobachterin im Laufe der Sitzung immer stärker zweifeln. Gebert sagte auf Nachfrage, er habe in der rechten Szene keine Hinweise auf Aktivitäten von der Schwere des Anschlags in der Probsteigasse gefunden, auch bei Hausdurchsuchungen nicht. Zwar sei die Szene im Laufe der Zeit „frecher, radikaler“ geworden, wobei „radikaler vielleicht der falsche Ausdruck ist.“ Zumindest habe es jemanden wie Reitz und dessen Gruppen „Kampfbund Deutscher Sozialisten“ und „Kameradschaft Walter Spangenberg“ gegeben, der Leute um sich geschart habe, um was auf die Beine zu stellen. In der Regel habe man es mit Propagandadelikten zu tun gehabt, da sei mal bei einem Aufmarsch ein Lied aus einem SA-Liederbuch gesungen und Reitz und Breuer seien mit fremdenfeindlichen Delikten aufgefallen.

Die Grünen wollten wissen, ob er denn auch Johann H., den Stellvertreter von Reitz kenne. Antwort: Nein, der sei ihm nicht bekannt. Er habe aber in der Vorbereitung auf die Sitzung gelesen, dass dieser vom Verfassungsschutz geführt worden sei. Welche Quellen der Verfassungsschutz in seinem Bereich geführt habe, wusste er nicht. Die FDP fragte, ob er denn von Quellen innerhalb der „Kameradschaft Walter Spangenberg“ wusste? Nein, auch darüber habe er keine Kenntnis.

„Die Leute, die wir hatten, das waren keinen Bombenbauer, ich will die aber nicht reinwaschen“, so Gebert. Sie hätten nie Anhaltspunkte gesehen, dass die Personen in ihrem Einzugsbereich terroristische Taten verüben würden. Man wisse bei Terrorismus, wie weit die Linken gingen. „Aber im rechten Bereich gab es hauptsächlich Scheibeneinwerfen und Klopperein“, so der Zeuge.

Ob er denn die „Turner Diaries“ kenne, wollte die CDU wissen. Nein, die seien ihm nicht bekannt. Die grüne Abgeordnete Monika Düker hielt ihm vor, dass in einer Ausgabe der KDS-Postille „Der Gegenangriff“ von 2002 einen Nachruf auf den Autoren der „Turner Diaries“ abgedruckt sei. Auch dies war dem Zeugen neu. Der Zeuge gab an, den „Gegenangriff“ zu kennen, sie hätten die Zeitschrift aber nicht regelmäßig gehabt, die könne man schließlich nicht „am Büdchen“ kaufen. Wenn sie ein Exemplar fanden, dann hätten sie es auch gelesen.

Von der Piraten-Obfrau auf den Dreifachmörder von Overath und dessen Wehrsportgruppe angesprochen, erklärte er, es sei immer möglich, dass „jemand aus dem Ruder läuft“. Aber eine politische Gruppe habe der Thomas A. doch nicht mehr gehabt. Er sehe bei dessen Tat auch keine politische Motivation, sondern der Täter sei „sauer“ auf den Anwalt gewesen. Er wisse nicht, was daran politisch sei. Die politische Motivation werde generell überhöht.

Der Zeuge betonte, dass man seiner Ansicht nach „die Kirche auch im Dorf lassen“ müsse, es sei nicht alles politisch motiviert. Er wisse auch nicht, ob er Böhnhardt und Mundlos als politisch einordnen solle. „Für mich waren das Spinner und Durchgeknallte“, so der Zeuge. Zudem hätten sie ja auch unpolitische Taten wie die Bankräube begangen. Wie habe er denn die Gewaltbereitschaft in der rechten Szene eingeschätzt? Antwort: Die Frage sei, könne man das ernstnehmen, was da geredet werden. Da sei wie mit den Musiktexten. „Sind das jetzt Spinner oder ist das ernstgemeint?“, so Gebert.

Arif Ünal (Die Grünen) fragte den Zeugen gegen Ende der Vernehmung, ob er die 2004 erschienene Broschüre des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Gefahr eines bewaffneten Kampfes von Rechtsextremisten kenne? Nein, das Cover sage ihm nichts. Es würden 1000 Broschüren von den Diensten und dem BKA erstellt. Er sei so ehrlich zu sagen, dass er nicht jede Publikation kenne. Der Abgeordnete Ünal machte daraufhin seiner Verärgerung Luft und erklärte: „Es macht mich fassungslos, dass man in diesem Bereich arbeitet und die rechtsextreme Szene so verniedlicht.“

Neben der Einschätzung der Neonazi-Szene durch den Staatsschutz, war dessen Einbindung in die Ermittlungsverfahren zu den Kölner Anschlägen ein weiteres wichtiges Thema der Vernehmung. Gebert betonte, dass er in die Ermittlungen zur Probsteigasse nicht eingebunden war. Er habe sicherlich bei den morgendlichen Besprechungen mit seinem Vorgesetzen Burbach und seinem KK1-Kollegen Krabbe über den Fall gesprochen, mehr aber nicht. Er sei als Staatsschützer zwar Ansprechpartner für den Verfassungsschutz, könne sich aber nicht erinnern, im Zusammenhang mit der Probsteigasse Hinweise oder Anfragen seitens des Verfassungsschutzes erhalten zu haben.

Die Grünen hielten im eine Notiz aus den BfV-Akten vor, in dem Gebert als „Ansprechpartner“ genannt werde und es heißt: „wurde am 1.7. auf Sachverhalt hingewiesen mit Bitte, dem BfV den Ausgang der damaligen Ermittlungen mitzuteilen.“ Generell habe es auch Kontakte zum BfV gegeben, so Gebert. Zu dieser Notitz könne er aber nichts sagen. Es werde in der Notiz auch der Kollege Matuschke erwähnt, der gehörte zum „KK1 Ausländerkriminalität“. Ob dem Zeugen denn bekannt sei, dass es eine Anfrage zum Hintergrund der betroffenen Familie durch die Polizei beim Verfassungsschutz gegeben habe? Ja, so Gebert, er wisse, dass Mittler [Ermittlungsleiter Probsteigasse] dies auch im Bundestag gesagt habe. Er würde eine solche Anfrage auch für normal halten, habe sie aber nicht bearbeitet. Das könne über das KK1 gelaufen sein. Hätte das KK2 nicht beteiligt werden müssen, weil die Opfer einen Migrationshintergrund hatten? Daraufhin wiederholte der Zeuge, dass er an den Ermittlungen nicht beteiligt war.

Während Edgar Mittler in seiner Vernehmung [20.08.2015] sagte, er habe den Staatsschutz gebeten, einen möglichen politischen Hintergrund abzuklären, stellte Gebert den Sachverhalt gegensätzlich dar: Die Einschätzung des politischen Hintergrunds sollten die Ermittler vornehmen. Mittler als Ermittlungsleiter habe da die Kompetenz, wenn die Ermittlungskommission keine politische Angelegenheit sehe, dann werde dies vom Staatsschutz auch nicht aufgegriffen. Überhaupt: Wenn ein Kollege wochenlang ermittelte und nichts finde, wenn das Verfahren dann eingestellt würde, dann sei doch alles gemacht worden. Was hätte der Staatsschutz dann noch machen sollen? An eine dem Staatsschutz überlassene Zweitakte habe er keine konkrete Erinnerung mehr, so Gebert.

Auch hinsichtlich des Anschlags in der Keupstraße erklärte Gebert, dass er mit den Ermittlungen nichts zu tun gehabt habe. Es sei damals eine Ermittlungskommission gegründet worden, in der auch zwei Staatsschützer (Gebert: „kompetente Leute“) mitgearbeitet hätten. Dadurch sei der „staatsschutzrechtliche Aspekt mitbedacht“ gewesen. Bei den beiden in die Ermittlungskomisson entsandten Mitarbeiter handelte es sich nicht um Kollegen aus Geberts KK2. Der Zeuge bestätigte die Aussage, die in der Vorwoche bereits der damalige oberste Staatsschutzleiter der Polizei Köln, Wolfgang Klonz, vor dem Ausschuss getätigt hatte. Bei den entsandten Staatsschützern handelte es sich um den Kollegen Matuschke mit Schwerpunkt „Ausländerextremismus“ und einen Staatsschützer mit dem Schwerpunkt „Fahndung“. Der Zeuge sah in dieser Personalauswahl kein Problem: „Die würden nichts anderes machen als ich. Den Täter suchen.“

Gebert erklärte, es habe sich über Bundesinnenminister Schilys frühe Aussage, man gehe nicht von einem fremdenfeindlichen Hintergrund aus, gewundert. Die Fahndungsvideos hätten seine These bekräfttigt, dass es sich um rechte Täter handeln könnte, weil er die Personen auf dem Video anhand von Äußerlichkeiten der rechten Szene zuordnen würde. Bemerkenswert war, dass Gebert als einziger Zeuge ausdrücklich sagte, dass er bei rechtsextremen Anschlägen, anders als beim „Linksterror“, keine Bekennung erwarte. Diese Aussage treffe er vor dem Hintergrund seiner dienstlichen Erfahrungen und Beobachtungen der Medien. Der damalige Staatsschutz-Leiter Klonz, hatten entschuldigend auf die fehlende Bekennung der Täter verwiesen, die es der Polizei nicht ermöglicht habe, den rechtsextremen Hintergrund des Anschlags zu erkennen.

Gebert betonte, dass der Keupstraßen-Anschlag eine ganz andere Dimension als die Tat in der Probsteigasse gehabt habe. Letztere sei auch schlimm, weil jemand fast zu Tode gekommen sei, aber die Einschätzung, ob die Tat politisch motiviert sei, sei schwieriger als bei der Keupstraße. Auf die Frage der CDU, ob er denn mit seinen Vorgesetzen über seine These möglicher rechter Täter gesprochen habe, sagte Gebert, dass die Entscheidung, wie ermittelt werde, auf höherer Ebene getroffen werde und er als Kommissaratsleiter da nichts sagen könne. Zuvor hatte er bereits ausgeführt, dass er als Leiter des KK2 sich auch nicht in die Arbeit der Ermittlungskommission einmische.

Vor Ende der Vernehmung fragte der Vorsitzende Sven Wolf, ob Gebert ein BfV-Dossier über Combat 18 kenne. Dies bejahte der Zeuge zuerst, später relativierte er seine Aussage, in dem er sagte, Combat 18 sei ihm ein Begriff, die Gruppe sei auch in den Verfassungsschutzberichten erwähnt. Leider unterblieben an dieser Stelle weitere Vorhalte oder Nachfragen seitens des Ausschussvorsitzenden oder der Abgeordneten, somit konnte nicht geklärt werden, ob Gebert das im Juli 2004 erstellte Dossier des BfV meinte, in dem der Anschlag in der Keupstraße mit den Copeland-Bombings 1999 in London und dem Vorgehen von Combat 18 verglichen wurde. Alle anderen Polizei-Zeugen hatten unisono erklärt, von der Existenz eines solchen Dossiers nichts zu wissen. Dies hatte auch der Ermittlungsleiter Markus Weber [Vernehmung am 9.09.2015] behauptet, obwohl ihm nachgewiesen werden konnte, dass er zuvor persönlich mit Mitarbeitern des Bundesamtes telefonierte und einen Sachstandsbericht zum Keupstraßen-Anschlag an das BfV faxte. Das Dossier des BfV ging offenbar an den NRW-Verfassungsschutz, sofern die Aussage von Weber richtig ist, wurde es von dort nicht an die Polizei weitergeleitet. Das Dossier kann als deutlicher Hinweis auf einen rechtsterroristischen Hintergrund des Keupstraßen-Anschlags gelesen werden. [vgl. Abschlussbericht Bundestags-PUA, S.755]

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