Zeugenvernehmung vom 15. Januar 2016 – Zusammenfassung

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Nachdem am 13. Januar bereits die Angehörigen des Mordopfers Mehmet Kubaşık  befragt wurden und eindringlich über die Folgen der Tat und der polizeilichen Ermittlungen für die Familie berichtet hatten, wandte sich der PUA in seiner zweiten Sitzung zum „Komplex Dortmund“ den Ermittlungen im Jahr 2006 zu. Geladen waren vier Zeug_innen:

  • Heiko Artkämper, ist Staatsanwalt in Dortmund und leitete die Ermittlungen zur Ermordung Mehmet Kubaşıks.
  • Die Augenzeugin Jelica D., begegnete den mutmaßlichen Tätern kurz vor dem Mord.
  • Barbara Lichtenfeld leitete in den ersten vier Wochen die Mordkommission zum Mord an Mehmet Kubaşık.
  • Der vierte Zeuge, Kriminalhauptkomissar Michael Schenk, konnte aus zeitlichen Gründen nicht gehört werden.

Vernehmung Heiko Artkämper

Nach der üblichen Belehrung durch den Vorsitzenden Sven Wolf berichtete der Zeuge zuerst über seinen beruflichen Werdegang. Seit 20 Jahre ist Heiko Artkämper bei der Staatsanwaltschaft Dortmund für Kapitaldelikte zuständig. Danach berichtete er über seine Wahrnehmungen am Tatort des Mordes, wo man wenig Spuren fand. Am gleichen Tag noch habe man die ersten Hypothesen gebildet, wer für die Tat verantwortlich gewesen sei. Viele Tötungsdelikte seien Beziehungstaten, dementsprechend sei die Abklärung des persönlichen Umfelds ein „fester Posten“ aller Mordermittlungen. Da die Haltestelle Schützenstraße in der Nähe des Kiosks als Drogentreffpunkt bekannt gewesen sei, habe auch Rauschgift eine Rolle gespielt. Auch einen politische Tat habe es zunächst keine Hinweise gegeben, da keine rechten Symbole gefunden oder eine Bedrohung des Opfers bekannt geworden sei. Relativ früh habe man aber eine Augenzeugin gehabt, dio von Typen sprach, die wie „Junkies oder Nazis“ ausgesehen habe. Mit der Zeugin sei ein Phantombild erstellt worden, dies habe aber nicht in Richtung Nazis gewiesen, so Artkämper.

Wenige Tage nach dem Mord in Dortmund sei ein weiterer Mord in Kassel verübt worden,bei dem ein Verfassungsschützer sich zur Tatzeit in dem Internetcafé aufgehalten habe und dieses mit einer Plastiktüte verlassen haben soll. Er hatte sich lange Zeit nicht gemeldet – „hätte beinah gesagt der war abgetaucht“ – und wollte später „ums Verrecken nicht zugeben“, dass er Plastiktüte bei sich gehabt habe. Artkämper sagte, man habe versucht diese Person „ins Beritt Dortmund zu bekommen“, was aber nicht gelang.

2011 wurden sie von der Enttarnung des NSU überrascht. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen und er übergab das Verfahren an den Generalbundesanwalt. Ab 2012 erstellte der Zeuge, der mit 10 % an den GBA abgeordnet war, für den Prozess in München den Anklageteil zum Mord an Mehmet Kubaşık.

Die erste Befragung durch den Vorsitzenden Wolf drehte sich zunächst um die Hypothesen des Mordmotivs, die zur Durchleuchtung des Opfers und der Angehörigen führte. Wolf wies darauf hin, dass die Art der Ermittlungen für die Angehörigen, die zwei Tage zuvor im Ausschuss ausgesagt hatten, äußert verstörend waren und sie sich als Beschuldigte und Verdächtigte gefühlt hätten und darunter bis heute zu leiden hätten. Artkämper selbst hatte keinen direkten Kontakt zu den Angehörigen. Gespräche mit Angehörigen führe er nie, das wäre bei dem Arbeitsaufkommen nicht möglich. Er habe ihm auch nicht zugestanden, die zuständigen Beamten auch nicht für den Umgang mit den Angehörigen sensibilisiert, da es sich um diesbezüglich versierte und erfahrene Beamte gehandelt hätte. Dass zunächst im Umfeld des Opfers ermittelt worden wäre, gehöre zum Kleinen 1×1 der Ermittlungstätigkeit. Da er selbst keinen Kontakt zu den Angehörigen hatte, könne er nichts zu deren Wahrnehmung sagen. Nach der Lektüre der Akten könne er aber nicht feststellen, dass bei den Befragungen „über die Strenge“ geschlagen worden wäre. Zur Frage, welche Anhaltspunkte es für Drogengeschäfte gegeben habe, verwies Artkämper auf den örtlichen Brennpunkt der BTM-Kriminalität. Konkrete Hinweise habe es aber nur auf den Vorpächter gegeben. Die Wohnung der Kubaşıks wurde mit Drogenspürhunden durchsucht, mit negativen Ergebnis.

Es gab in der Folge eine schnelle Einordnung in die Serie der „Czeska-Morde“. Man habe als erste Arbeitshypothese versucht, eine Verbindung zu den Opfern herzustellen, was aber nicht gelungen sei. Eine zweite Hypothese sei gewesen, dass durch die Wiedererkennbarkeit der Tatwaffe ein Zeichen gesetzt werden sollte. Die dritte Hypothese sei gewesen, dass ein oder mehrere „durchgeknallte Typen“ durch die Gegend fahren und wahllos Menschen, auch mit Migrationshintergrund, umbringen. Artkämper glaubte, dass die Mordserie abbrach, da in Kassel jemand nur knapp vom Tatort entkommen konnte. Für ihn wäre der anwesende VS-Mitarbeiter „ganz vorne“ in der Ermittlung gewesen.

Die Angehörigen der Familie Kubaşık hätten keine Rückmeldung bekommen, dass keine Anhaltspunkte für Drogen- oder Geldgeschäfte ermittelt werden konnten. Anhand der Akten konnte war auch nicht ersichtlich, dass den Angehörigen eine Einstellungsverfügung zugestellt worden wäre. Laut Wolf ist der Familie auch im Jahr 2008 keine Nachricht über die Einstellung des Verfahrens zugegangen. Die sei gesetzlich nicht vorgesehen gewesen, so Artkämper, da von Amts wegen und nicht aufgrund einer Anzeige der Angehörigen ermittelt wurde. Er gehe aber davon aus, dass dies der Familie von der Polizei mitgeteilt worden sei. Für die Verbreitung des Gerüchts im Umfeld der Familie Kubaşık über Drogengeschäfte seien Staatsanwaltschaft und Polizei nicht verantwortlich. Er habe auch nichts von diesen Gerüchten gewusst, deswegen habe es kein Dementi in der Presse gegeben.

Artkämper hatte es für sinnvoll gehalten, die verschiedenen „Czeska“-Verfahren zusammen zu führen in einer zentralen Ermittlungsstelle. Dass dies nicht passiert sei, habe bei ihm zu Unverständnis geführt.

Die Fragerunde wurde beginnend mit der CDU (Hendricks) eröffnet. Zunächst ging es um die Frage, warum kein Sammelverfahren eröffnet wurde. 2006 wurde dies auf der Innenministerkonferenz abgelehnt. Eine Begründung sei Artkämper nicht bekannt, er wäre für eine Zusammenführung der Verfahren gewesen. Zur Frage, warum nicht früher ein rechtsextremistischer Hintergrund erkannt worden wäre, verwies Artkämper auf die Arbeitshypothese, dass ein „durchgeknallter Migrantenhasser“ der Täter sein könne. Diese Hypothese habe sich aber nicht verifizieren lassen, es habe „kein Packende“ gegeben. Obwohl ihm Größen der rechtsextremistischen Szene wie Schmiemann und Seemann bekannt gewesen seien (er war an den Verfahren beteiligt), ebenso das Verfahren gegen den 3-fach-Mörder Berger, habe er keine Überprüfungen von Personen der rechten Szene über den Verfassungsschutz veranlasst.

Nachdem 2011 die Hintergründe der Taten bekannt wurden, habe er sich die Frage gestellt, ob er etwas hätte merken können. Aber auch bei späterer Durchsicht der Akten habe er keine Ermittlungsfehler feststellen können, auch mit dem Wissen von heute nicht.

Die Fragerunde wurde mit der SPD (Kossiski) fortgeführt. Kossiski lobte Artkämper für seine ausführlichen Auskünfte, die nicht die Regel im Ausschuss seien. Er sei aber irritiert darüber, dass Artkämper eben ausgesagt habe, dass keine Patronenhülse am Tatort gefunden sei. Dies sei aber eindeutig der Fall gewesen. Auch dass trotz der Aussagen von Frau D. und einer Zeugin aus Nürnberg, die beide auf Rechte oder Nazis verwiesen, nicht stärker in diese Richtung ermittelt worden sei, verwundere ihn. Laut Artkämper hätte aber auch ein Phantombild keine weiteren Hinweise in diese Richtung ergeben. Zur Hülse sagt er aus, dass es ihn auch irritiere, dass er sich gerade nicht an die Hülse erinnern könne.

Der SPD-Abgeordnete Yetim wies auf den Widerspruch hin, dass Artkämper die Dortmunder rechte Szene, Treffpunkte, Personen gut gekannt habe, aber trotzdem nicht nachdrücklich in diese Richtung ermittelt habe. Reine Vermutungen wären keine Grundlage für Observationen oder Durchsuchungen gewesen, so Artkämpers Antwort. Die Informationen der VP “Heidi“ seien erst später bekannt geworden. Im Falle der Rauschgifthypothese wären konkrete Ermittlungen z. B. mit Spürhunden möglich gewesen. Wenn der Fall Resonanz in der rechten Szene gehabt hätte, wären die Informationen an ihn weitergegeben worden, glaubt Artkämper. Nachgefragt hat er aber bei den entsprechenden Behörden aber nicht.

Auf die Vorhaltung, dass der Fall „grausam formal“ abgearbeitet worden, wiederholte Artkämper, dass ein persönlicher Kontakt zur Familie aufgrund des Arbeitsaufkommens nicht möglich gewesen sei, aber auch nicht sinnvoll, da dieser besser durch geschulte Beamte gehalten würde. Die Familie hätte aber jederzeit einen Termin mit ihm machen können. Es hätte auch andere Serienmorde gegeben, alle Fälle würden gleich abgearbeitet.

Die Grünen-Obfrau Schäffer verwies auf die Operative Fallanalyse der Münchener Ermittler im Jahr 2006, nach der Ausländerhass das Motiv der Taten sei. Nachfragen bei Verfassungsschutzbehörden seien wohl im Polizeibereich ohne Ergebnisse gestellt worden. Auch die der Zeugin vorgelegten der Aufnahmen aus Köln hätten keine Ergebnisse gebracht.

FDP-Obmann Stamp fragte, was in Richtung rechtsextremistische Szene ermittelt wurde. Aktiv wären keine Informationen abgefragt worden, aber Staatsschutzbeamte hätten in der Ermittlungskommission gesessen. Die Medienberichterstattung, in der ein Drogenhintergrund ausgewälzt wurde, habe er nicht mitbekommen. Ein Dementi halte er grundsätzlich für falsch, da dadurch die Ursprungsthese wieder auflebe.

Zur nachfolgenden Frage der Grünen, warum Vergleichsanalyse zwischen der Mordserie und dem Anschlag in der Kölner Keupstraße abgelehnt wurde, konnte Artkämper nichts sagen.

Artkämper wurde von der Piratenpartei (Rydlewski) nach seinen Erinnerungen im 3-fach Mord des Michael Berger befragt. Ein „brauner Hintergrund“ sei trotz einschlägiger Funde in Bergers Wohnung nicht tatursächlich gewesen. Warum die Dortmunder Szene sich bis heute auf die Tat bezieht, sei ihm nicht bekannt. Die Herkunft der bei Berger gefundenen Waffen habe man bestimmt versucht zu klären, er könne sich aber daran nicht mehr erinnern.

Es wird nachgefragt, ob im Fall Schmiemann die Herkunft der Waffen ermittelt wurde. Durch Vorhalte wurde dann deutlich, dass der NRW-Verfassungsschutz versucht hatte die Beziehung von weiteren Akten in das Verfahren gegen  Schmiemann wegen des Raubüberfalls auf den Brechtener Plus-Markt im Jahr 2007 zu verhindern. Dazu gab es Gespräche des Verfassungsschutzes mit der Staatsanwaltschaft. Die Akten aus einem Bielefelder BTM-Verfahren wurden dennoch beigezogen, wodurch dann der V-Mann Sebastian Seemann im Prozess enttarnt wurde. Diese Beiziehung sei laut Artkämper auch deswegen wichtig gewesen, da sich die Anklage teils auf „dünnem Eis“ bewegt habe und der Angeklagte Schmiemann beharrlich schwieg. Erst nach der Enttarnung Seemannes legte er ein Teilgeständnis ab. Die von Schmiemann bei einem Überfall benutzte Waffe stammte von Seemann, so Artkämper.

Vernehmung Jelica D.

D. wurde vom Vorsitzenden Wolf zu ihrer Begegnung mit den mutmaßlichen Tätern kurz vor dem Mord befragt. DieZeugin führte aus: Sie war den beiden Männern ungefähr um 12:15 Uhr vor dem Kiosk begegnet. Der Blick eines der beiden verschreckte sie derart, dass sie sich wegdrehte und nicht wie beabsichtigt den Kiosk betrat, um Zigaretten zu kaufen. Sie ging erst einmal für eine halbe Stunde nach Hause. Dann wollte sie erneut zum Kiosk, als sie dort die Männer standen sah, ging sie wieder weg. D. shilderte, dass Ihr Eindruck war, bei den Männer müsse es sich um „Nazis oder Junkies“ handeln. Sie wisse, dass einer ein Fahrrad mitgeführt habe.

Später erfuhr sie von ihrer Mutter von dem Mord. Sie habe spontan gesagt „Ich weiß wer es war“. Sie sei dann noch in ein Internetcafe gegangen und habe dort auch über ihre Beobachtungen berichtet.

Sie habe gegenüber der Polizei immer gesagt, dass die Typen wie „Junkies oder Nazis“ auf sie gewirkt hätten. Der Eindruck sei ihr intuitiv gekommen, sie könne ihn nicht weiter begründe. In späteren Vernehmungen wurden ihr Lichtbilder vorgelegt und eine Videosequenz der Täter von Bombenanschlag in der Keupstraße in Köln. Aufgrund der schlechten Qualität konnte sie niemanden erkennen.

Auf Nachfragen der CDU-Obfrau Güler, wie sie auf die Einschätzung „Nazis“ kam, wiederholt D. dass dies ihr Eindruck gewesen sei. Sie habe dann weitgehend versucht, die Angelegenheit zu verdrängen, da es für sie eine starke psychische Belastung war. Auch 2011 habe sie deshalb die Nachrichten nicht mit verfolgt. Sie habe auch vor ihrer Aussage im Prozess in München vier Wochen Schlafstörungen gehabt und Tabletten nehmen müssen. Sie sei psychisch am Ende gewesen. Ob die Polizei mit ihr über Rechtsextremismus gesprochen hatte, konnte D. nicht mehr sagen. Informationen über die 2000 vorgelegten Lichtbilder hatte sie nicht. Auf Vorhalt von Güler, in den Akten stünde, sie habe gesagt die Männer seien „besoffen“ gewesen, erwidert D., dies habe sie nicht gesagt.

Vernehmung Barbara Lichtenfeld

Frau Lichtenfeld wurde zunächst vom Vorsitzenden Wolf zu ihrem polizeilichen Werdegang befragt. Im weiteren Verlauf wurde klar, dass sie die ersten vier Wochen die Ermittlungen leitete, dann in den Urlaub fuhr und später in einer BAO anlässlich der Fußball-WM arbeitete. Danach habe sie mit dem Mordfall nichts mehr zu tun gehabt.

Nach der Tat kam bei ihr schnell der Verdacht auf, es könne einen Zusammenhang zu der Czeska-Mordserie, die sie aus Fachliteratur kannt, geben. Nach Kontaktaufnahme mit der BAO Bosporus und Hinzuziehung des BKA bestätigte sich der Verdacht durch die beim Mord in Dortmund benutzte Waffe. Die Mordkommission wurde auf zirka 30 Personen aufgestockt, ein Verbindungsbeamter der BAO Bosporus nahm an den Besprechungen teil.

Bei einer Besprechung mit dem BKA wurde die Frage erörtert, ob BKA und GBA die Ermittlungen übernehmen sollten, was sie für sinnvoll hielt. Warum dies nicht umgesetzt wurde, ist ihr unbekannt. Dass dieser Entschluss im Rahmen eines Kamingesprächs bei der Innenministerkonferenz 2006 fiel, wusste sie nicht.

Die Zeugin führte aus, dass die Hypothesen Drogenhandel und PKK-Verbindungen schnell ausgeschlossen werden konnten. Die Familie Kubaşık wurde darüber aber nicht informiert. Dass die Familie nun Vorwürfe an die Polizei erhebt, kann sie nicht nachvollziehen, es seien immer Hilfsangebote gemacht worden, aber immer auch drauf hingewiesen worden, dass auch „unangenehme“ Fragen gestellt werden müssten. Eine Staatsschutzbeamtin sei türkischer Herkunft gewesen. Sie selbst hatte keinen direkten Kontakt zur Familie. Weitere Rückmeldungen an die Familie über Ermittlungsergebnisse habe es nicht gegeben.

In jedem Bundesland habe es Operative Fallanalysen zu der Rauschgiftthese und zur Einzeltäterthese gegeben. Da sie die Leitung aber bald wieder abgegeben habe, könne sie über Ergebnisse nichts berichten.

CDU-Obmann Biesenbach fragte nach der Opferbetreuung und warum die Familie sich als Tatverdächtige und Beschuldigte fühlte, trotz angeblich guter Betreuung. Es seien Angebote über die Dienststelle Opferbetreuung gemacht worden. Den Widerspruch könne sie nicht erklären. Sie habe nicht gehört, dass die Familie sich schlecht betreut fühlte. Biesenbach fragt nach der Rechtsgrundlage dafür, dass Beamte mit dem Foto Kubaşıks durch die Nachbarschaft liefen und nach Drogengeschäften fragten. Dafür gäbe es keine, so Biesenbach.

Was zur Entlastung der Familie Kubaşıks unternommen wurde, wollte die SPD wissen. Entlastende Ermittlungsergebnisse wurden der Familie nicht mitgeteilt. Ein negatives Bild sei aber von der Familie nicht übermittelt worden. Im Weiteren wurde die Frage erörtert, warum in den verschiedenen Vernehmungsprotokollen neben falschen Uhrzeiten, der Begriff „Nazis“ mal auftaucht und dann wieder nicht. Eine Erklärung kann Lichtenberg hierzu nicht geben.

Die Grünen-Abgeordnete Schäffer fragte, ob bei dem Treffen mit dem BKA das Thema Rechtsextremismus diskutiert worden sei. Lichtenfeld antwortete, die Aussage der Zeugin D. sei nicht erwähnt worden. Es wurde über das Thema diskutiert, aber Spuren habe es nicht gegeben. Nach dem Mord in Kassel müsse es einen Kontakt zum Verfassungsschutz gegeben haben, weil ein VS-Mitarbeiter vor Ort war. Man habe aber keinen Kontakt zum Verfassungsschutz aufgenommen, in Dortmund sei er nicht in die Ermittlungen einbezogen worden, der Staatsschutz habe wegen Beziehungen zur PKK ermittelt.

Die Piratenpartei fragte, wer von der defekten Videoüberwachungsanlage im Kiosk hätte wissen können. Lichtenberg bestätigt, dass die Polizei die Anlage geprüft hatte, aber nicht ermittelte, wer davon gewusst haben konnte. Fragen zu den bei Michel Berger (Lichtenberg war mit dem Fall betraut) gefundenen Gegenständen werden von dem Vorsitzenden Biesenbach, der zum Ende der Vernehmung Sven Wolf abgelöst hatte, abgeblockt. Berger sei nicht Gegenstand der Befragung.

Die Auswertung von Überwachungskameras an Tankstellen sei lückenhaft gewesen, da es technische Probleme bei der Datenübertragung gab. Genaueres konnte Lichtenberg dazu nicht ausführen.

Die CDU wollte noch einmal wissen, wie es zu den unterschiedlichen Aussagen in den Vernehmungsprotokollen von Frau D. Kam. Eine Beamtin hätte den Akten zufolge den Auftrag von Lichtenberg erhalten, D. gezielt nach Rechtsextremismus zu befragen. Lichtenberg kann sich nicht daran erinnern. Frau D. habe aber den Begriff Nazis dementiert, das wisse sie.

Die Grünen fragten nach der am Tatort gefundenen Patronenhülse. Die Hülse sei an das BKA geschickt und nach Schmauchspuren untersucht worden. Dadurch seien aber Fingerabdrucks- und DNA-Spuren auf der Hülse vernichtet worden. Diese Untersuchung sei also ein Fehler gewesen. Solche Fragen müssten von den Spezialisten geklärt werden, so Lichtenberg. Dazu könne sie nichts sagen.

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