Am 27. Juli 2000 soll der damalige Düsseldorfer Ralf S. auf dem S-Bahnhof Wehrhahn per Fernsteuerung und mit Sicht auf die Opfergruppe einen selbst gebauten TNT-Sprengsatz zur Detonation gebracht haben. Am 1. Februar 2017 wurde er in Ratingen verhaftet. Der Hauptvorwurf: zwölffacher Mordversuch — heimtückisch, gemeingefährlich, aus niederen Beweggründen und „in fremdenfeindlicher Absicht“. Hinweise auf einen Zusammenhang mit dem NSU wurden nicht bekannt. Doch auch abseits eines solchen Zusammenhangs bleiben viele Fragen.
Der folgende Artikel von Alexander Brekemann und Judith Kipp erschien in der Lotta – antifaschistische Zeitung aus NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen, Ausgabe 66/Frühjahr 2017.
Ziel des Anschlags war eine Gruppe Migrant_innen aus der ehemaligen UdSSR gewesen, die meisten von ihnen Jüdinnen und Juden. Zehn von ihnen wurden — teilweise lebensgefährlich — verletzt, das ungeborene Kind einer Frau wurde getötet. Alle hatten einen Sprachkurs der Bildungseinrichtung ASG besucht, der unweit des S-Bahnhofs auf der Ackerstraße angeboten wurde. (Vgl. LOTTA #58, S. 60).
Die frohe Botschaft vom Ermittlungserfolg überdeckte zumindest teilweise, dass der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) des NRW-Landtags in Sachen Wehrhahn vor dem 1. Februar 2017 völlig untätig geblieben war, obwohl klar war, dass er sich im Frühjahr 2017 angesichts der Landtagswahlen am 14. Mai 2017 auflösen würde. Dabei war der PUA explizit dafür zuständig, auch beim Wehrhahn-Anschlag ein „mögliches Fehlverhalten nordrhein-westfälischer Sicherheits- und Justizbehörden einschließlich der zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei und anderer Verantwortlicher“ zu untersuchen. Bei den letzten beiden öffentlichen Sitzungen des PUA am 7. und 17. Februar 2017 blieb aber offen, wieso der mutmaßliche Täter nicht schon viele Jahre früher ermittelt werden konnte. Und welche Rolle die Inlandsgeheimdienste beim Tatkomplex gespielt haben. Gerade einmal etwas mehr als fünf Stunden hatte sich der PUA für den Wehrhahn-Komplex in öffentlichen Sitzungen Zeit genommen.
Waffennarr und Zeitsoldat
Schon am Tag nach dem Anschlag wurde von antifaschistischen Gruppen und Bewohner_innen des Stadtteils auf Ralf S. aufmerksam gemacht. Der Verdacht beschränkte sich aber auf ein „dem wäre so etwas zuzutrauen“. Der damals 34-jährige Waffennarr und ehemalige Zeitsoldat, der keinen Hehl aus seinem Hass auf „Ausländer“ machte, war vielen aufgrund seiner patrouillenartigen Rundgänge mit Hund und seines militärhaften Outfits bekannt. S. wohnte in der Nähe des S-Bahnhofs, bot Security- und Wachschutzdienste an, betrieb ein Ladengeschäft für „Polizei-Armee-Sicherheit-Zusatzausrüstungen“ und Militaria — nebenbei verkaufte er dort auch RechtsRock-CDs. Er war eng mit der lokalen Neonaziszene, insbesondere mit dem Kreis der „Kameradschaft Düsseldorf“ (KD) um Sven Skoda verbunden. Mit Skoda, der wenige hundert Meter von ihm entfernt wohnte, war er persönlich bekannt, wenn nicht sogar befreundet.
S. brachte seine Gesinnung durch das Anpöbeln und Bedrohen ihm nicht genehmer Menschen und das massenhafte Anbringen von einschlägigen Aufklebern zum Ausdruck. Neonazis gingen in seinem Laden ein und aus. Der KD und offenbar auch den eng mit der KD verbundenen Kreisverbänden der DVU und NPD stand er nah, wenngleich unbekannt ist, ob er sich als Aktivist der KD verstand oder Mitglied einer extrem rechten Partei war. Auf Aufmärschen wurde er nicht gesichtet, insgesamt machte er wohl lieber sein „eigenes Ding“. Er gehörte jedoch zur lokalen Neonazi-Szene, die Ende der 1990er Jahre — hartnäckig ignoriert beziehungsweise klein geredet von Polizei und Stadtoberen — aktiver und zahlenmäßig stärker geworden war und immer dreister in Erscheinung trat. Selbst der NRW-Verfassungsschutz (VS) sprach in seinem Jahresbericht 1999 davon, dass in Düsseldorf „seit Jahren eine Neonazi-Szene“ bestehe, deren „Führungspersönlichkeiten“ auf „kaum einer Aktion oder einem überregionalen Treffen“ der Neonazi-Szene fehlen würde.
Die wenige Tage nach dem Wehrhahn-Anschlag eingerichtete „Ermittlungskommission Acker“ („EK Acker“) verfolgte als eine unter vielen Spuren auch die Spur S.. Noch vor der Einrichtung der EK hatte bereits am 29. Juli 2000 der Polizeiliche Staatsschutz eine offenbar halbherzige und erfolglose Hausdurchsuchung bei diesem durchgeführt. Dabei habe es sich eher um einen „oberflächlichen Stubendurchgang“ gehandelt, kritisierte der frühere EK-Leiter Dietmar Wixfort bei seiner Befragung durch den PUA. Näheres zu dieser Durchsuchung, beispielsweise zur Verantwortung und zu den Gründen für das stümperhafte Vorgehen, blieben der Öffentlichkeit verborgen und schienen den PUA auch nicht sonderlich zu interessieren. Für die EK sei es in der Folgezeit schwer gewesen, so Wixfort, Durchsuchungen und Telekommunikationsüberwachungen gegen S. genehmigt zu bekommen. Dem Richter hätte sich ein „konkreter Tatverdacht“ nur „zögerlich“ erschlossen. Vielleicht wäre es rückblickend ja schneller gegangen, wenn die „EK Acker“ recherchiert hätte, dass S. während seiner vierjährigen Bundeswehrzeit eine Sprengstoffausbildung genossen hatte und sich mit Sprengfallen auskannte. Ob auch der MAD dazu etwas hätte beitragen können, ist unbekannt. Ein Gutachten stellte bezüglich der Fertigung des Sprengsatzes eine „erhebliche Sachkunde“ fest, auch „die beim Schweißen entstandenen Nähte“ seien „fachmännisch bei 800 Grad gehärtet worden“. S. war des Schweißens mächtig und verfügte zur Tatzeit über ein Schweißgerät, wie von den Ermittlungsbehörden im Februar 2017 bekannt gegeben wurde. Wie lange das schon bekannt war, verrieten sie nicht.
Der zweite Anlauf
Im Frühjahr 2002 fasste die Staatsanwaltschaft zusammen, dass sich keine „objektivierbaren Anhaltspunkte für eine Beteiligung“ von S. „an der Straftat“ ergeben hätten. Dieser sei „offenbar nicht in der Lage“ gewesen, „ausgefallene Gegenstände aus dem Waffenbereich herzustellen oder auf Bestellung zu besorgen“. Die Spur wurde aufgegeben. Ein extrem rechter Hintergrund des Wehrhahn-Anschlags war damit aus dem Rennen. Zumindest zeitweise liebäugelte die „EK Acker“ offenbar mit dem Tathintergrund „osteuropäische organisierte Kriminalität“, ohne hierbei Ergebnisse erzielen zu können.
Ende 2014 wurde dann hinter den Kulissen die „EK Furche“ eingerichtet. Anlass für ihre Einrichtung war, dass sich S. während der Verbüßung einer Haftstrafe im Herbst 2014 gegenüber einem Mithäftling damit gebrüstet hatte, den Wehrhahn-Anschlag begangen zu haben. Die „EK Furche“ unter der Führung des Leiters des Polizeilichen Staatsschutzes und ehemaligen Mordkommissionsleiters Udo Moll bemühte sich von nun an mangels Beweisen um eine „geschlossene Indizienkette“, um eine Anklage zu ermöglichen. Um hierbei nicht vom zwischenzeitlich eingerichteten PUA behindert zu werden, wurde mit diesem eine Art Geheimabkommen geschlossen. Der PUA zögerte die Behandlung des Themas „Wehrhahn“ so lange hinaus, bis der „Zugriff“ erfolgt war, hatte aber offenbar nicht damit gerechnet, dass dies so lange dauern würde. Staatsanwaltschaft und EK-Leiter sind sich aber sicher, dass nun „der Richtige“ dingfest gemacht wurde. Man sei ab 2014 alle Akten noch einmal durchgegangen, habe weitere Recherchen durchgeführt, alle Zeug_innen von damals noch einmal verhört und auch neue Zeug_innen — zum Beispiel für das „Ausbaldowern“ der Opfer — ausfindig gemacht und zudem auf Anforderung eine angeblich bahnbrechende „Operative Fallanalyse“ des LKA erhalten, die den Verdacht eindrucksvoll bestätigt hätte. Damals nicht sehr aussagefreudige Personen wären mit Abstand zum Tatgeschehen und zu S. gesprächiger und glaubwürdiger gewesen. Ein wirkliches Alibi, so Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück vor dem PUA, habe der Beschuldigte nie gehabt. Es sei dennoch „schwierig gewesen, Ralf S. um 15.03 Uhr an den Tatort zu kriegen.“
Zum Motiv für die Wahl der Opfer führten die Ermittlungsbehörden Anfang Februar 2017 einen Vorfall im Herbst 1999 an. In einem direkt gegenüber dem Ladenlokal von S. gelegenen Gebäude habe ein räumlich ausgelagerter ASG-Sprachkurs stattgefunden. Zwei bis heute nicht identifizierbare Neonazis aus dem Umfeld von S. hätten die Sprachschüler_innen über einen längeren Zeitraum belästigt und teilweise auch bedroht — bis sich diese erfolgreich zur Wehr gesetzt hätten. Dieser Vorfall sei für S. – stets auf der Suche nach „Sündenböcken“ für seine existenziell desolate Lage — der Auslöser für die Planung der Tat gewesen. Einige Monate später habe er eine zusätzliche Wohnung angemietet, um dort den Sprengsatz zu bauen. Am Tag nach dem Anschlag habe er diese Wohnung wieder gekündigt. Unwahrscheinlich sei, so die Ermittler, dass er auch aus antisemitischen Motiven handelte, da er vermutlich nicht gewusst habe, dass ein großer Teil der Sprachschüler_innen Juden und Jüdinnen waren. Eine Begründung für diese Einschätzung gab es nicht, auch seitens der Medien scheint sich niemand wirklich für diesen Aspekt zu interessieren.
Das Geschehen 1999 war auch der „EK Acker“ bekannt gewesen, diese hatte es aber aufgrund des „großen zeitlichen Abstands“ zum Anschlag nicht in Verbindung mit der Tat gebracht. Und das obwohl eine der Sprachlehrerinnen mehrfach auf einen möglichen Zusammenhang aufmerksam gemacht hatte.
V-Mann „Apollo“
Den Aussagen der beiden EK-Leiter „Acker“ und „Furche“ zufolge haben die Verfassungsschutzämter nicht zu einer möglichen Aufklärung beitragen können. Allerdings fand im Februar 2012 — und damit über elf Jahre nach dem Anschlag und kurz nach der Selbstenttarnung des NSU — ein Gespräch zwischen dem VS NRW und dem temporär reaktivierten Dietmar Wixfort statt. Das Stattfinden des Gesprächs wurde auf der 52. PUA-Sitzung kurz thematisiert, nicht aber der Inhalt. Darüber müsse in nichtöffentlicher Sitzung gesprochen werden, so der Ausschussvorsitzende Sven Wolf (SPD). Vier Tage später enthüllte dann „Der Spiegel“, dass es 1999/2000 einen V-Mann des NRW-Verfassungsschutzes im direkten Umfeld von S. gegeben habe, der „im Sommer 2000 als Wachmann für den Rechtsextremisten“ gearbeitet habe. Als V-Mann tätig gewesen sein soll Andre M. alias „Apollo“ von August 1999 bis Mai 2000. Düsseldorfer Antifaschist_innen teilten am 12. Februar 2017 in einer Pressemitteilung mit, M. sei „an diversen Aktionen der Kameradschaft Düsseldorf beteiligt“ und „auch in der Düsseldorfer Fußballfanszene als Neonazi bekannt“ gewesen, leicht zu erkennen an seinem „Blood & Honour“-Tattoo über dem linken Ohr.
Aus einem im PUA-Schlussbericht dokumentierten Beweisbeschluss ergibt sich, dass Andre M. als Informant für den MAD tätig war und Kontakt zu „Blood & Honour“ und „Hammer-Skins“ hatte. Auf eine Vernehmung von M. oder seines V-Mann-Führers verzichtete der PUA. Lediglich Wixfort wurde in geheim eingestufter Sitzung zu M. befragt. Dieser teilte mit, dass aus Anlass der Selbstenttarnung des NSU „Ende 2011 oder Anfang 2012“ eine Besprechung unter Teilnahme eines VS-Mitarbeiters stattgefunden habe. Dort habe er erfolglos versucht, VS-Erkenntnisse zu M. abzufragen, der bereits 2000 als Zeuge von der EK vernommen worden sei. Erst etwas später — auf einem Treffen am 14. Februar 2012 — habe der VS die V-Mann-Tätigkeit offengelegt. Im Schlussbericht heißt es, dass bei diesem Gespräch M.s „ehemaliger VP-Führer“ (Anm. LOTTA: Vertrauens-Person) hinzugerufen worden sei: Dieser „erklärte […], die VP könne an dem Sprengstoffanschlag nicht beteiligt gewesen sein, weil sie zur Tatzeit mit ihm zusammen gewesen sei“.
Bereits 2004 soll M. geäußert haben, dass der Sprengstoffanschlag „von Rechten aus dem Osten unter Abdeckung durch die hiesige rechte Szene verübt worden“ sei. Dies war damals auch der EK zur Kenntnis gelangt, allerdings nicht vom VS. Laut Wixfort blieben Anfragen nach Erkenntnissen zu Personen wie Ralf S. und Andre M. vom VS unbeantwortet. Er äußerte zudem seine Überraschung, dass der VP-Führer Andre M. ungefragt ein Alibi gegeben hatte.
Mitwisser_innen
Ohne bisher erklärt zu haben, wie der im Stadtteil allseits bekannte S. die Tat unbemerkt verüben konnte, gehen „EK Furche“ und Staatsanwaltschaft davon aus, dass dieser die Tat alleine durchgeführt hat. Möglicherweise habe es aber „Mitwisser“ gegeben. Zu erwarten ist, dass während des anstehenden, aber noch nicht terminierten Strafprozesses Zeug_innen präsentiert werden, die angesichts von Verjährungsfristen und der Erwartung einer langjährigen Haftstrafe für S. mehr oder weniger freiwillig zu bekunden wissen, dass ihnen der Angeklagte von seiner Täterschaft oder der geplanten Tat berichtet hatte beziehungsweise dass sie rückblickend Gehörtes oder Gesehenes anders interpretieren würden, als sie das damals getan hatten. Dazu dürften unter anderen auch mehrere ehemalige Freundinnen von S. zählen, die teilweise noch Jahre nach der Trennung beziehungsweise bis zu dessen Festnahme von S. gestalked wurden. Eine von ihnen — mit starken Sympathien zur extremen Rechten — teilte ab 2015 bei Facebook immer wieder Presseartikel über den Wehrhahn-Anschlag. Am 14. Januar 2017 — über zwei Wochen vor der Festnahme — sprach sie S. dort öffentlich an: „Schlimm genug Dich zu kennen und zu wissen das Du Menschen auf dem Gewissen hast.“ Möglicherweise ist die Staatsanwaltschaft auf solche Aussagen angewiesen, um ihre angeblich „geschlossene Indizienkette“ bruchsicher zu machen. Ein Freispruch käme einem Desaster gleich. Spannend ist zudem, was Sven Skoda vor Gericht über die Tat und S. zu berichten hat. Offenbar halten es die Ermittlungsbehörden nicht für ausgeschlossen, dass Skoda über das Geplante und/oder Geschehene informiert war. Am Tag nach der Festnahme von S. beeilte sich Skoda, der ansonsten keine Gelegenheit auslässt, zum „Kampf mit allen Mitteln“ aufzurufen, vorbeugend folgendes im Internet mitzuteilen: „Für mich stand damals und steht bis heute fest, dass militantes Vorgehen gegen Symptome einer kranken Gesellschaft […] kein Mittel der politischen Auseinandersetzung ist. […] Sollten wir irgendwann in unserem Kampf an dem Punkt angekommen sein, an dem sich die Frage stellt, ob ein militantes Vorgehen nötig wird, bin ich mir sicher, dass es nicht in Taten enden wird, die man von Mord aus niederen Beweggründen nicht unterscheiden kann.“
Was bleibt?
In vielen Punkten ist es beim Wehrhahn-Komplex völlig unklar, seit wann welche Ermittlungsergebnisse bereits vorliegen, wieso einige nicht früher recherchiert wurden und wie der Umgang mit bereits vorliegenden Erkenntnissen war. Einige Beispiele: Seit wann war die Sprengstoffausbildung von S. bekannt, seit wann Details zur Bombenbauwohnung und zum Einsatz eines per Fernsteuerung auf Sichtkontakt aktivierten Sprengsatzes? Seit wann, dass der Sprengsatz in ein in Düsseldorf nur in geringer Stückzahl verbreitetes Kölner Anzeigenblatt eingewickelt war, das S. regelmäßig bezogen haben soll? Es drängt sich der Verdacht auf, dass die einst so hoch gelobte „EK Acker“ diverse Patzer zu verantworten hat, die nun unter den Teppich gekehrt werden. Unterzugehen droht auch die Aufklärung der Rolle der Inlandsgeheimdienste.
Für die Einrichtung eines neuen PUA scheint es bei den meisten Parteien kein politisches Interesse zu geben. Doch während sich Sven Wolf, Vorsitzender des PUA, Anfang April 2017 gegenüber dem Landtag und der Presse rückblickend sehr zufrieden zeigte mit der Arbeit des PUA, ahnt Monika Düker (MdL Bündnis 90/Die Grünen und PUA-Mitglied) zumindest, dass es hier noch einiges zu tun gibt. Leider habe der PUA „aus Zeitgründen nicht tiefer durchleuchten können, in welcher Form Verfassungsschutz und Polizei mit V-Personen zur damaligen Zeit in der Szene aktiv waren, was die am Ende zugeliefert haben und wie mit denen zur damaligen Zeit umgegangen wurde. Und da scheint es doch an der einen oder anderen Stellen Ungereimtheiten gegeben zu haben, um es vorsichtig auszudrücken.“ Die von ihr angekündigte Behandlung offener Fragen im „Parlamentarischen Kontrollgremium“ hätte aber zur Folge, dass die Öffentlichkeit dabei ausgeschlossen bliebe – wenn es denn überhaupt dazu kommt.