Sitzung vom 7. Februar 2017 – Zusammenfassung

0

Immer wieder hat NSU-Watch NRW nachdrücklich darauf gedrängt, dass der Untersuchungsausschuss im Landtag von Nordrhein-Westfalen auf das Thema Wehrhahn-Anschlag zu sprechen kommen müsse. Schließlich ist dieser gemäß PUA-Einsetzungsbeschluss aus November 2014 Teil des Untersuchungsauftrags. Aber entgegen seiner Ankündigung, in der der Ausschussvorsitzende Sven Wolf (SPD) im Herbst 2016 die Untersuchung des Tatkomplexes „Wehrhahn-Anschlag“ als kurz bevor stehenden Tagesordnungspunkt für den PUA in Aussicht gestellt hatte, kam bis zum 1. Februar 2017 vom Ausschuss oder vom Landtag kein einziger Hinweis, ob – und wenn ja, wie – sich der Ausschuss im Rahmen seiner Aufgabe und im dafür vorgesehenen Zeitrahmen bis zum Ende der Legislaturperiode überhaupt mit dem Thema beschäftigen will. In der 52. Sitzung des PUA machte der Vorsitzende dann noch einmal sehr deutlich, warum der Ausschuss so beharrlich geschwiegen haben wollte: Im Sinne des sogenannten „Rücksichtnahmegebots“ hatte der PUA mit der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft und den polizeilichen Ermittlungsbehörden Stillschweigen darüber vereinbart, dass neu aufgenommene Ermittlungen zu möglichen Täter_innen des Sprengstoffanschlages vom 27. Juli 2000 kurz davor stünden, erfolgreich abgeschlossen zu werden.

Am 27. Juli 2000 explodierte etwa 30 Sekunden nach 15.03 Uhr eine Bombe am Fußgänger-Zuweg zum S-Bahn-Gleis am Bahnhof „Wehrhahn“ im Düsseldorfer Stadtteil Flingern. Der Sprengsatz war in einer Plastiktüte deponiert, die am Geländer der Fußgängerbrücke angebracht war. Die Bombe verletzte zehn Personen aus einer zwölfköpfigen Personengruppe zum Teil schwer. Mehrere der Verletzten schwebten in Lebensgefahr. Das Baby einer Schwangeren wurde durch die Bombensprengung getötet. Alle Personen in der getroffenen Gruppe waren Schüler_innen einer nahe gelegenen Sprachschule, wo sie als sogenannte „Kontingentflüchtlinge“ oder auch „Spätaussiedler“ aus ehemaligen GUS-Staaten regelmäßig bis jeweils 15 Uhr einen Kurs besuchten. [siehe unseren Hintergrund-Artikel auf Deutsch und Türkisch]

Nur wenige Tage vor der Ausschuss-Sitzung – am 1. Februar 2017 – hatte die Polizei über 16 Jahre nach dem Anschlag einen Tatverdächtigen festgenommen. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte im Januar 2017 Haft angeordnet. Die Inhaftierung des Beschuldigten Ralf S. erläuterten und kommentierten Staatsanwaltschaft und Polizei am Nachmittag des 1. Februar 2017 auf einer Pressekonferenz im Düsseldorfer Polizeipräsidium. Schon dort lobten die Ermittler und der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Ralf Herrenbrück, die Verschwiegenheit der Obleute und Mitglieder des PUA. Der PUA-Vorsitzende Sven Wolf erwiderte dieses Lob noch am selben Abend in einer Pressemitteilung des Ausschusses mit einem Dank an das Vertrauen, das dem PUA entgegen gebracht worden war. Er kündigte an, dass sich der PUA am 7. Februar 2017 mit dem Wehrhahn-Anschlag beschäftigen und dass in diesem Rahmen die heutigen und damaligen Ermittler sowie die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu den Ermittlungen von einst und heute befragt werden würden. Damit korrigierte Wolf auch eine Kurznachrichten-Meldung, die das Ausschuss-Mitglied Heiko Hendriks (CDU) via „Twitter“ am Nachmittag des 1. Februar 2017 abgesetzt hatte. Fälschlicherweise ging Hendriks wohl zu diesem Zeitpunkt noch davon aus, dass sich durch die Inhaftierung eines Tatverdächtigen im Ermittlungsverfahren zum Wehrhahn-Anschlag die Bearbeitung des Themas durch den Ausschuss „erledigt“ habe [siehe auch unsere PM vom 1. Februar 2017]. Tatsächlich hat die Befragung der Zeugen am 7. Februar 2017 noch einmal viele Fragen aufgeworfen. Aber auch – zumindest andeutungsweise – den Blick auf mögliche Antworten freigegeben.

Am frühen Nachmittag des 7. Februars 2017 begann der Ausschuss also, sich erstmals in öffentlicher Sitzung detailliert mit dem Thema „Wehrhahn-Anschlag“ auseinanderzusetzen. Im Vordergrund sollte der Blick auf die Ermittlungsschritte und Erkenntnisprozesse der polizeilichen Ermittlungen und der Arbeit der Staatsanwaltschaft stehen.

Als Zeugen am 7. Februar wurden gehört:

  • Dietmar Wixfort, Polizei Düsseldorf, Leiter der „EK Acker“
  • Udo Moll, Polizei Düsseldorf, Ermittlungsleiter „EK Furche“

Kurz vor dem Sitzungstermin hatte die im Internet veröffentlichte Tagesordnung der Sitzung darauf hingewiesen, dass an diesem Nachmittag nur die Kriminalbeamten Dietmar Wixfort und Udo Moll in öffentlicher Sitzung aussagen würden. Vielleicht ahnend, dass an diesem Ausschuss-Termin wenig für die Medien verwertbares bzw. skandalträchtiges herauskommen würde, hatten etliche Vertreter_innen der Medien den Weg zum Landtag gar nicht erst angetreten. Zwar waren nicht wenige Pressevertreter_innen erschienen, ein tatsächlicher Andrang auf die neuesten Informationen und Enthüllungen zum Wehrhahn-Anschlag blieb aber aus. Schließlich sollte die Vernehmung von Ralf Herrenbrück, von der nicht wenige Pressevertreter_innen vermutlich am meisten erwarteten, ausschließlich in einem nichtöffentlichen Teil der Sitzung stattfinden.

Vernehmung Dietmar Wixfort

Im ersten Teil der Ausschuss-Sitzung befragten die Mitglieder des PUA zunächst Dietmar Wixfort. Der heute 58-jährige Kriminalbeamte, der aktuell seinen Dienstort im Kreis Mettmann hat, war ab 2000 Leiter der Ermittlungsgruppe bzw. -kommission „Ackerstraße“, kurz „EK Acker“. Am Tag des Anschlages, am 27. Juli 2000, sei er im Urlaub gewesen, berichtete er zum Auftakt seiner Befragung, zu der er sich angesichts der vielen seitdem verstrichenen Jahre „ein paar Notizen“ gemacht habe. Er sei zwei Tage nach dem Anschlag ins PP gerufen worden und erinnere sich noch gut daran, dass bereits ein enorm „dynamischer Prozess“ der Ermittlungen eingesetzt habe – unter Beteiligung „vieler Staatsschutzkräfte“. Schließlich habe es bereits zeitnah den Eindruck gegeben, dass man es hier gegebenenfalls mit einem für den Staatsschutz relevanten Delikt zu tun habe. In dieser „dynamischen Anfangsphase“ seien bereits an die 60 Spuren verfolgt worden. In Zwölfstundenschichten hätten die Ermittler_innen gearbeitet.

In dieser Situation sei er, Wixfort, mit der Einrichtung und Leitung der „EK Acker“ betraut worden, um die Arbeit zu strukturieren. Allerdings seien die infrastrukturellen Bedingungen der EK schlecht gewesen, so sei zum Beispiel der Raum „ungeeignet“ gewesen. Er schilderte, welche Zugänge die „EK Acker“ damals wählte, insbesondere auch, weil der Tatort seinerzeit als „schwierig“ eingeschätzt wurde. Er lag im Freien, viele Rettungskräfte hatten ihn betreten. Außerdem hatte es am Nachmittag einen „furchtbaren Regenschauer gegeben, sodass die Beweislage nicht sonderlich erfreulich war“.

Im Folgenden berichtete Wixfort davon, dass es chemische Untersuchungen des Sprengsatzes gegeben habe, DNA-Analysen und daktyloskopische Auswertungen (Fingerabdrücke). Ein Sachverständiger der Bundeswehr habe Probesprengungen vorgenommen, um den Sprengsatz abbilden zu können. Hierzu habe man auch die Gitterstäbe des Geländers sichergestellt, an dem der Plastikbeutel mit der Bombe gehangen hatte, als die Explosion ausgelöst worden war. Ein Gutachten von Spezialisten der Firma „Mannesmann“ habe sich mit dem Material des Sprengkörpers beschäftigt. Mit den Ergebnissen dieser vielfältigen Untersuchungen sei man aber nicht an die Öffentlichkeit gegangen. Schließlich sollte kein Wissen an die Öffentlichkeit gelangen, das ansonsten nur der Täter hätte haben können.

Im Umfeld des Tatorts habe man Anwohner_innen befragt. Es sei eine „mobile Wache“ am Tatort eingerichtet worden. Krankenhäuser seien abgefragt, Taxi-Unternehmen und -Fahrer_innen befragt in der Sprachschule und im „Umfeld der Opfer“ recherchiert worden. Man habe die Bevölkerung um Bildmaterial gebeten, das möglicherweise kurz vor der Tat erstellt worden sei, habe aber hauptsächlich Material bekommen, das erst nach der Explosion produziert wurde. Hiermit seien die Ermittler_innen „für damalige Verhältnisse überschüttet worden“, jedoch ohne auf relevante Spuren zu stoßen. Sogar Satelliten-Aufnahmen vom Tatort habe man für die Tatzeit angefordert. Doch es sei am 27. Juli 2000 zur Nachmittagszeit zu 7/8 bewölkt gewesen – der Tatort war also nicht optimal zu erkennen.

Bei all dem habe man, so Wixfort, mit einer qualifizierten und gut besetzten EK gearbeitet. Auch ein „erfahrener Kollege“ sei dabei gewesen, der bereits an den Ermittlungen zum Anschlag auf die in Bau befindliche JVA in Weiterstadt teilgenommen hatte [Anm.: gemeint war der Anschlag vom 27. März 1993, der der RAF zugeordnet wurde]. In der großen Ermittlungsgruppe habe es täglich zwei Besprechungen gegeben. Darauf habe er bestanden, damit alle auf dem aktuellen Stand der Ermittlungen waren und sich entsprechend einbringen konnten.

Da es schon nach kurzer Zeit einen Hinweis in Richtung des nun inhaftierten Tatverdächtigen Ralf S. gegeben habe, sei man „am Anfang“ durchaus auf die Motivlage „rechts“ konzentriert gewesen. Doch, so Wixfort: „Wir wollten alle anderen Motivlagen offen halten“. Dass dies nötig sei, wisse man ja zum Beispiel mit Blick auf die Ermittlungen zum Brandanschlag auf die Düsseldorfer Synagoge, wo es ja auch nicht rechte Täter_innen, sondern zwei Jugendliche aus dem Nahen Osten gewesen seien, die die Tat verübt hätten. Doch Wixfort machte auch klar, dass es sein „Konzept“ gewesen sei, die Ermittlungen in Richtung „rechte Szene“ voranzutreiben. Es habe eine Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) des Tatverdächtigen gegeben. Der Ermittlungsstand sei laufend mit dem NRW-Innenministerium bzw. der Abteilung 6/Verfassungsschutz kommuniziert worden. Man stand außerdem in Verbindung zum Bundesamt für Verfassungsschutz und zum BKA. Auf Nachfrage verneinte Wixfort, dass der Verfassungsschutz ihm Informationen zukommen ließ.

In seiner ausführlichen Schilderung der Ermittlungsschritte schilderte Wixfort im Folgenden die drei wesentlichen Spuren, die man verfolgt habe.

So habe es etwa die Spur „Norman B.“ gegeben. [Anm.: aus dem Kreis Mettmann, später einer der Anführer der „Kameradschaft Süd, München] Dieser Neonazi, der sich später nach Bayern „abgesetzt“ habe, hätte im Vorfeld des Anschlags davon geredet, eine „Bombe zu schmeißen“, hierbei sei auch explizit die Bildungseinrichtung ASG erwähnt worden. Doch B. habe ein Alibi vorweisen können. B., resümierte Wixfort, habe für ihn als Leiter der „EK Acker“ seinerzeit nicht im Fokus gestanden. Im Zusammenhang mit dem Wehrhahn-Anschlag habe er B. damals „nicht gesehen. Und ich sehe ihn da nach wie vor nicht.“

Dann habe es aber die Spur 81 gegeben. Auf Ralf S. seien in der Anfangsphase sehr viele Hinweise gekommen, hier vor allem im Tenor: „Der könnte es gewesen sein“. Ralf S. sei im Stadtteil als Waffennarr und „Sheriff von Flingern“ bekannt gewesen, jedenfalls sehr auffällig. Diesem Hinweis sei auch nachgegangen worden, am 29. Juli 2000 habe es eine erste Durchsuchung seiner Wohnung und seines Ladengeschäfts gegeben. Diese Durchsuchung habe aber lediglich eine Dreiviertelstunde gedauert. Und seiner Einschätzung nach sei das eher ein „oberflächlicher Stubendurchgang“ als eine angemessene Durchsuchung gewesen. Auf diese Äußerung Wixforts gingen dann später mehrere Ausschussmitglieder wie Andreas Kossiski (SPD) oder Heiko Hendriks (CDU) immer wieder ein. Sie lobten die Strukturkritik und Selbsteinsicht, die Wixfort übe. Später präzisierte Wixfort auf Nachfrage auch, dass es die Kolleg_innen vom Polizeilichen Staatsschutz gewesen seien, die diese misslungene Durchsuchung durchgeführt hätten. Allerdings nicht etwa, um als Spezialist_innen für derlei Delikte nach Spuren rechter Gesinnung zu suchen. Sondern vielmehr, um Hinweise auf das Sprengstoffdelikt ausfindig zu machen, wofür eigentlich entsprechende Spezialist_innen und viel mehr Zeit nötig gewesen wären, wie Wixfort wiederum auf Nachfrage angab.

Bei einer zweiten Durchsuchung, die für den 2. August 2000 in Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft vorbereitet gewesen sei, seien ebenfalls Probleme aufgetreten, so Wixfort. Diesmal habe man die Wohnung von Ralf S., eine Wohnung seiner Freundin, Doreen S., sein Ladengeschäft sowie eine Laube in einer Kleingartenanlage durchsuchen wollen. Eine solche Durchsuchungs-Maßnahme bedürfe guter Koordination und zahlreicher Beamt_innen, Spürhunde und weiterer Logistik. Alles habe nach der staatsanwaltlichen Anordnung bereit gestanden, quasi vor der Tür des Verdächtigen – im übertragenen Sinne, wie Wixfort auf Nachfrage später betonte, und im Gegensatz zu zahlreichen Pressevertreter_innen. Doch die richterliche Verfügung kam und kam nicht, berichtete er. Sehr viel später, nach 16 Uhr, habe der Richter, der sich bei der Frage des Tatverdachts schwer getan habe, die Durchsuchung endlich genehmigt. Um 16.39 Uhr habe nach langer Wartezeit – und der damit verbundenen Belastung für Beamt_innen und Spürhunde – die Durchsuchung begonnen. Zu diesem späten Zeitpunkt habe, so Wixfort auf die Frage des SPD-Obmanns Kossiski, auch nicht ausgeschlossen werden können, dass Ralf S. nicht tatrelevante Spuren hätte verschwinden lassen können. Grund für die zögerliche oder verzögerte Freigabe der Durchsuchungsanordnung durch den Richter sei jedoch nicht Fehler in der Durchführung gewesen, erklärte Wixfort auf Nachfrage von Monika Düker (Bündnis 90/Die Grünen), sondern die nun einmal vorhandene „richterliche Unabhängigkeit“ in der Entscheidung. Ähnliches, ließe sich schlussfolgern, gilt wohl auch für die sehr knapp bemessene Frist für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Ralf S., von der Wixfort berichtete. So hatte ein Ermittlungsrichter des AG Düsseldorf eine solche TKÜ nur für die Dauer von einem Monat freigegeben, was bei einem „Vieltelefonierer“ wie Ralf S. höchst problematisch gewesen sei. Bei der Durchsuchung habe man aus dem Ladenlokal „etliches rausgeholt“, Dekowaffen, Militaria-Artikel, NS-Devotionalien und so weiter. Allerdings nichts, was auf eine Täterschaft hingedeutet habe.

Angesprochen wurde in der Befragung des EK-Leiters Wixfort auch der Vorfall, von dem die Öffentlichkeit erst auf der Polizeipressekonferenz vom 1. Februar 2017 erfuhr. Monika Düker (Bündnis 90/Die Grünen) sprach an, dass im Herbst 1999 zwei in Ledermäntel und mit Springerstiefeln gekleidete Personen Sprachschüler_innen derjenigen Sprachschule, deren Schüler_innen am 27. Juli 2000 getroffen wurden, wiederholt und über den Zeitraum von zwei Wochen bedroht hatten. Diese Sprachschule liegt auch dem Laden von Ralf S. gegenüber. An der Seite dieser beiden Personen sei auch – so sei der Aktenstand zur Aussage einer Zeugin – ein Rottweiler-Hund gewesen, ein Hund, wie auch Ralf S. ihn gehabt habe. Die männlichen Personen, die Zeug_innen im Laden von Ralf S. ein und aus hatten gehen sehen, seien nicht identifiziert worden. Klar sei ihm aber gewesen, so Wixfort, dass diese beiden Personen dem Umfeld von Ralf S. zuzuordnen gewesen seien.

Auf das Umfeld von Ralf S. und seine Einbindung in die Nazi-Szene Düsseldorfs angesprochen, äußerte Wixfort, dass ihnen damals durchaus bewusst gewesen sei, dass Ralf S. Kontakt zum „Betreiber“ des „Nationalen Infotelefons“, Sven S., gehabt habe. Dieser habe, das wisse man heute im Rückblick, im weiteren Verlauf ja auch eine unrühmliche „Karriere“ als Straftäter im Bereich PMK rechts hingelegt. Auf eine feste Einbindung in die „Szene“ habe bei Ralf S. aber wenig hingedeutet.

Ende 2001 sei man „mit dem Latein am Ende“ gewesen, so Wixfort. Das Verfahren gegen Ralf S. sei eingestellt worden. Es sei zwar „nach wie vor Verdächtiger“ gewesen, aber es fehlte an Beweisen. Zudem habe die Frage im Raum gestanden: „Macht so was einer vor der eigenen Haustür?“ Wixfort fasste zusammen, dass seine EK Acker „mit unseren Maßnahmen nicht an ihn rangekommen“ sei. Man habe darauf hoffen müssen, dass er sich selbst verrät oder es einen konkreten Hinweis auf ihn gibt. Dies geschah erst 2014. Er sei sich sicher, „dass wir den richtigen haben“.

Im weiteren Verlauf der Vernehmung wurde Wixfort mehrfach auf seine Definition von „Szene“ angesprochen, diese blieb jedoch bis zum Schluss der Vernehmung unklar. Andreas Kossiski (SPD) fragte hierzu dezidiert nach. Unklar blieb, ob Wixfort vor allem auf den Grad der Organisierung von Menschen mit „rechter Gesinnung“ abhob und was er genau unter „Organisierung“ versteht. Hier verwies er wiederholt auf die „rechte Szene“ in Wuppertal, die er als wesentlich „organisierter“ bezeichnete. Dennoch berichtete Wixfort von Zeug_innenbefragungen aus dem Spektrum der Düsseldorfer „Szene“. Doch bei diesen Zeug_innen habe es sich um Menschen gehandelt, die „vom intellektuellen Habitus nicht die besten Zeugen“ gewesen seien und die durchaus auch gelogen hätten. Gleichwohl sei man diesen Aussagen 2001 nachgegangen, zum Beispiel in der Befragung von Sven S. oder denen des späteren Aussteigers Benjamin W.. Hinweise auf Verbindungen von Ralf S. etwa zur RechtsRock-Band „Barking Dogs“ oder deren „Road Crew“ habe es aber nicht gegeben.

Offenbar um seine These von Ralf S. als Einzeltäter zu stützen, verwies Wixfort auch auf seine Kenntnisse zur Bereitschaft von Neonazis, der Polizei gegen eine Belohnung Hinweise zu geben. Für Hinweise zur Täterermittlung beim Wehrhahn-Anschlag sei eine Belohnung von 120.000 DM ausgelobt worden. Es habe sich aber dennoch niemand mit Informationen an die Polizei gewandt. Und das trotz der hohen Belohnungssumme, bei der man „ganz schnell die Gesinnung“ verlieren könne. Für Wixfort, so gab es dieser an, sei also nahe liegend gewesen: Es handelte sich um einen Einzeltäter oder, aber unwahrscheinlicher, um eine „sehr abgeschlossene Szene“.

Weitere Fragerichtungen der Ausschussmitglieder bezogen sich auf die Themenfelder „Konzepte rechten Terrors“ und mögliche Verbindungen zu den Ermittlungen zum Anschlag auf der Keupstraße. Hier berichtete Wixfort davon, dass er heute nicht mehr formulieren würde, dass ein bekenntnisloser Anschlag kein rechter Anschlag sein könne. Näheres zu seiner Kenntnis vom Konzept des „führerlosen Widerstands“ war ihm aber nicht zu entlocken. Gleichwohl wies er wiederholt darauf hin, dass der NSU „ja schon eine revolutionäre Zelle“ gewesen sei und dass es polizeilicherseits äquivalentes Vorwissen aus dem Bereich der Ermittlungen gegen die „Roten Zellen“ gegeben habe. [Anm.: gemeint sind vermutlich die linksgerichteten „Revoltionären Zellen“/“Rote Zora“]

Am Rande der Befragung wurde Wixfort auch nach den Entwicklungen der Ermittlungen nach dem Keupstraßen-Anschlag im Juni 2004 sowie nach weiteren Anhaltspunkten und Ermittlungsschritten nach der Selbstenttarnung des NSU im November 2011 gefragt. Hier berichtete der Zeuge von Besprechungen in Köln anlässlich der Ermittlungen zum Keupstraßen-Anschlag (vor 2011) sowie von „Kreuztreffer“-Abfragen, die er nach dem 4. November 2011 mit Datenmaterial zum Bereich NSU-Taten gemacht habe. Hier habe sich kein „Treffer“ ergeben. Er gehe davon aus, dass es keine Verbindung zwischen Wehrhahn-Anschlag und NSU gebe. Was die Ermittlungsarbeit der Kolleg_innen aus Köln angehe, die den Anschlag auf die Keupstraße zu ermitteln gehabt hätten, erinnerte Wixfort sich an eine gemeinsame Besprechung. Doch hier blieb der Zeuge vage in seiner Einschätzung, ob denn in der dortigen Ermittlungsarbeit die Ermittlung in Richtung Rechts gefehlt habe oder unterbelichtet gewesen sei.

In dieser im Großen und Ganzen sehr glatten und – mit Ausnahme der verhaltenen Empörung und des Lobs des Zeugen seitens der Ausschussmitglieder, die der Ausdruck „Stubendurchgang“ hervorrief – unauffälligen Zeugenaussage stach allerdings etwa zur Mitte der Vernehmung des Polizisten der Themenbereich „Verfassungsschutz“ hervor. Denn sowohl Dirk Schatz, Ausschussmitglied für die Piraten, als auch Monika Düker (Bündnis 90/Die Grünen) versuchten, dem Zeugen einen Vorhalt von einer Besprechung zu machen, zu der Wixfort am 9. Februar 2012 mit Mitarbeiter_innen des Landesamtes für Verfassungsschutz zusammengekommen war. Doch dazu kam es nicht. Schließlich – so der Vorsitzende Wolf in vorauseilendem Gehorsam – sei zur Beantwortung von Fragen zu den Inhalten des Gesprächs eine explizite Aussagegenehmigung von Nöten. Letztlich wurde der Vorhalt in öffentlicher Sitzung ausgeschlossen. Wixfort brauchte sich hierzu nicht äußern. Wolf führte jedoch durch seine Schilderung von Äußerlichkeiten der gemeinten Besprechung Wixforts mit dem LfV in den Sachverhalt ein: Es habe die Besprechung gegeben. Wixfort sei vom LfV sogar einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung unterzogen worden, bevor er in dieser Unterredung mit konkreten Inhalten konfrontiert worden sei. Über eben diese Inhalte ließe sich in öffentlicher Sitzung allerdings nichts fragen – und folglich auch nichts antworten, so Wolf. Damit war die „Schnittstelle zwischen Polizei und Verfassungsschutz“, wie Monika Düker von den Grünen sich ausdrückte, als Befragungsthema an diesem Nachmittag ad acta gelegt.

[Anm.: siehe hierzu ergänzend den Artikel des „Spiegels“ vom 11. Februar 2012, in der über den V-Mann Andre M. berichtet wird, der bei Ralf S. arbeitete. Laut Spiegel seien die Polizeiermittler erst 2012 über dessen V-Mann Tätigkeit für den NRW-Verfassungsschutz informiert worden, obwohl Andre M. bereits 2000 ins Visier der Ermittler geriet und vernommen wurde. Es ist unklar, ob derselbe Sachverhalt gemeint ist. Dies ist aber naheliegend.] 

Vernehmung Udo Moll

Bevor der zweite Zeuge des Tages, Kriminalhauptkommissar Udo Moll, Ermittlungsleiter der aktuellen Ermittlungskommission „EK Furche“, zur Befragung gebeten wurde, gab der Ausschussvorsitzende bekannt, dass der dritte Zeuge des Tages, Staatsanwalt Ralf Herrenbrück, heute wohl nicht mehr befragt werden könnte. Ihn wolle man nunmehr am 17. Februar 2017 hören. Und auch Dietmar Wixfort solle sich diesen Termin frei halten für den Fall, dass man ihn noch einmal hören wolle. Beide Befragungen werden in nichtöffentlicher Sitzung durchgeführt.

Die Zeugenbefragung von Udo Moll ging im weiteren Verlauf flotter vonstatten. Nachdem Moll sich zu Beginn wunschgemäß mit seinem beruflichen Werdegang vorgestellt hatte – seit zwei Jahren Dienststellenleiter beim Staatsschutz am Polizeipräsidium Düsseldorf, zuvor sieben Jahre bei der Mordkommission und zu Beginn seiner Polizeikarriere u.a. bei der Altstadtwache – wiederholte er im Wesentlichen, was er bereits anlässlich der Pressekonferenz im Polizeipräsidium der Öffentlichkeit zur Kenntnis gegeben hatte. Zu laufenden Ermittlungen wollte er ebenso wenig aussagen wie er sich zu Informations-Kontakten zum Bundes- oder Landesamt für Verfassungsschutz äußern wollte.

Stattdessen hob Moll die erneute Auswertung der 330 „alten“ Spuren hervor, die die kleine Ermittlungsgruppe noch einmal durchgeführt habe. Ebenso ging er auf Nachfrage auf den Mehrgewinn ein, den die Ermittlung durch die Einbeziehung einer Operativen Fallanalyse (OFA) bekommen habe. Eine solche Auswertung habe damals, als Wixfort 2000 mit der Ermittlungsarbeit federführend begonnen habe, nicht zur Verfügung gestanden.

In Bezug auf die Ergebnisse der OFA wiederholte Moll 1:1 die Mitteilungen an die Öffentlichkeit, wie er sie bereits am 1. Februar 2017 anlässlich der Polizeipressekonferenz verlautbart hatte: Mit Blick auf sechs Aspekte habe sich der Verdacht gegenüber Ralf S. als dringend Tatverdächtigem erhärtet. Demnach hätten folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
– Es musste waffentechnisches Wissen vorhanden oder abrufbar gewesen sein
– Es waren handwerkliche Fähigkeiten von Nöten sowie der Zugriff auf ein Schweißgerät
– Geeignete Räume mussten zur Verfügung gestanden haben
– Kenntnisse über Routineabläufe der Opfer mussten vorhanden gewesen sein
– Es musste die Möglichkeit bestanden haben, TNT zu beschaffen
– Der oder die Täter_in hatte eine „fremdenfeindliche Einstellung“

Auf Ralf S. würden alle sechs Bedingungen zutreffen, so Moll. Hierbei benannte er im Unterschied zu Wixfort, dass Ralf S. während seiner Bundeswehrzeit auch eine „Sprengstoffausbildung“ genossen habe, wie ein damaliger Vorgesetzter von Ralf S. auch bestätigt habe. Wixfort hatte ausgesagt, dass Ralf S. sich in seiner Bundeswehrzeit „für Sprengstoff interessiert“ hätte.
Unabhängig von den Erkenntnissen der Operativen Fallanalyse gab Moll aber außerdem betont undeutlich an, dass derzeit davon ausgegangen werden könne, dass es „rechtsgesinnte Personen um den Verdächtigen“ gegeben habe, auch wenn man konkret davon ausgehe, das Ralf S. ein Einzeltäter sei.

Auf Nachfrage von Heiko Hendriks (CDU) wollte Moll jedoch keine weiteren Auskünfte geben. Es habe ihm schon im Mai 2016 schlaflose Nächte bereitet, dass er gegenüber dem Ausschuss – ohne Öffentlichkeit – von den aktuellen Ermittlungen berichtet und dort „komplett die Hosen heruntergelassen“ habe. Zum Schutz der noch laufenden Ermittlungen könne er nichts Weiteres angeben. Außerdem unterstütze das Polizeipräsidium Düsseldorf derzeit „die Ämter“ [Anm.: gemeint sind die zuständigen Einwohnermeldebehörden] darin, die Wohnadressen der Zeug_innen aus dem Umfeld von Ralf S. zu schützen. Denn hier gäbe es bereits Journalist_innen, die „an unsere Zeugen herangehen“.

Auch das Ereignis im Jahr 1999 an der Sprachschulen-Dependance gegenüber dem Militaria-Laden von Ralf S. war erneut Thema der Befragung. Was es denn nun Neues gegeben habe, dass Moll und sein Team dieses Ereignis so ganz anders bewerten würden, als es zuvor geschehen war, wollte Monika Düker wissen. Die EK Acker hatte die Bedrohungssituation vom Herbst 1999 wegen der großen zeitlichen Distanz zur Tat als unerheblich eingestuft bzw. nicht weiter beachtet. Nun aber wolle Moll darin ein motivgebendes Moment sehen. Hierzu äußerte Moll, dass die Aussagen von Zeugen aus der Schulfiliale, die die Bedrohung seinerzeit miterlebt oder beobachtet hatten, heute präziser seien: Die „EK Furche“ habe die Zeug_innen zum dritten Mal gehört. Nachdem die Zeug_innen bereits zeitnah nach dem Anschlag verhört worden waren, hatte sich eine der Zeuginnen 2011, nach der Selbstenttarnung des NSU, erneut bei der Polizei gemeldet. Nun sei „die von uns durchgeführte Zeugenaussage […] absolut exakt“ und von zweiter Seite bestätigt. Der Zeitabstand zwischen dieser Bedrohungssituation vor dem zweiten Schulgebäude der Sprachschule und dem Tattag sei heute ganz anders zu bewerten. Denn nach seiner, Molls, Einschätzung habe der heute dringend Tatverdächtige diese Zeit auch für seine Planung „gebraucht“. Wenn der Täter den Anschlag habe durchführen wollen, ohne direkt jeden Verdacht auf sich zu lenken, habe es einen gewissen Zeitabstand zwischen der Bedrohung und dem Bombenanschlag gebraucht.

Fazit

Auch nach der Vernehmung der beiden EK-Leiter bleiben viele Fragen offen, zumal Moll kaum Neues präsentierte, was nicht bereits aus der Polizeipressekonferenz am 1. Februar 2017 bekannt war. Fragen beispielsweise nach Personen, die vor oder nach der Tat darüber Wissen erlangten, was geplant war bzw. wer die Tat durchgeführt hatte. Oder sogar unterstützend tätig waren. War der EK Acker bekannt, dass Ralf S. bei der Bundeswehr eine Sprengstoffausbildung genossen hatte und sich mit Sprengfallen auskannte? Wenn ja, was folgte daraus? Wenn nein, wieso nicht? Wie war es möglich, dass die EK Acker keinen Zusammenhang zwischen der Bedrohung von Sprachschüler_innen gegenüber dem Ladenlokal von Ralf S. und dem Anschlag auf Sprachschüler_innen herstellte? Welche Folgen hatte die von Wixfort als „oberflächlichen Stubengang“ bezeichnete Hausdurchsuchung des Polizeilichen Staatsschutzes Düsseldorf und wie kam ein solch‘ unprofessionelles Vorgehen zustande? Wurde bei den Durchsuchungen etwas gefunden, was auf eine engere Anbindung von RS an die Neonazi-Szene schließen lässt? Oder neonazistische Konzepte bzw. „Klassiker“ wie die „Turner Diaries“, die einen „Heiligen Rassenkrieg“ bzw. einen „führerlosen Widerstand“ empfehlen? Wieso wurden die Ermittlungen gegen RS 2001 eingestellt und erst 2014 wieder aufgenommen, wenn er doch angeblich 2001 weiterhin als Hauptverdächtiger galt? Offenbar gab es nicht wenige Personen im Umfeld von RS, die Kenntnis von den Hintergründen der Tat hatten bzw. zur Aufklärung hätten beitragen können. Wieso wurden diese erst ab 2014 erneut befragt? Einige von ihnen hatten sich offenbar schon Jahre zuvor aus dem Umfeld von RS entfernt.

Unklar ist auch, wieso Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück ausschließlich in nichtöffentlicher Sitzung befragt werden soll. Schließlich könnte er auch viele Fragen in öffentlicher Sitzung beantworten.Von besonderem Interesse ist natürlich das Gespräch zwischen dem VS NRW und Dietmar Wixfort Anfang 2012, das derart vertraulich eingestuft wurde, dass sich sogar der Leiter der „EK Acker“ noch einmal sicherheitsüberprüfen lassen musste. Sollte es hier – was niemanden verwundern würde – um eine oder mehrere vom VS NRW geführte V-Person(en) gegangen sein, die sich im Umfeld von RS bewegte(n), so stellt sich zwangsläufig die Frage, ob diese Person(en) Kenntnisse vom Tatplan hatte(n) oder im Nachhinein davon erfuhr(en), wer die Tat begangen hat. Und was mit diesem Wissen anschließend geschah.

Nach dem Bericht des „Spiegels“ vom 11. Februar 2017 ist bekannt, dass mindestens eine V-Person des Verfassungsschutz NRW – Andre M.; genannt „Gonzo“; Deckname „Apollo“ – in unmittelbarer Nähe des mutmaßlichen Rechtsterroristen Ralf S. platziert war. Der V-Mann soll sogar bei RS gearbeitet haben. Die Polizei sei aber erst 2012 (!) über die V-Mann-Tätigkeit informiert worden. „Der Spiegel“ berichtet über einen Vermerk, demnach der Verfassungsschutz 2012 seinem V-Mann gegenüber der Polizei ein Alibi für den Tattag verschaffte. Der V-Mann-Führer soll mit ihm am Anschlagstag Flugblätter im Hafen verteilt haben, obwohl die V-Person bereits seit Frühjahr 2000 „abgeschaltet“ worden sei.  Weiter schreibt „Der Spiegel“: „Dem Vermerk der Beamtin S. zufolge hatte sich M. im September 2000 erneut beim Verfassungsschutz gemeldet, um etwas zu dem Attentat zu sagen. „Es habe daraufhin ein letztes, völlig unergiebiges Treffen mit ‚Apollo‘ gegeben“, teilten die Agenten im Februar 2012 den Kriminalpolizisten mit.“

Diese neuen Informationen aus dem „Spiegel“-Artikel werfen die Fragen auf, welche Informationen der NRW-Verfassungsschutz 2000 zurückhielt und ob der Inlandsgeheimdienst die Ermittlungen zum Wehrhahn-Anschlag somit bewusst behinderte, um eine V-Person zu schützen. Der Ermittlungsleiter Wixfort hatte im PUA ausgesagt, dass er – trotz mehrfacher Nachfragen – keinerleit Informationen vom Verfassungsschutz NRW erhalten habe. Es ist außerdem zu fragen, ob Andre M. zu den beiden bislang nicht identifizierten Neonazis zählt, welche die Schüler_innen der Sprachschule bedrohten. Diesen Fragen muss der PUA dringend und umfassend nachgehen. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass der Ausschussvorsitzende Sven Wolf (SPD) in der Sitzung vom 2. Februar Fragen zu V-Leuten des Verfassungsschutzes unterbunden hat. Durch ein solches Verhalten konterkariert der Vorsitzende das Aufklärungsinteresse des PUA.

Share.

About Author

Comments are closed.