Erstes Fazit zum Abschlussbericht des NSU-Ausschusses

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Nach 54 Sitzungen, bei denen 75 ZeugInnen gehört wurden, hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss (PUA) des nordrhein-westfälischen Landtags seine Arbeit mit der Veröffentlichung seines Schlussberichts beendet. Der folgende Artikel von Fanny Schneider, Kim Finke und Maria Breczinski erschien in der Lotta – antifaschistische Zeitung aus NRW, Rheinland-Pfalz und Hessen, Ausgabe 66/Frühjahr 2017.

Einen besonders guten Start hatte der erst im November 2014 nach einer Initiative der Piraten-Abgeordneten Birgit Rydlewski eingesetzte PUA nicht hingelegt. Zuerst tat sich — abgesehen von durchaus interessanten Sachverständigen-Hearings — wenig. Bauliche Maßnahmen zum Geheimschutz verzögerten den Beginn der Akten-Arbeit. Zudem musste die Vorsitzende des PUA, die SPD-Politikerin Nadja Lüders, ihr Amt niederlegen, als bekannt wurde, dass sie Ende der 1990er Jahre den späteren PolizistInnenmörder Michael Berger in einem Arbeitsrechtsverfahren anwaltlich vertreten hatte.Erst nach den Sommerferien 2015 konnte die eigentliche Beweisaufnahme, nun unter dem neuen Vorsitzenden Sven Wolf (SPD), beginnen.

Bis zum Beginn der Sommerferien 2016 tagte der PUA dann häufig. Neben den drei dem NSU zugerechneten Taten — den Bombenanschlägen in der Probsteigasse 2001 und in der Keupstraße 2004 sowie dem Mord an Mehmet Kubaşık 2006 — wurden außerdem ZeugInnen zu den Morden des Michael Berger (vgl. LOTTA #63, S. 44-47) sowie zu den Todesumständen des V-Mannes „Corelli“ gehört (vgl. LOTTA #63, S. 48-49) vernommen. Laut Einsetzungsbeschluss sollte sich der PUA zudem mit den Ermittlungen und der behördlichen Aufarbeitung nach der Selbstenttarnung des NSU 2011 sowie mit der Frage nach möglichen Unterstützungsstrukturen in der nordrhein-westfälischen Neonazi-Szene befassen. Ein Programm, für das eine Beweisaufnahme-Zeitspanne von ein bis eineinhalb Jahren zu kurz bemessen war.

Steinbruch mit Leerstellen

Die AutorInnen des Schlussberichts haben teils akribisch das vorliegende Aktenmaterial ausgewertet.[1] Dies gilt beispielsweise für das Kapitel über drei 1992/1993 in Köln verübte Bombenanschläge, die zum Teil große Parallelen mit dem Probsteigassen-Anschlag aufweisen (S. 84-104). Der PUA behandelte diese Taten, nachdem NSU-Watch NRW öffentlich auf sie hingewiesen hatte. Die Ausführungen im Bericht stehen aber oftmals unverbunden und vielfach ohne Bewertung nebeneinander. Politische Schlussfolgerungen müssen weitestgehend ohne Unterstützung des PUA gezogen werden. Der Bericht verzichtet weitestgehend darauf, kritische Fragen zu bündeln — trotz vorhandener Materialbasis.

Aber nicht alle offenen Fragen lassen sich auf Aktengrundlage beantworten. So bleiben im Bericht inhaltliche Leerstellen. Hier hätte es weiterer ZeugInnen-Vernehmungen bedurft, selbst wesnn diese mit Blick auf die bei vielen BehördenvertreterInnen verbreiteten „Erinnerungslücken“ nicht die Garantie größerer Aufklärung geboten hätten. Zeit für weitere Befragungen hätte der PUA noch gehabt, wenn er nicht nach der Sommerpause 2016 nur noch auf „Sparflamme“ gearbeitet hätte.

Vollkommen unzureichend hat sich der PUA mit dem Bombenanschlag auf dem Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn im Jahr 2000 (siehe dazu auch diesen LOTTA-Artikel) befasst. Bis zur Verhaftung des Tatverdächtigen Ralf S. im Februar 2017 waren die Verfahrensakten als vertrauliche Verschlusssachen eingestuft. Der PUA beschäftigte sich aus Rücksicht auf die laufenden Ermittlungen erst anschließend und damit viel zu spät mit dem Anschlag. So hörte der PUA am Ende nur drei Zeugen von Polizei und Staatsanwaltschaft. Eine umfassende Untersuchung der Ermittlungen unterblieb.

Überhaupt nicht aufgeklärt ist die Rolle des NRW-Verfassungsschutzes (NRW-VS), der mit Andre M. einen V-Mann im unmittelbaren Umfeld von S. führte, dies der Polizei aber bis ins Jahr 2012 verschwieg — dann allerdings sogleich ein vorgebliches Alibi seines Schützlings für den Tattag präsentierte. Der PUA machte sich nicht die Mühe, diese Zusammenhänge zu untersuchen, obwohl bereits am 1. Juli 2016 einstimmig Beweisbeschlüsse gefasst worden waren, wonach Andre M., dessen V-Mann-Führer, ein weiterer Verfassungsschutzmitarbeiter sowie eine V-Person der Polizei und eine polizeiliche V-Personen-Führerin als ZeugInnen gehört werden sollten (S. 977-982). Im Dezember 2016 wurden zwei dieser Beweisbeschlüsse sogar noch einmal konkretisiert (S. 1009f). Die Befragungen dieser ZeugInnen hätte die laufenden Ermittlungen der Polizei vermutlich nicht gestört, zumal sie ohnehin nicht in öffentlicher Sitzung stattgefunden hätten — wie so oft, wenn es im Ausschuss um ZeugInnen aus dem Tätigkeitsfeld des V-Leute-Systems und der VS-Ämter ging.

Erkenntnisse zu den NSU-Taten

Die Ermittlungen zu den drei dem NSU zugerechneten Taten sind dagegen umfangreich im PUA-Schlussbericht dargestellt. Deutlich wird, dass bei den Ermittlungen zu den Anschlägen in der Probsteigasse und in der Keupstraße sowie zum Mord an Mehmet Kubaşık ein möglicher rassistischer Hintergrund der Taten von Polizei und Staatsanwaltschaft nur unzureichend untersucht oder, wie im Falle der Keupstraße, schlicht ignoriert wurde. Die Erkenntnis ist nicht neu, auch der Bundestags-PUA hatte dies bereits festgestellt.

Mit den Ermittlungen nach 2011 hat sich der Ausschuss nicht intensiv befasst. Eine Ausnahme stellt das Kapitel zum Anschlag in der Probsteigasse dar. Hier stellt sich der Ausschuss gegen die Trio-Theorie der Bundesanwaltschaft, meldet „erhebliche Zweifel“ an einer Täterschaft von Mundlos bzw. Böhnhardt an und zieht stattdessen „eine weitere — bislang nicht identifizierte — Person als mögliches Mitglied oder Unterstützer des NSU“ oder eine „völlig andere, nicht dem NSU zuzurechnende Person“ als Täter in Betracht (S. 313ff).

Als zeitweise tatverdächtig galt der stellvertretende „Kameradschaftsführer“ der Kameradschaft Walter Spangenberg, Johann H., ein V-Mann des VS NRW. Diese Spur haben die BKA-Ermittlungen nach Meinung des Ausschusses nur unzureichend verfolgt. Zudem habe der VS NRW die Ermittlungen massiv „beeinträchtigt“. So verschwand ausgerechnet jenes Foto, auf dem eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Februar 2012 eine Ähnlichkeit von H. mit dem Phantombild des Täters erkannt hatte, in der Schublade des NRW-Geheimdienstes. Stattdessen recherchierte der VS NRW Fotos im Internet, stufte selbige aber als Verschlusssache ein und übersandte sie an die Bundesanwaltschaft. Ergebnis dieses Vorgehens: Die Fotos von H. erreichten die ermittelnden BKA-BeamtInnen mit Ausnahme eines qualitativ schlechten Ganzkörperfotos nicht (S. 326f). Das BKA musste mit einer fragwürdigen Fotomontage arbeiten, die AugenzeugInnen konnte keine Person als Täter identifizieren.

Deutlich arbeitet der Bericht auch die tragende Rolle heraus, die der V-Mann H. für die Kölner Kameradschaft spielte (S. 113-125). Hier tritt der Ausschuss der Behauptung des Anwalts von H. entgegen, sein Mandant sei ein „geheimer Mitarbeiter“ und somit so etwas wie ein Undercover-Agent gewesen. Im Bericht wird klargestellt, dass der Begriff „geheimer Mitarbeiter“ ein älteres Synonym für V-Mann ist (S. 700). Der Schlussbericht teilt zudem mit: „Auf Frage, ob er den Sprengstoffanschlag in der Probsteigasse verübt habe oder ob er an diesem Anschlag als Unterstützer beteiligt gewesen war, hat der Zeuge Johann [H.] jegliche Art der Beteiligung abgestritten.“ (S. 325) Der PUA kam zu dem Ergebnis, dass er „keine Belege“ für eine Tatbeteiligung von Johann H. vorliegen. (S. 236)

„Umgang mit den Opfern“

Der PUA hörte als erster NSU-Untersuchungsausschuss auch Betroffene der NSU-Taten und Angehörige des Mordopfers Kubaşık. Emotionale Worte findet das Geleitwort des Schlussberichts zur Würdigung und Anerkennung der Opfer. Die „Gedanken“ der VerfasserInnen seien bei den Überlebenden und Angehörigen „In der unbedingten Hoffnung“, so heißt es weiter, „dass sie [die Betroffenen]einen Weg finden, mit den schrecklichen Taten und ihren Folgen leben zu können“ (S. 3). Leider wird auf den über tausend Seiten des Berichtes immer wieder deutlich, dass den PolitikerInnen an kaum einem Punkt klar geworden ist, dass auch gerade ihre Arbeit Teil der für die Betroffenen, Überlebenden und Angehörigen überlebenswichtigen Ver- und Bearbeitung des Geschehenen ist.

Dass der Ausschuss dieser Verantwortung im Ganzen nicht gerecht geworden ist, wird dort besonders augenscheinlich, wo es um die ausdrückliche Darstellung und Bewertung des „Umgangs mit den Opfern“ — so die Kapitelüberschriften — geht, also um die Frage, wie Polizei, Justiz sowie behördliche oder polizeinahe Opferschutz-Einrichtungen den Überlebenden und Angehörigen begegnet sind. Zum Bombenanschlag auf das Lebensmittelgeschäft in der Probsteigasse etwa gibt der Bericht lediglich wieder, dass die damals 14-jährige Tochter der InhaberInnenfamilie ohne eine erziehungsberechtigte Person von der Polizei verhört worden ist. Die BeamtInnen konnten sich nicht mehr daran erinnern, was damals die Gründe dafür waren, dass von den gesetzlichen Bestimmungen zur Befragung von Minderjährigen abgerückt wurde (S. 329).

Eine (positive) Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang die zusammenfassende Darstellung zum Umgang mit den Überlebenden und ZeugInnen des Anschlags in der Keupstraße dar. So heißt es dort, dass „das Verhalten der Polizei zu einer erneuten Viktimisierung der Opfer“ geführt hätte und die Ermittlungen als „versuchte Kriminalisierung der Opfer“ zu werten seien (S. 412).

Im Kapitel zum Umgang mit den Angehörigen von Mehmet Kubaşık hingegen zeigt sich, dass die VerfasserInnen nicht nur der Empathie nicht fähig sind, sondern ihnen sogar jeder wiederholt und nachdrücklich beschworene Wille, den Betroffenen und Angehörigen zugewandt zu sein, vollständig abgeht. Regelrecht abgebrüht wird hier die Glaubwürdigkeit der Berichte der Zeuginnen Elif und Gamze Kubaşık, Ehefrau und Tochter des Ermordeten, gegen die Aussagen von PolizeibeamtInnen und des Oberstaatsanwalts gestellt. Den „Vorwurf“ (sic!), den „die Zeugin Gamze Kubaşık […] erhoben hat, die Polizei habe es [bei der Befragung ihrer Familie und des Umfelds in der Nachbarschaft]an der nötigen Sensibilität fehlen lassen, vermag der Ausschuss nicht abschließend zu bewerten“, schreiben die AutorInnen. Es ließe sich nicht entscheiden, „inwieweit diese Kritik zutrifft“ (S. 516).

Hier wird auf brutale Art und Weise deutlich, dass die AutorInnen dieser Zeilen kein Verständnis davon haben, dass es hier nicht um eine Frage von Beweisen, sondern um die Anerkennung der Wahrnehmungen von Opfern massiver Gewalt geht. Die Angehörigen sahen ihren Vater bzw. ihren Mann mit dem Verdacht der Täterschaft stigmatisiert, ganz gleich, wie sehr sich die PolizeibeamtInnen, die seinerzeit danach gefragt hatten, ob Mehmet Kubaşık an Drogengeschäften beteiligt gewesen sei oder eine heimliche Geliebte gehabt habe, als sensible VernehmungsexpertInnen empfunden haben mögen. Der Ausschuss aber folgt in seinem Bericht eben dieser Erzählung und unterstellt zwischen den Zeilen, dass die Familie Kubaşık die Polizeiarbeit bis heute auf überzogene Weise schlecht gemacht oder zumindest missverstanden habe und nun unangemessene Ansprüche zu ihrer Unterstützung gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft formuliere. Die Polizei, so resümiert der Bericht, habe ihr Möglichstes getan, um auch die heikelste Befragung der Familie für diese transparent zu machen und Unterstützung zu leisten.

Es macht fassungslos, dass die Gesten der Zugewandtheit und Empathie, die den Zeuginnen Elif und Gamze Kubaşık am Tag ihrer Aussagen vor dem PUA entgegengebracht worden sind, am Ende so wenig Substanz haben. Dazu passt, dass lediglich die Piraten und Bündnis 90/Die Grünen in ihren Sondervoten die Art der polizeilichen Ermittlungen als Ausdruck eines institutionellen Rassismus erkannt haben.

Die Rolle des Verfassungssschutzes

Vom Anschlag in der Probsteigasse will der VS NRW vor der NSU-Selbstenttarnung nie etwas erfahren haben, obwohl der Staatsschutz der Polizei Köln nachweislich eine Anfrage an ihn adressierte (S. 297f). Mit der Frage, ob es sich beim Keupstraßen-Anschlag möglicherweise um eine rechtsterroristische Tat handeln könnte, hat sich der NRW-Geheimdienst selbst nie befasst — eine Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz, in dem der Anschlag mit dem Vorgehen von Combat 18 und den Bomben des David Copeland verglichen wurde, leitete der VS NRW nicht an die ermittlende Kölner Polizei weiter (S. 374ff). Beim Mord an Mehmet Kubasik will der damalige VS-Leiter Hartwig Möller einen rechten Hintergrund für möglich gehalten und eine Quellenabfrage in Auftrag gegeben haben. Doch weder dieser Auftrag noch die Antworten der Quellen sind in den Akten dokumentiert. Die Erklärung des Zeugen Möller, dies sei alles mündlich erfolgt, überzeugt nicht, zumal die dem PUA vorgelegte Akte zum Mord aus dem Bestand der Gruppe für „Ausländerextremismus“ stammt (S. 471ff).

Bereits 2006 war dem NRW-Verfassungsschutz bekannt, dass Dortmunder Neonazis über die Oidoxie Streetfighting Crew eng mit militanten Neonazis aus Kassel vernetzt waren, wobei über einzelne Kasseler Crew-Mitglieder auch eine Verbindung zu Benjamin Gärtner, dem von Andreas Temme geführten V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes, bestand (S. 141ff). Auch wusste der VS NRW, dass aus diesem Kreis eine Combat 18-Zelle gebildet worden war. 2006 führte der VS deshalb unter anderem Observationsmaßnahmen durch (S. 272ff, S. 290). Mit den Morden in Dortmund und Kassel will man diese Entwicklung im Jahr 2006 aber nicht in Verbindung gebracht haben. Die Beobachtung der C18-Gruppe sei, so der heutige VS-Chef und damalige Gruppenleiter Burkhard Freier, schließlich zurückgefahren worden, weil man die beteiligen Neonazis als „Maulhelden“ einschätzte — obwohl in der Dortmunder Szene bereits Waffen kursierten und eine Rohrbombe gefunden wurde. (S. 200ff).

Nach der NSU-Selbstenttarnung kam der VS NRW nach einer erneuten Durchsicht der Akten nun zu der Einschätzung, dass die C18-Zelle 2006 noch nicht so weit gewesen sei, um „zur Tat zu schreiten“. Unabhängig davon, ob die C18-Zelle tatsächlich nicht fähig war, eigene Anschläge durchzuführen, ist nicht nachvollziehbar, warum der Verfassungsschutz daraus schloss, dass dieser Personenkreis auch nicht für Unterstützungshandlungen wie Ausspähungen in Frage komme. In der Folge hatte der VS NRW weder das BKA noch die Bundesanwaltschaft über die Dortmunder Combat 18-Zelle oder die Verbindung zwischen den Dortmunder und Kasseler Neonazis informiert. Der Schlussbericht kritisiert deshalb: „Im Übrigen hätten bei der Suche nach potentiellen Unterstützern des NSU-Trios in Dortmund bereits solche neonazistischen Gruppen und Personenkreise in den Fokus genommen werden müssen, die ein terroristisches Vorgehen propagierten und denen somit Unterstützungshandlungen zuzutrauen gewesen wären. Auf den Personenkreis um die ‚Oidoxie Streetfighting Crew‘ trifft dies zu.“ (S. 621)

Die Arbeit des NRW-Verfassungsschutzes hätte im Schlussbericht eigentlich als Totalversagen oder Verweigerungshaltung bewertet und kritisiert werden müssen. Eine solche Wertung fehlt im Bericht ebenso wie der Versuch, sich einen Reim auf die Motive des Geheimdienstes für sein Verhalten zu machen. Einzig die Piraten-Fraktion stellt fest, dass die VS-Behörden die versprochene Aufklärung der NSU-Taten „mit zahlreichen Mitteln verhindert“ hätten. Sie fordert deshalb deren Abschaffung (S. 788 ff). Die Piraten kritisieren zudem, dass die Ergebnisse der Überprüfung des Fehlverhaltens des NRW-VS im Bericht „nur in einem völlig unzureichendem Maße“ dargestellt werden konnte, „da zahlreiche Akten und Aussagen von Mitarbeiter*innen aus ‚Quellenschutzgründen‘ und ähnlichem nicht öffentlich dargestellt werden dürfen“. Die Arbeit des PUA bleibe somit wirkungs- und sinnlos (S. 790).

Die FDP kritisiert Streichungen im Schlussbericht. Nach Informationen des WDR hatte das Düsseldorfer Innenministerium noch wenige Tage vor Beschluss des Berichts umfangreiche Kürzungen von Passagen, vor allem über die Führung von V-Leuten, durchgesetzt. Dass ausgerechnet diejenige Behörde, deren Handeln vom PUA überprüft und kontrolliert werden soll, auf die Ausführungen und Wertungen des PUA Einfluss nehmen kann, führt dessen Arbeit und Ergebnisse an die Grenzen des Absurden. Aufklärung kann es so nicht geben.


[1] Die folgenden Seitenzahlen beziehen sich auf den Schlussbericht des NSU-PUA, Drs. 16/14400.

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