Erklärung von „NSU Watch NRW“ zur Entlassung des Angeklagten aus der U-Haft

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Das Landgericht Düsseldorf hat heute die Untersuchungshaft gegen den Angeklagten im Wehrhahn-Prozess aufgehoben. In einer Pressemitteilung erklärte das Gericht, dass es nach 25 Verhandlungstagen und 60 gehörten Zeugen „keinen dringenden Tatverdacht“ mehr sieht. Maßgebend hierfür sei unter anderem, dass sich die Angaben mehrerer Zeugen, als nicht hinreichend belastbar erwiesen hätten.

Die Initiative „NSU-Watch NRW“ erklärt zu der aktuellen Entwicklung des Prozesses:

„Wir hatten uns bereits in den letzten Wochen gewundert, warum das Gericht in diesem Indizienprozess die Prozessbeteiligten zur Zwischenbewertung der bisherigen Beweiserhebung aufgefordert hat – diese dann aber jeweils von Sitzung zu Sitzung verschoben wurde. Als am letzten Donnerstag die Verteidigung des Angeklagten den Anklagevorwurf lapidar mit ‚Er war’s nicht‘ bewertet hat, stellte sich uns schon die Frage, warum die Verteidigung dann nicht konsequenterweise Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls stellt. Die Haftentlassung kommt also nicht aus heiterem Himmel, es deutete sich gewissermaßen an. Dennoch ist es natürlich ein ungewöhnliches Prozedere, das insgesamt überrascht.
Zugleich denken wir, dass das Gericht durchaus die Möglichkeit hat(te), den Sachverhalt weiter und tiefgreifender aufzuhellen. Was zum Beispiel kann eine V-Person des LKA, die 2004 eine V-Person des Verfassungsschutzes der Mitwisserschaft bezichtigte, zum Wehrhahn-Anschlag und zum Angeklagten aussagen? Was verbirgt sich noch in den Akten des Staatsschutzes am PP Düsseldorf, der in der Zeit der Ermittlungskomission ‚Acker‘ alles andere als eine gute Figur abgegeben hat?
Durch die zahlreichen im bisherigen Prozessverlauf bekannt gewordenen Fehler und Ungereimtheiten bei den frühen Ermittlungen zum Anschlag fühlen wir uns in unserer Einschätzung bestärkt, dass die Arbeit der Ermittlungskomission, des polizeilichen Staatsschutzes sowie des Verfassungsschutzes dringend durch einen neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet werden muss. Der bis April 2017 tätige NSU-Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit nicht gemacht und sich der Aufklärung des Behördenhandelns verweigert. Wir fordern, dass dies nun nachgeholt wird. Sollte der Prozess gegen Ralf S. platzen, wird eine weitere Aufklärung um so dringlicher.“

Weitere Stellungnahmen und Analysen von „NSU Watch NRW“ zum Wehrhahn-Anschlag:

Protokolle der Verhandlungstage finden sich hier.

 

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