Drittes öffentliches Hearing am 3. März 2015

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Der NSU-Untersuchungsauschuss wird sich in seiner vierten Sitzung  am 3. März 2015 mit  „Aufbau und Zuständigkeit der Sicherheitsbehörden und der Justiz in NRW – Justiz“ befassen. Es sind laut Tagesordnung drei Sachverständige eingeladen, die bei der öffentlichen Anhörung sprechen werden:

Die Rechtsanwältin Dr. Kati Lang aus Dresden promovierte über die Behandlung von Fällen rechtsmotivierter Gewalt bei den Justizbehörden. Ihre Doktorarbeit erschien 2015 unter dem Titel „Vorurteilskriminalität. Eine Untersuchung vorurteilsmotivierter Taten im Strafrecht und deren Verfolgung durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte“ (Nomos-Verlag). Frau Lang arbeitete für die Opferberatungsstelle der RAA Sachsen, die Betroffene rechter Gewalt unterstützt.

 Dr. Thomas Darnstädt ist Jurist. Er arbeitet für das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ als Journalist mit den Schwerpunkten Polizeirecht, Bürgerrechte und internationales Recht. 2013 erschien sein letztes Sachbuch „Der Richter und sein Opfer. Wenn die Justiz sich irrt“ (Piper Verlag). Von ihm sind eine Reihe weiterer Bücher erschienen, u.a. „Der globale Polizeistaat: Terrorangst, Sicherheitswahn und das Ende unserer Freiheiten“ (2010, Random House).

Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Pauli ist Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hagen. Er ist Mitglied des Beitrats des Insitut für Juristische Zeitgeschichte der Fernuniversität Hagen.  2002 gab er den Sammelband „Nationalsozialismus und Justiz“ (Nomos-Verlag) heraus.

Das Sachverständigen-Hearing beginnt am 3. März 2015 um 14.00 Uhr im Raum E3A02 des Landtags in Düsseldorf. Die Sitzung ist öffentlich. „NSU-Watch NRW“ wird diese Sitzung beobachten und dokumentieren. Wir rufen alle Interessierten auf, ebenfalls dieser Anhörung beizuwohnen. Es empfiehlt sich, bereits eine halbe Stunde vor Beginn in den Landtag zu gehen.

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