Der Skandal um den V-Mann Sebastian Seemann

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Kurz nach der Aufdeckung des NSU im November 2011 machte ein ehemaliger V-Mann des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes eine bemerkenswerte Aussage: Das Vorgehen des NSU erinnere ihn stark an die „Turner Diaries“, sagte er gegenüber der Polizei aus. Dieses Werk eines US-Neonazis sei damals auch in Dortmund gelesen worden, wo Neonazis – vor dem Mord an Mehmet Kubaşık am 4. April 2006 – eine Zelle von „Combat 18“ gegründet hätten. Möglicherweise könne er auch Informationen zu weiteren, dem NSU zugerechneten Schusswaffen liefern. Bei dem aussagefreudigen ehemaligen V-Mann handelte es sich um den 2007 enttarnten Sebastian Seemann. Er war nicht nur Spitzel des NRW-Verfassungsschutzes, sondern tief in die Dortmunder Neonazi-Szene verstrickt. Er war Organisator von „Blood & Honour“-Konzerten, Drogendealer und mutmaßlicher Waffenhändler.

Eine rechte Biografie

Der aus Lünen stammende Sebastian Seemann war in der Neonaziszene gut eingebunden. Er zählte zu dem engen Umfeld der Skinhead-Band „Oidoxie“ aus Dortmund-Brechten und nahm an verschiedenen Aufmärschen der Szene teil. Bereits im Jahr 2000 wird er als Freund des Polizistenmörders Michael Berger der Polizei bekannt. Er war Mitglied der „Oidoxie Streetfighting Crew“, in der sich Neonazis aus NRW und Hessen sammelten, die bei Rechtsrock-Konzerten Aufgaben eines Sicherheitsdienstes übernahmen. Anhand dieser „Crew“ lassen sich enge Verbindungen zwischen Dortmunder und Kasseler Neonazis nachweisen.

Einige Zeit lang war Seemann Mit-Organisator des „Ian Stuart Donaldson-Memorial Concert“ (ISDM) in Belgien. Bei diesen Erinnerungskonzerten ehren Neonazis jährlich den verstorbenen Sänger ihrer Kultband „Screwdriver“ und Gründer des „Blood & Honour“-Netzwerkes. Die deutsche Sektion von „Blood & Honour“ war 2000 vom Bundesinnenministerium verboten worden, dennoch wurden die Aktivitäten zum Teil weitergeführt. Dortmunder Neonazis wichen verstärkt ins benachbarte Belgien aus. Sebastian Seemann fungierte 2004 und 2006 als offizielle Kontaktperson für diese „Blood & Honour“-Konzerte, die gemeinsam mit Personen von „Blood & Honour Flandern“ bzw. „Bloed – Bodem – Eer – Treuw“ organisiert wurden. Erlöse aus dem Konzert von 2004 spendeten die Organisator*innen an die „Kameradschaft Dortmund“, die sich von dem Geld eine eigene Lautsprecheranlage zulegten. Zudem prahlte Seemann in einem Forum: „Wie ich ja schon vorher sagte, fließt der Erlös ohne Ausnahme wieder zurück in die Bewegung. Also in deutsche und belgische politische und m…… Widerstandsdivisionen“. Die Formulierung »m…… Widerstandsdivisionen« dürfte wohl „militante Widerstandsdivisionen“ bedeuten: Wer von dem Geld profitierte, ist nicht klar.

Am 14. Oktober 2006 besuchten über 1.500 Neonazis das ISDM-Konzert, das eines der größten Rechtsrock-Konzerte europaweit wurde. Das Konzert hatte aber auch durchaus Potential, symbolische Bedeutung zu entfalten: Erst wenige Wochen zuvor hatte die belgische Polizei die Struktur von „Bloed – Bodem – Eer – Treuw“ wegen der Planung von Terroranschlägen zerschlagen. Bei Hausdurchsuchungen wurden über 200 Waffen, darunter moderne Kriegswaffen, Munition, Sprengstoff und eine funktionsfähige Rucksackbombe gefunden. Das erfolgreich durchgeführte Konzert war ein Signal an die Szene, dass man den Polizeiaktionen erfolgreich trotzt.

Nachdem er eine Haftstrafe abgesessen hatte, führte Seemann in Lünen zusammen mit seinem Bruder die Rockkneipe „Störtebeker“. Damit gelang es ihm, eine pseudo-bürgerliche Fassade aufzubauen. Politische Inhalte vermied er bewusst. In der Kneipe spielten sich selbst als unpolitisch bezeichnende Bands. Zugleich handelte Seemann, zusammen mit Komplizen aus der Neonazi-Szene, mit Drogen.

Die Enttarnung eines V-Mannes

2007 wurde Sebastian Seemann dann, im Rahmen eines Prozesses gegen den Neonazi Robin Schmiemann, als V-Mann enttarnt. Der 22-jährige Angeklagte Schmiemann hatte im Prozess behauptet, dass ihn „sein Kamerad“ Seemann zu dem Raubüberfall auf einen Supermarkt angestiftet und ihm die Pistole in die Hand gedrückt habe, mit der er einen 59-jährigen Kunden anschoss und schwer verletzte. Beute, so der Angeklagte, habe er dabei nicht gemacht. Mit dem Überfall sollte Schmiemann den Verlust eines missglückten Drogendeals in Ostwestfalen ausgleichen.

Schmiemanns Verteidiger, der Szeneanwalt André Picker, war derjenige, der Sebastian Seemann letztendlich enttarnte. Dessen Telefon war wegen Ermittlungen zu Rauschgiftgeschäften, an denen Seemann, Schmiemann und weitere Dortmunder Neonazis beteiligt waren, von der Bielefelder Polizei abgehört worden. In den Abhörprotokollen fanden sich auch Gespräche von Seemann mit seinem V-Mann-Führer. In den verfänglichen Aktennotizen soll auch die Information gestanden haben, dass der V-Mann Führer Seemann vor einer Überwachung durch die Polizei gewarnt habe. Diese Ermittlungsergebnisse tauchten in den Prozessakten im Schmiemann-Prozess auf. Als über die Akteneinsicht des Verteidigers die Spitzel-Aktivitäten des „Kameraden“ Seemann der Neonazi-Szene und dem Angeklagten bekannt wurden, beendete Schmiemann sein Schweigen und belastete Seemann als Anstifter des Überfalls.

In der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) des Landtags NRW am 15. Januar 2016 wurde bei der Befragung des Staatsanwalts Dr. Heiko Artkämper öffentlich, dass das NRW-Innenministerium und deren Abteilung Verfassungsschutz aktiv versucht hatten, auf die Staatsanwaltschaft einzuwirken, um eine Beiziehung der Bielefelder Akten in den Prozess gegen Schmiemann zu verhindern. So sollte der V-Mann Seemann geschützt werden. Dieser Versuch des Verfassungsschutzes, Einfluss auf das Verfahren zu nehmen, scheiterte. Ohne die Akten aus Bielefeld wäre eine Verurteilung Schmiemanns wegen des brutalen Raubüberfalls schwierig gewesen, wie Staatsanwalt Artkämper vor dem PUA berichtete.Die Anklage habe teilweise auf „dünnem Eis“ gestanden, das lange Zeit beharrliche Schweigen des Angeklagten sei aus Sicht der Staatsanwaltschaft problematisch gewesen.

Kriminelle Aktivitäten eines V-Mannes

Das ganze Ausmaß der kriminellen Taten von Sebastian Seemann wurde in einem weiteren Prozess im Februar 2008 deutlich. Diesmal saß Seemann selbst vor der II. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld auf der Anklagebank. Man warf ihm mehrfache Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffenbesitz vor (2 Kls 36 Js 689/07 – 39/07). Im Prozess kam zu Tage, dass der 1980 geborene Lünener mehr als ein Dutzend Vorstrafen wegen verschiedener Delikte, darunter auch Gewalttaten, angesammelt hatte. 2005 war er wegen Nötigung, Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz und 2006 erneut wegen Waffenbesitz verurteilt worden. Bei seiner Verhaftung beschlagnahmte die Polizei zwei Vorderladerwaffen, sechs Gewehre verschiedener Fabrikation, eine Armbrust und diverse Stichwaffen. Der Besitz von Waffen war Seemann bereits seit längerem polizeilich explizit untersagt.

Diese Tatsachen dürften auch dem Verfassungsschutz nicht entgangen sein. Er warb Seemann trotzdem als V-Mann an und hielt auch später – wie der Umgang mit den die Abhörprotokollen der Bielefelder Polizei nahelegen – seine schützende Hand über den kriminellen Spitzel. In drei Fällen soll Seemann vom 17. Januar bis 1. Februar 2007 mit seinen „Kameraden“, dem aus dem engen Kreis der Dortmunder „Autonomen Nationalisten“ stammenden Manuel B. sowie mit Robin Schmiemann, beachtliche Mengen Kokain im Raum Bielefeld und Detmold an den Mann gebracht haben. Als die Drogenfahndung der Polizei Bielefeld ermittelte, soll der Verfassungsschutz seinem Spitzel empfohlen haben, „vorsichtiger“ zu sein. Offenbar galt beim Verfassungsschutz NRW im Fall Seemann das Prinzip: „Quellenschutz vor Strafverfolgung“.

Dass Seemann zudem mit Waffen handelte, war auch in der Neonazi-Szene bekannt: „Seit einigen Jahren hat Sebastian Seemann jedem, den er kannte, scharfe Waffen und Sprengstoff angeboten und diese auch mit- und vorgeführt“, erklärten dessen einstige „Kameraden“ nach seiner Enttarnung im Internet.

Kurzer Prozess

Der Prozess gegen Sebastian Seemann, der am 11. Februar 2008 begann, war kurz und schmerzlos für ihn, für seine Kameraden aus der Szene und vor allem auch für seinen staatlichen „Dienstherrn“. Direkt nach Verlesen der Anklageschrift beantragte sein Pflichtverteidiger Dr. Christoph Franke beim Gericht ein „Rechtsgespräch“, in das der Vorsitzende Richter einwilligte. Nach einer zirka einstündigen Verhandlungspause beantragte der Anwalt Seemanns für diesen die Höchststrafe. Durch dieses schnelle Geständnis wurden keine weiteren Sachverhalte und Details mehr im Prozess erörtert. So wurde die Rolle des Verfassungsschutzes komplett aus der Öffentlichkeit herausgehalten.

Ein weiteres pikantes Detail aus dem Prozess: Als Seemanns Anwalt die Originalermittlungsakten einforderte, da in der Akte sämtliche Telefonnummern geschwärzt waren, teilte ihm der Staatsanwalt Martin Temme mit, dass die Originalakten auch geschwärzt worden seien und die zudem Originalakten vernichtet seien. Sowohl die Schwärzung der Originalakten, als auch deren Vernichtung sind ein absolut unüblicher Vorgang bei Gericht. Knapp einen Monat später, am 10.März 2008, wurde das Urteil gegen Seemann gesprochen: Verurteilung wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Vom Vorwurf der Beteiligung an dem Raubüberfall auf den Brechtener Supermarkt wurde er freigesprochen.

Die Aufdeckung des V-Manns löst einen Skandal aus

Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelte noch gegen Seemanns V-Mann-Führer, der ihn gewarnt hatte, wegen „versuchter Strafvereitelung im Amt“. Auch auf parlamentarischer Ebene wurde der Ruf nach Offenlegung der Hintergründe laut, warum ein schwerst krimineller Neonazi vom Verfassungsschutz als V-Mann eingesetzt wurde. Eine lückenlose Aufklärung wurde gefordert, gegebenenfalls auch der Rücktritt des damaligen Innenministers Dr. Ingo Wolff (FDP). Diese Forderungen erhob zumindest der sozialdemokratische Abgeordnete Dr. Karsten Rudolph.

Doch es kam erst gar nicht zu einer Aufarbeitung. Als oberster Dienstherr legte der damalige Innenminister sein Veto ein und vereitelte eine Ermittlung gegen die zuständigen Beamten wegen Geheimnisverrats und Strafvereitelung. Er gab die Personalien des V-Mann-Führers von Seemann nicht heraus. Laut der „Neuen Westfälischen“ vom 27. November 2007 verweigerte das Innenministerium der Staatsanwaltschaft, „unter Hinweis auf mögliche Sicherheitsrisiken, die notwendige Ermächtigung gegen einen Verfassungsschützer wegen Geheimnisverrats zu ermitteln“. Der damalige Staatssekretär im NRW-Innenministerium, Karl-Peter Brendel, führte als Begründung heran, dass eine mögliche Akteneinsicht Hinweise auf Mitarbeiter des Verfassungsschutzes offenbaren könnte und diese dann einer Gefahr für Leib und Leben durch die Neonazi-Szene ausgesetzt seien. Selbst die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Monika Düker, hatte, wie sie damals dem WDR mitteilte, anscheinend nur eine Sorge: dass „nicht massenhaft V-Leute verbrannt werden“.

Warum Sebastian Seemann für die Aufklärung der NSU Taten in NRW wichtig sein könnte

In einem Gespräch, dass Seemann am 25. November 2011 mit der Dortmunder Polizei führte, soll er erzählt haben, dass Waffen leicht aus Belgien zu besorgen seien. Zudem bot er an, eventuell Angaben zu den Tatwaffen des NSU machen zu können. Dabei handelte es sich nicht um die Česká, sondern um eine bei zwei NSU-Morden der Serie verwendete umgebaute Schreckschusspistole sowie eine weitere Pistole, die beim Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter verwendet wurde. Er bat sogar darum, Bilder dieser Waffen vorgelegt zu bekommen, um seine Angaben konkretisieren zu können. Und: Zu einer Zeit, als in der Öffentlichkeit noch nicht über die „Turner Tagebücher“ diskutiert wurde, wies er in den Befragungen darauf hin, dass die „Mordserie an den türkischen und dem griechischen Einzelhändler“ der Beschreibung von Anschlägen aus den „Turner Diaries“ entspräche. Der Blog „Ruhrbarone“, dem Dokumente zu dem Sachverhalt vorlagen, schrieb dazu: Seeman könne man „ein Wissen zu Waffen auch deswegen abnehmen, weil er nach Kenntnis der Ermittlungsbehörden an gemeinsamen Schießübungen mit dem Polizistenmörder Michael Berger teilgenommen hatte.“

Die Nebenklage im NSU-Prozess in München beantragte deshalb im November 2014, sowohl Sebastian Seemann als auch den „Oidoxie“-Frontmann Marko Gottschalk als Zeugen zu vernehmen. Die Vertreter*innen des Generalbundesanwalts forderten daraufhin umgehend die Ablehnung dieses Beweisantrages. Im September 2015 entschied der Vorsitzende Richter Manfred Götzl, dass die beiden Zeugen Seemann und Gottschalk nicht gehört werden und auch keine Akten zur „Oidoxie Streetfighting Crew“ oder zur „Combat 18“-Zelle in Dortmund beigezogen würden.  Damit kommt nun dem Untersuchungsausschuss im Landtag NRW die Aufgabe zu, diesen Hinweisen nachzugehen.

Eine der zentralen Fragen, deren Beantwortung sich der PUA in seinem Einsetzungsbeschluss selbst auf die Agenda geschrieben hat, ist es herauszufinden, ob es Unterstützer*innen des NSU in Dortmund und Köln gab. Nun muss der PUA die Zusammenhänge rund um die „Combat 18“-Zelle in Dortmund aufklären. Was wussten Polizei und Verfassungsschutz über diese Zelle? Was war ihnen über Waffenkäufe und Schießübungen bekannt? Wurden aus dem Personenkreis dieser Zelle heraus konkrete Unterstützungstätigkeiten zum Mord an Mehmet Kubaışık geleistet?

Die Szene um die Dortmunder Bands „Oidoxie“ und „Weisse Wölfe“ bezog sich vielfach auf „Combat 18“, den bewaffneten Arm von „Blood & Honour“. „Hail to Combat 18! Hail to the terrormachine“, singen „Oidoxie“ in einem ihrer Songs. Damit standen die Dortmunder Kameraden dem Terror-Netzwerk des „Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ zumindest ideologisch nahe. Denn laut der Anklage der Generalbundesanwaltschaft hätten sich auch Uwe Bönhardt und Uwe Mundlos „sowohl hinsichtlich der Organisation ihres Lebens im Untergrund als auch hinsichtlich der einzelnen Mordanschläge an den ‚Blood & Honour‘-Schriften ‚The Way Forward‘ (Der Weg vorwärts) und ‚Field Manual‘ (Kampfvorschrift) orientiert“. In diesen Strategiepapieren wird eine hierarchiefreie und zellenorientierte Organisation für Terror-Akte gefordert, um Migrant*innen und Andersdenkende zu töten und in Angst und Schrecken zu versetzen.

Darüber hinaus sollten die Netzwerke zwischen der NRW-Neonaziszene und der „Blood & Honour“-Bewegung, vor allem in Flandern, überprüft werden. Dabei wird es nicht nur um die Hinweise auf grenzüberschreitende Waffengeschäfte gehen, sondern ebenso um die Frage, ob ein terroristisches Netzwerk belgischer und deutscher Neonazis bestand. Seemann tauchte 2004 in Belgien unter und soll dort im Kreise der später wegen Terrorverdachts verhaften Mitglieder von „Bloed – Bodem – Eer – Treuw“ („Blood & Honour Flandern“) gelebt haben.

Auch unabhängig von den NSU-Taten sollte der PUA des Verfassungsschutzes aufklären. Aus den vorliegenden Informationen muss der Schluss gezogen werden, dass mit Seemann ein Verfassungsschutz-Spitzel aktiv das in Deutschland verbotene „Blood & Honour“ Netzwerk ausbaute, mitgestaltete und betreute. Dennoch behauptete der „Verfassungsschutzbericht NRW“ im Jahr 2006: „Nach dem rechtskräftigen Verbot im Jahr 2001 sind bis heute keine Aktivitäten in NRW festzustellen, die den Fortbestand von Strukturen der ‚Blood & Honour‘-Organisation belegen würden. Zwar ist davon auszugehen, dass persönliche Kontakte/Freundschaften der damaligen ‚Blood & Honour‘-Mitglieder teilweise vorhanden sind, jedoch sind Organisationsstrukturen in NRW nicht erkennbar.“ In der Befragung des ehemaligen Referatsleiter „Auswertung“ des NRW-Verfassungsschutzes, Hans-Peter Lüngen, am 1. Dezember 2015 vor dem PUA, spielte dieser die Bedeutung von „Combat 18“ und „Blood & Honour“ in den Jahren 2000 bis 2003 herunter. Damals will der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen weder Strukturen von „Combat 18“ noch die Gefahr durch von Neonazis verübten terroristischen Taten gesehen haben.

 

Ausgewählte Quellen und Lesetipps:

David Schraven/Jan Feindt: Weisse Wölfe. Eine graphische Reportage über rechten Terror, 2015
http://antifaunited.blogsport.de/2007/10/19/v-mann-skandal-neonazi-betreibt-kneipe-in-luenen/
http://www.ruhrbarone.de/nsu-prozess-anwaelte-der-familie-kubasik-fordern-aufklaerung-gab-es-eine-bewaffnete-combat-18-zelle-in-nrw/94385
https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/donazi.html
https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/donazi4.html
https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azzoncao/donazi5.html
https://www.lotta-magazin.de/damals/pdf/29/v-mann-seemann.pdf
http://www.lotta-magazin.de/ausgabe/56/spurensuche-dortmund
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/kokain-und-waffen-vom-v-mann
https://www.nsu-watch.info/2015/06/der-nsu-im-netz-von-blood-honour-und-combat-18-teil-4/
http://www.derwesten-recherche.org/2012/05/3248/
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/nsu-spur-fuehrt-in-dortmunder-neonazi-szene-id7620380.html
http://www.der-rechte-rand.de/wp-content/uploads/drr_150.pdf

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